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Zukunft gestalten – Förderung für Nachwuchsforschende

Personenförderung

Studentin steigt eine moderne Holztreppe in der Universität Liechtenstein hinauf und schaut auf ihr Smartphone.

Die Personenförderung an der Universität Liechtenstein setzt sich gezielt für transparente Karrierewege und optimale Entwicklungsmöglichkeiten für Nachwuchsforschende ein. Mit international anerkannten Standards und einer klaren strategischen Ausrichtung schafft die Universität ein inspirierendes Umfeld für exzellente Forschung und Innovation.

Studentin steigt eine moderne Holztreppe in der Universität Liechtenstein hinauf und schaut auf ihr Smartphone.

Nachwuchsförderung als Investition in die Zukunft

Eine gezielte Nachwuchsförderung trägt entscheidend zur Weiterentwicklung von Wissenschaft und Gesellschaft bei. Besonders in einer wissensbasierten Welt sind gut ausgebildete Fachkräfte essenziell für Fortschritt und Wettbewerbsfähigkeit. Die Universität Liechtenstein stärkt den Forschungsstandort und fördert wissenschaftlichen Nachwuchs gezielt durch verschiedene Programme und Unterstützungssysteme.

Das Young Talents-Programm bietet Nachwuchsforschenden die Möglichkeit, eigene Forschungsprojekte voranzutreiben. Über den Forschungsförderungsfonds können Doktorierende Fördermittel beantragen, um innovative Vorhaben umzusetzen und ihr wissenschaftliches Profil zu schärfen.

Der jährlich verliehene Forschungspreis des Fürstentums Liechtenstein zeichnet exzellente wissenschaftliche Arbeiten mit einem Preisgeld von CHF 10’000 aus. Er richtet sich an Nachwuchsforschende der Universität Liechtenstein und stärkt die Sichtbarkeit herausragender Forschungsleistungen.

Als Teil der globalen Wissenschaftsgemeinschaft nimmt die Universität Liechtenstein regelmässig an der renommierten Nobelpreisträgertagung in Lindau teil. Nachwuchsforschende erhalten hier die einzigartige Gelegenheit, mit führenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in den Austausch zu treten.

Karrierewege an der Universität Liechtenstein

Die Universität Liechtenstein bietet Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern strukturierte Karrierewege in den Fachbereichen Wirtschaft, Recht und Architektur. Neben Doktoratsprogrammen und der Möglichkeit zur Habilitation eröffnen sich verschiedene akademische Funktionen, die gezielt auf unterschiedliche Qualifikationsstufen abgestimmt sind. Diese Positionen ermöglichen es Nachwuchsforschenden ebenso wie erfahrenen Wissenschaftspersonen, ihre Kompetenzen zu vertiefen und eigene Forschungsschwerpunkte weiterzuentwickeln.

Die folgende Übersicht stellt die akademischen Positionen im wissenschaftlichen Karriereverlauf vor.

Interessierte Nachwuchsforschende haben die Möglichkeit, folgende Doktoratsstudiengänge zu absolvieren:

 

Die Lehrbefähigung

An der Universität Liechtenstein bezeichnet der Begriff Habilitation den akademischen Qualifikationsnachweis venia docendi (Lehrbefähigung). Er bestätigt, dass die Habilitandin bzw. der Habilitand über eine herausragende wissenschaftliche und pädagogische Eignung zur Ausübung selbstständiger Forschung und Lehre in einem bestimmten Fachgebiet oder einer Fächerkombination verfügt. Die Habilitation stellt die höchste akademische Qualifikation für die universitäre Lehre dar.

Die Lehrbefugnis

Im Rahmen des Habilitationsverfahrens kann zudem die venia legendi (Lehrbefugnis) beantragt werden. Sie berechtigt zur freien Ausübung der wissenschaftlichen Lehre unter Nutzung der Einrichtungen der Universität Liechtenstein sowie zur Betreuung und Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten. Die Erteilung der venia legendi setzt die vorherige Verleihung der venia docendi und eine nachgewiesene Lehrtätigkeit an der Universität Liechtenstein voraus.

Das Verfahren

Das Habilitationsverfahren wird von der Habilitationskommission der Universität Liechtenstein durchgeführt. Die Habilitation beginnt mit einem Habilitationsgesuch zur Einleitung des Verfahrens. Das Gesuch muss alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen enthalten und wird gemäss der geltenden Habilitationsordnung und den jeweiligen fächerspezifischen Ausführungsbestimmungen geprüft.

Die Habilitationsschrift

Zentrales Element der Habilitation ist die Habilitationsschrift. Dabei handelt es sich um eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit von hoher fachlicher Relevanz. Akzeptierte Formen sind etwa Monografien, kumulative Arbeiten oder gleichwertige wissenschaftliche bzw. künstlerische Publikationen. Die konkreten Anforderungen werden durch die Ausführungsbestimmungen der jeweiligen Fachbereiche geregelt.

