Skip to Main Content
Inklusion

Gemeinsam studieren

Wortwolke mit farbigen Buchstaben zum Thema Inclusion

Die Universität Liechtenstein steht für ein inklusives Umfeld, das Chancengleichheit und Gleichstellung für alle fördert. Unser Ziel ist es, Barrieren für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen abzubauen und Benachteiligungen konsequent zu beseitigen. Alle Studierende sollen uneingeschränkten Zugang und die Möglichkeit zur aktiven Teilhabe am universitären Leben erhalten.

Wortwolke mit farbigen Buchstaben zum Thema Inclusion

Unser Angebot

Die Universität Liechtenstein engagiert sich für ein barrierefreies Studium und unterstützt Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen dabei, ihre akademischen Ziele zu erreichen. Jede Erkrankung und Einschränkung ist einzigartig, daher werden individuelle Lösungen angeboten, um Chancengleichheit zu gewährleisten.

Für Fragen oder zur Klärung spezifischer Anliegen steht das Studiengangsmanagement jederzeit beratend zur Seite. Gemeinsam finden wir Wege, um dich in deinem Studium optimal zu unterstützen.

An der Universität Liechtenstein erhalten Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen faire Chancen bei Prüfungen. Ein Nachteilsausgleich ermöglicht es, individuelle Einschränkungen auszugleichen, ohne dabei einen unrechtmäßigen Vorteil zu schaffen. Jede Maßnahme wird auf Basis der konkreten Situation sorgfältig geprüft und individuell angepasst.

Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss mit allen erforderlichen Nachweisen, wie einem ärztlichen Attest, spätestens innerhalb der Prüfungsanmeldefrist beim Studiengangsmanagement gestellt werden. Die Nachweise sollten die Auswirkungen der Beeinträchtigung nachvollziehbar beschreiben, um eine angemessene Entscheidung zu ermöglichen.

Mögliche Maßnahmen umfassen Schreibzeitverlängerungen, Änderungen der Prüfungsform, den Einsatz von Hilfsmitteln oder die Durchführung der Prüfung in einem separaten Raum. Diese Maßnahmen sind für Studierende kostenfrei.

Näherer Informationen zum Nachteilausgleich erhältst du bei deinem Studiengangsmanagement. Die Rechtsgrundlage findest du in Art. 36 Abs. 2 der Studierendenordnung

Du hast noch Fragen?

Wir beraten dich gerne

Employee