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Ablauf eines Berufungsverfahrens

Wir führen Berufungsverfahren zur Besetzung von Professuren nach klar definierten und transparenten Prozessen durch. Ziel ist es, exzellente Persönlichkeiten für Forschung, Lehre und Wissenstransfer zu gewinnen.

 

Die Verfahren beginnen mit einer fundierten Bedarfsanalyse durch das Rektorat und einem Beschluss des Universitätsrats. Im Anschluss wird ein Berufungsbeirat eingesetzt, der sich aus internen und externen Mitgliedern zusammensetzt. Der Berufungsbeirat beurteilt die eingegangenen Bewerbungen anhand klarer Kriterien, wie wissenschaftliche Exzellenz, Lehrerfahrung, Drittmittelkompetenz, Führungsfähigkeiten und Engagement in der Nachwuchsförderung.

 

Geeignete Kandidatinnen und Kandidaten werden zu einem öffentlichen Berufungsvortrag eingeladen. Anschliessend erfolgt ein Interview mit dem Berufungsbeirat. Zusätzlich können externe Gutachten zur Beurteilung der wissenschaftlichen Leistungen eingeholt werden. Der Berufungsbeirat erstellt daraufhin eine priorisierte Liste, die dem Universitätsrat zur Entscheidung übergeben wird. Nach erfolgreichen Vertragsverhandlungen mit der zur Berufung vorgeschlagenen Person endet das Berufungsverfahren.

Berufungsordnung