Die Position als Wissenschaftliche Assistentin oder Wissenschaftlicher Assistent bietet Hochschulabsolventinnen und -absolventen die Möglichkeit, sich nach dem Masterabschluss wissenschaftlich weiterzuqualifizieren. Ziel ist insbesondere der Erwerb von Kompetenzen für selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten.

Die Anstellung ist auf maximal drei Jahre befristet und umfasst ein Pensum von mindestens 50 %. Wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten unterstützen Lehrveranstaltungen, betreuen Studierende bei Abschlussarbeiten und wirken aktiv an Forschungs- sowie Transferprojekten mit. Die konkreten Aufgaben werden in einer Qualifizierungsvereinbarung festgelegt.

Vorausgesetzt wird ein überdurchschnittlicher Masterabschluss in einem fachlich passenden Studiengang sowie eine besondere Eignung für die wissenschaftliche Arbeit. In der Regel sind wissenschaftliche Asisstentinnen oder Asisstenten parallel im Doktoratsprogramm der Universität Liechtenstein eingeschrieben.

Die Position als Wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Wissenschaftlicher Mitarbeiter richtet sich an qualifizierte Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die ihre wissenschaftlichen Kompetenzen nach dem Masterabschluss vertiefen möchten. Ziel ist die Weiterqualifizierung im jeweiligen Fachgebiet sowie der Aufbau von Lehr-, Forschungs- und Transfererfahrung.

Wissenschaftliche Mitarbeitende sind mit einem Pensum von mindestens 50 % befristet auf bis zu fünf Jahre angestellt. Sie übernehmen eigenständig Aufgaben in Lehre, Forschung oder Wissenstransfer stets in enger Abstimmung mit der oder dem Vorgesetzten. Zu den Tätigkeiten gehören unter anderem die Durchführung von Lehrveranstaltungen, die Betreuung von Abschlussarbeiten, die Mitarbeit in Forschungsprojekten sowie die aktive Mitwirkung an der akademischen Selbstverwaltung.

Vorausgesetzt werden ein überdurchschnittlicher Masterabschluss, wissenschaftliche Eignung sowie pädagogisch-didaktische Fähigkeiten zur selbstständigen Lehrtätigkeit. In der Regel ist dies nach der erfolgreichen Vorstudie und dem Abschluss des Vorstudiums des Doktoratsstudium an der Universität Liechtenstein der Fall. Die konkreten Aufgaben und Qualifizierungsziele werden in einer Qualifizierungsvereinbarung festgehalten.

Die Anstellung als Postdoktorandin oder Postdoktorand dient der wissenschaftlichen Weiterqualifizierung nach dem Abschluss eines Doktorats. Sie richtet sich an Nachwuchsforschende mit hohem Potenzial, die ihre akademische Laufbahn vertiefen und eigenverantwortlich in Lehre, Forschung und Transfer tätig sein möchten.

Postdoktorierende sind mit einem Pensum von mindestens 50 % zunächst auf drei Jahre befristet angestellt. Eine Verlängerung um bis zu zwei weitere Jahre ist bei positiver Evaluation möglich. Die Position ermöglicht es, eigene wissenschaftliche Projekte weiterzuentwickeln und gleichzeitig umfassende Verantwortung in der universitären Lehre und Forschung zu übernehmen.

Zu den Aufgaben zählen die eigenständige Durchführung von Lehrveranstaltungen, die Betreuung von Studierenden, die Leitung von Modulen sowie die aktive Mitgestaltung von Forschungs- und Transferprojekten. Zudem engagieren sich Postdoktorierende in der akademischen Selbstverwaltung. Ein definierter Teil der Arbeitszeit steht für die eigene wissenschaftliche Qualifikation zur Verfügung.

Vorausgesetzt werden eine abgeschlossene Promotion, ein sehr guter Studienabschluss, pädagogisch-didaktische Kompetenz sowie ein ausgeprägtes wissenschaftliches Profil mit Entwicklungspotenzial. Die konkreten Aufgaben und Ziele werden in einer Qualifizierungsvereinbarung festgelegt.

Senior Scientists sind erfahrene Forschende, die mit ihrer fachlichen Expertise die Weiterentwicklung der Forschung an der Universität Liechtenstein wesentlich mitgestalten. Sie übernehmen anspruchsvolle Aufgaben in Forschung, Lehre und universitärem Wissenstransfer und tragen aktiv zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses bei.

Senior Scientists können unbefristet angestellt werden und sind mit einem Beschäftigungspensum von mindestens 50 % tätig. Der genaue Aufgabenfokus wird individuell festgelegt und richtet sich nach dem konkreten Lehr- und Forschungseinsatz. Zum Tätigkeitsbereich gehören u. a. die eigenständige Durchführung von Forschungs- und Transferprojekten, das Einwerben von Drittmitteln, die Betreuung von Studierendenarbeiten sowie die Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung.

