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Wohnen und Aufenthalt in Liechtenstein

Grenzschild Fuerstentum Liechtenstein Strasse in grüner Umgebung

Die Universität Liechtenstein unterstützt dich dabei, ein passendes Zuhause zu finden – ob Zimmer oder Wohnung, in Liechtenstein oder in der Rheintalregion. Auf dieser Seite findest du nützliche Infos zur Unterkunftssuche und zur Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung.

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Alles was du wissen musst

Einreise und Aufenthalt

Planst du einen Umzug nach Liechtenstein? Hier sind die wichtigsten Infos für einen reibungslosen Start:

Möchtest du deinen Wohnsitz für das Studium nach Liechtenstein verlegen, benötigst du eine Kurzaufenthaltsbewilligung. Diese ist zwingend erforderlich. Details und weitere Informationen über die aktuelle gesetzliche Lage sowie über die Abwicklung des Gesuchverfahrens erhältst du bei der Koordinationsstelle für Bewilligungen: bewilligungen@uni.li.

EU/EWR Bürgern steht es selbstverständlich frei, ihren Wohnsitz auch in der Schweiz oder in Österreich zu haben. In diesen Ländern können wir leider keine Hilfestellung bei Behördengängen und Formalitäten anbieten.

Studierende aus den meisten Drittstaaten benötigen für die Einreise nach Liechtenstein ein Visum. Die Universität Liechtenstein übernimmt eine Haftung in Form einer Bankgarantie. Im Gegenzug müssen Studierende eine Kaution in Höhe von CHF 3’000.- bei der Universität Liechtenstein hinterlegen. Das Geld dient als Sicherheit und wird erst bei Beendigung des Studiums zurückerstattet. Details und weitere Informationen über die aktuelle gesetzliche Lage sowie über die Abwicklung des Gesuchverfahrens erhältst du bei der Koordinationsstelle für Bewilligungen: bewilligungen@uni.li. 

Innerhalb von 14 Tagen nach deiner Ankunft musst du dich bei der zuständigen Gemeinde anmelden.

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Fabienne Vils
Studiengangsbetreuerin - Studienservice Beraterin Bewilligungswesen - Studienservice Berufsbildnerin für kaufmännische Lernende - Lehrlingswesen
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