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So stellst du deinen Antrag

Studierende*r durchquert lichtdurchfluteten Hochschulflur der Universität Liechtenstein mit Dialektschrift an der Decke – modernes Campusambiente mit regionalem Bezug.

Du möchtest ein Studium an der Universität Liechtenstein beginnen? Hier erfährst du, wie du dich Schritt für Schritt bewirbst. Wir zeigen dir, welche Unterlagen du brauchst, welche Fristen gelten und wie der Bewerbungsprozess abläuft. 

Studierende*r durchquert lichtdurchfluteten Hochschulflur der Universität Liechtenstein mit Dialektschrift an der Decke – modernes Campusambiente mit regionalem Bezug.

Zulassung - Schritt für Schritt

Beachte bitte folgende Punkte und Informationen, bevor du mit der Antragstellung beginnst:

Bitte mach dich vor Abgabe deines Antrags mit den Studieninhalten, den weiteren Informationen rund um das Studium und vor allem mit den Zulassungserfordernissen vertraut. Informationen dazu findest du in der Studierendenordnung der Universität Liechtenstein.

Zulassungsrichtlinien
Bachelor Architektur
Bachelor Betriebswirtschaftslehre
Master Architektur
Master Entrepreneurship, Innovation and Leadership
Master Innovative Finance
Master Wirtschaftsinformatik
Doktorat

Solltest du Fragen haben, nimm bitte Kontakt mit der zuständigen Studienberatung auf.

Anträge sind fortlaufend bis zur festgelegten Frist möglich, Zusagen können jederzeit ausgesprochen werden.

Bachelorstudium

Anmeldefrist Sommersemester: 30. November (EU/EWR und Schweizer Staatsangehörige) bzw. 30. September (Staatsangehörige mit Visumspflicht für FL);
Anmeldefrist Wintersemester: 30. Juni (EU/EWR- und Schweizer Staatsangehörige) bzw. 31. März (Staatsangehörige mit Visumspflicht für FL)
 

Masterstudium

EU-/EWR- und Schweizer Staatsangehörige (keine Visumspflicht)
Wintersemester: bis 30. Juni (für alle Masterstudiengänge)
Sommersemester: bis 30. November (nur für die folgenden Studiengänge)
- Masterstudiengang Architecture
- Masterstudiengang Information Systems
 

Visumspflichtige Staatsangehörige
Wintersemester: bis 31. März (für alle Masterstudiengänge)
Sommersemester: bis 30. September (nur für die folgenden Studiengänge)
- Masterstudiengang Architecture
- Masterstudiengang Information Systems

Doktoratsstudiengänge (alle Bewerberinnen und Bewerber)

Wintersemester: bis 31. Mai
Sommersemester: bis 31. Oktober

Entsprechend der Gebührenordnung der Universität Liechtenstein sind folgende Gebühren für Zulassungsgesuche und Studium zu entrichten:

Gebührenordnung 

a) Bearbeitungsgebühr für Zulassungsgesuche
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens müssen verschiedene Anmelde- bzw. Bewerbungsunterlagen geprüft werden. Des Weiteren werden Beratungs-, Orientierungs- bzw. Bewerbungsgespräche durchgeführt und weitere Dienstleistungen erbracht. Für die Bearbeitung eines Zulassungsgesuchs zum Studium in einem Bachelor-, Master- und Doktoratsstudiengang ist daher von Personen, welche noch nie in einem derartigen Studiengang an der Universität Liechtenstein inskribiert waren, eine Gebühr in Höhe von CHF 100,- zu entrichten.

Sie wird nicht rückerstattet oder auf andere Gebühren angerechnet. Die Bezahlung muss bis spätestens der jeweiligen Antragsfrist ausgelöst worden sein.

b) Studiengebühren - Bachelor-, Master- und Doktoratsstudiengänge
 
CHF 950 pro Semester
für EU-/EWR- und Schweizer Staatsangehörige sowie andere Staatsangehörige, die in Liechtenstein eine Daueraufenthalts- bzw. eine Niederlassungsbewilligung haben oder in einem EU-/EWR-Land oder in der Schweiz die Maturität erlangt haben.

CHF 1'250 pro Semester
für Nicht-EU-/EWR- und Schweizer-Staatsangehörige, die nicht eine der vorweg genannten Klausel erfüllen.

Von der eingehobenen Studiengebühr wird ein Beitrag von CHF 10 pro Semester zweckgebunden für Leistungen der Studierendenschaft eingesetzt.

Alle Unterlagen müssen entweder in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein. Sind Urkunden, Diplome, Zeugnisse, Zertifikate etc. nicht in einer der beiden Sprache ausgestellt, so müssen zusätzlich zu den Kopien dieser Original-Dokumente auch amtlich beglaubigte Übersetzungen in einer der beiden genannten Sprachen eingereicht werden. Eine Übersetzung gilt als amtlich beglaubigt, wenn sie von einer der folgenden Stellen angefertigt und mit Stempel und Unterschrift versehen wurde:

  • Institution, die auch das Original-Dokument ausgestellt hat (z.B. Übersetzung des Diploms, der Leistungsübersicht/des Transcripts of Records direkt von der Hochschule)
  • qualifizierte, vereidigte Fachperson für Übersetzungen
  • Notar, Gerichte etc.

 

Checkliste: einzureichende Unterlagen
 

Bitte halte die nachfolgend erwähnten Unterlagen (PDF, JPG) zum Hochladen für das jeweilige Bachelor- oder Masterstudium bereit, damit du den Prozess rasch abwickeln kannst. Stelle uns deine Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung, damit wir deinen Antrag ohne Verzögerung bearbeiten können.

Bachelorstudium

  • Abschlusszeugnis bzw. Zwischenzeugnis
  • Sprachzertifikat gem. Zulassungsrichtlinien (falls erforderlich)
  • Passkopie
  • Passfoto (frontale Aufnahme in guter Qualität und Ausleuchtung)

 

Masterstudium

  • Bachelordiplom oder ein anderes gleichwertiges Hochschuldiplom bzw. Studienabschlussbestätigung
  • Diploma Supplement bzw. Zeugnis
  • Portfolio (nur Masterstudiengang Architektur)
  • Sprachzertifikat gem. Zulassungsrichtlinien
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Passkopie
  • Passfoto (frontale Aufnahme in guter Qualität und Ausleuchtung)

 

Doktorat

Erstelle im Online-Tool ein Benutzerkonto mit deiner persönlichen E-Mail Adresse, über die wir dich während des gesamten Zulassungsprozesses bis Studienstart erreichen können. Nach erfolgter Registrierung kannst du mit der Eingabe des Antrags auf Zulassung beginnen, jederzeit aussteigen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Eingegebene Informationen und hochgeladene Dokumente gehen bei einem Unterbruch bzw. Ausstieg nicht verloren. Nach Eingabe aller geforderten Informationen und Dokumente übermittelst du den Antrag, der nachträglich nicht geändert werden kann. Solltest du vorweg Fragen haben, so nimm bitte jederzeit Kontakt mit der zuständigen Studienberatung auf (siehe nachfolgende Kontakte).

Die Universität Liechtenstein behält sich vor, die Echtheit der vorgelegten Dokumente direkt bei der ausstellenden Institution zu verifizieren sowie mangelhafte Übersetzungen zurückzuweisen oder deren Richtigkeit durch universitätseigene Stellen überprüfen zu lassen.

Eine junge Frau sitzt in der Mensa und blickt nachdenklich aus dem Fenster. Vor ihr liegen ein aufgeklappter Laptop, ein geöffnetes Notizbuch sowie ein Kaffee im To-Go-Becher, die ihre konzentrierte Arbeitsatmosphäre unterstreichen.
 Eine Gruppe von Personen sitzt um einen Tisch mit einem Laptop und diskutiert angeregt miteinander.
Dein Studium - deine Zukunft

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Wie geht es nach Eingang deiner Antragstellung weiter?

Dein Antrag wird erst bearbeitet, wenn die Zahlung erfolgreich eingegangen ist. Prüfe bitte deine getätigte Zahlung der Bearbeitungsgebühr. Deine Daten und die von dir eingereichten Dokumente werden dann geprüft. Wenn wir noch Fragen zu deinem Antrag haben, kontaktieren wir dich per E-Mail. 

 

Nach der vollständigen Antragstellung und abgeschlossener Prüfung senden wir dir per E-Mail eine Bestätigung, dass du zum Studium an der Universität Liechtenstein vorgemerkt, zugelassen oder leider abgelehnt bist. 

Liegen uns alle erforderlichen Dokumente vor und sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und hat die zuständige Studienleitung deine Zulassung befürwortet, so erhältst du eine vorläufige Zusage zur Zulassung und die erste Semesterrechnung. Mit Bezahlung der Studiengebühr bestätigst du die Annahme des Studienplatzes, der damit gesichert ist. Wird die Zahlungsfrist verpasst, so erlischt der Anspruch auf den zugesagten Studienplatz.


Solltest du zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben und wir aus den vorliegenden Informationen erwarten können, dass du die Zulassungsvoraussetzungen bis Studienantritt erfüllen wirst, so erhältst du eine vorläufige Zusage sowie die Semesterrechnung.

Antragstellerinnen und Antragsteller, die eine Zusage zum Studium erlangt haben, erhalten detaillierte Informationen zum Studienstart, zum Wohnen in Liechtenstein, zur Anreise etc. Du wirst im Rahmen des «Welcome-Programms» mit allen notwendigen weiteren Informationen versorgt und das Team des Studienservices sowie das «Empfangsteam» kümmern sich um allfällige Anliegen.

 

Bei Fragen kannst du dich gerne jederzeit an uns wenden: welcome@uni.li 

Bis spätestens in der ersten Semesterwoche (Startwoche) musst du uns bei der für den jeweiligen Studiengang zuständigen Studienservicestelle die beglaubigten Kopien von Zeugnissen, dem Diplom etc. einreichen. 

 

Bitte sende uns auf keinen Fall Originaldokumente zu. Für Verluste haften wir nicht.

Bachelorstudiengang Architektur

Beratung - unsere Studiengangsmangerinnen und Studiengangsmanager

Jasko Albrecht M.A. HSG
Studiengangsmanager - Dekanat School of Architecture Studiengangsbetreuer - Studienservice
Employee
Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre

Beratung - unsere Studiengangsmangerinnen und Studiengangsmanager

Bianca Aust MSc
Studiengangsmanagerin - Liechtenstein Undergraduate and Graduate School
Employee
Masterstudiengang Architecture

Beratung - unsere Studiengangsmangerinnen und Studiengangsmanager

Tamara Kessler
Koordinatorin - Dekanat School of Architecture Studiengangsmanagerin - Liechtenstein School of Architecture
Employee
Masterstudiengang Entrepreneurship und Management

Beratung - unsere Studiengangsmangerinnen und Studiengangsmanager

Tobias Fitz MSc
Studiengangsmanager - Liechtenstein Undergraduate and Graduate School Projektleiter Startup Park - Liechtenstein Business School
Employee
Masterstudiengang Innovative Finance

Beratung - unsere Studiengangsmangerinnen und Studiengangsmanager

Dipl. Ing. (FH) Patrick Krause MA
Studiengangsmanager - Liechtenstein Undergraduate and Graduate School
Employee
Doktoratsstudiengang Wirtschaftswissenschaften

Beratung - unsere Studiengangsmangerinnen und Studiengangsmanager

Dipl. Ing. (FH) Patrick Krause MA
Studiengangsmanager - Liechtenstein Undergraduate and Graduate School
Employee
Doktoratsstudiengang Wirtschaftsrecht

Beratung - unsere Studiengangsmangerinnen und Studiengangsmanager

Dipl. Ing. (FH) Patrick Krause MA
Studiengangsmanager - Liechtenstein Undergraduate and Graduate School
Employee