Neben hervorragenden fachlichen Qualifikationen wird eine abgeschlossene Promotion sowie nachgewiesene Erfahrung in der wissenschaftlichen Arbeit erwartet. Senior Scientists bringen sich zudem als Mentorinnen und Mentoren aktiv in die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ein.

Die Assistenzprofessur ohne Tenure-Track bietet promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit, ihre wissenschaftliche Qualifikation weiter auszubauen und sich gezielt auf eine Professur an einer anderen Hochschule vorzubereiten. Die Anstellung erfolgt befristet und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden – eine Entfristung ist jedoch nicht vorgesehen.

Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren ohne Tenure-Track bringen sich aktiv in Forschung, Lehre und Wissenstransfer ein. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem das Halten von Lehrveranstaltungen, die Betreuung von Studierendenarbeiten, die Mitwirkung an Forschungsprojekten sowie die Übernahme von Aufgaben in der akademischen Selbstverwaltung. Darüber hinaus widmen sie einen angemessenen Teil ihrer Arbeitszeit der eigenen wissenschaftlichen Qualifikation.

Voraussetzung für die Anstellung sind ein sehr guter Hochschulabschluss, eine abgeschlossene Promotion oder gleichwertige künstlerische Leistung sowie ein nachgewiesenes, hervorragendes Forschungspotenzial. Die Anstellung ist mit einem Beschäftigungspensum von mindestens 50 % möglich und wird durch ein strukturiertes Qualifizierungsverfahren begleitet.

Die Assistenzprofessur mit Tenure-Track ist eine akademische Qualifizierungsposition mit Perspektive auf eine unbefristete Anstellung als Assoziierte Professorin oder Assoziierter Professor. Ziel ist es, vielversprechenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, sich durch hervorragende Leistungen in Forschung, Lehre und universitärem Engagement nachhaltig für eine Professur zu qualifizieren.

Die Berufung erfolgt durch den Universitätsrat auf Grundlage eines strukturierten Berufungsverfahrens gemäss der Berufungsordnung. Die Anstellung ist in der Regel auf fünf Jahre befristet und mit einem Beschäftigungspensum von mindestens 50 % verbunden. Ein angemessener Teil der Arbeitszeit ist für die eigene Forschung vorgesehen. Eine Weiterentwicklung zur Assoziierten Professur erfolgt bei erfolgreichem Abschluss eines Habilitationsverfahrens oder durch den Nachweis gleichwertiger wissenschaftlicher Leistungen.

Während ihrer Tätigkeit übernehmen Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren mit Tenure-Track vielfältige akademische Aufgaben: Sie gestalten Lehrveranstaltungen, betreuen Abschlussarbeiten auf allen Stufen, leiten Studienprogramme und Module, engagieren sich in Forschungs- und Transferprojekten, werben Drittmittel ein und beteiligen sich aktiv an der universitären Selbstverwaltung. Als Mentorinnen und Mentoren fördern sie zudem den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Voraussetzung für die Berufung ist ein sehr guter Hochschulabschluss, eine abgeschlossene Promotion oder gleichwertige künstlerische Leistung sowie ein nachgewiesenes exzellentes Forschungspotenzial, das den erfolgreichen Abschluss einer Habilitation erwarten lässt. Die Leistungen der Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren mit Tenure-Track werden spätestens nach drei Jahren im Rahmen eines strukturierten Evaluationsverfahrens geprüft.

Internationale Vernetzung als Schlüssel zur Exzellenz

Die Universität Liechtenstein versteht Internationalität als integralen Bestandteil ihrer Forschungsstrategie. Durch den gezielten Aufbau globaler Partnerschaften und die Förderung internationaler Mobilität schafft sie ein dynamisches Umfeld für wissenschaftlichen Austausch und Innovation. 

Die Teilnahme an internationalen Fachkonferenzen ist ein wesentlicher Bestandteil der akademischen Laufbahn. Forschende der Universität Liechtenstein haben regelmässig die Gelegenheit, ihre Forschungsergebnisse auf globalen Plattformen zu präsentieren, mit führenden Expertinnen und Experten zu diskutieren und Impulse für zukünftige Projekte zu erhalten.

Um den internationalen Austausch weiter zu fördern, unterstützt die Universität Erasmus+ Mobilitäten für Doktorierende und wissenschaftliche Mitarbeitende. Forschungsaufenthalte an renommierten Institutionen bieten Nachwuchsforschenden die Möglichkeit, ihr Netzwerk zu erweitern, neue Perspektiven zu gewinnen und ihre Forschung in einem internationalen Kontext weiterzuentwickeln.

Im Rahmen von Erasmus+ Projekten arbeitet die Universität mit führenden Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Europa zusammen. Diese Kooperationen ermöglichen nicht nur den Wissenstransfer, sondern stärken auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg.