An der Universität Liechtenstein erhalten Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen faire Chancen bei Prüfungen. Ein Nachteilsausgleich ermöglicht es, individuelle Einschränkungen auszugleichen, ohne dabei einen unrechtmäßigen Vorteil zu schaffen. Jede Maßnahme wird auf Basis der konkreten Situation sorgfältig geprüft und individuell angepasst.
Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss mit allen erforderlichen Nachweisen, wie einem ärztlichen Attest, spätestens innerhalb der Prüfungsanmeldefrist beim Studiengangsmanagement gestellt werden. Die Nachweise sollten die Auswirkungen der Beeinträchtigung nachvollziehbar beschreiben, um eine angemessene Entscheidung zu ermöglichen.
Mögliche Maßnahmen umfassen Schreibzeitverlängerungen, Änderungen der Prüfungsform, den Einsatz von Hilfsmitteln oder die Durchführung der Prüfung in einem separaten Raum. Diese Maßnahmen sind für Studierende kostenfrei.
Näherer Informationen zum Nachteilausgleich erhältst du bei deinem Studiengangsmanagement. Die Rechtsgrundlage findest du in Art. 36 Abs. 2 der Studierendenordnung.