Präsentation der Festschrift: 100 Jahre Liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrecht
Präsentation der Festschrift: 100 Jahre Liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrecht
Am Abend des 20. Januar 2026 versammelten sich rund 90 Gäste im Auditorium der Universität Liechtenstein, um die «Festschrift 100 Jahre Liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrecht» zu feiern.
Das liechtensteinische Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) hat wie kaum ein anderes Gesetz die wirtschaftliche Entwicklung des Fürstentums geprägt. Sein 100-jähriges Bestehen bot Anlass für Rückblick und Würdigung. Die von Alexandra Butterstein, Helmut Heiss, Bernhard Lorenz und Martin Schauer herausgegebene Festschrift vereint Beiträge von Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis, die sich mit den Herausforderungen des PGR – gestern, heute und morgen – auseinandersetzen.
Einführung und Würdigung des PGR
Prof. Dr. Alexandra Butterstein, LL. M., Mitherausgeberin und Dekanin der Liechtenstein Business Law School, moderierte die zweistündige Buchvorstellung. In ihrer Eröffnungsrede hob sie hervor, dass das PGR als Höhepunkt des Strebens nach einem eigenständigen liechtensteinischen Gesetzeswerk gilt und einst als modernstes Gesetz Europas gefeiert wurde. Nach dem Ersten Weltkrieg trug es – neben dem liberalen Steuerrecht – massgeblich zum wirtschaftlichen Aufschwung des Fürstentums bei. Dr. Christian Frommelt, Rektor der Universität Liechtenstein, ergänzte, dass das PGR als Zweimann-Projekt entstand, was seine nachhaltige Wirkung auf den Wirtschaftsstandort umso beeindruckender mache. Dr. Manuel Walser, LL. M., Präsident der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer, würdigte das PGR als eigenständiges, flexibles und zukunftsweisendes Werk. Es schaffe Stabilität und Sicherheit und biete durch gezielte Gesetzesanpassungen weiterhin eine solide Grundlage für Innovation.
Festvorträge: Rückblick und Ausblick
Zwei Festvorträge beleuchteten die Geschichte und Zukunft des PGR. Dr. Georges Baur, Forschungsleiter Recht am Liechtenstein-Institut, eröffnete mit dem Thema «Das PGR gestern und heute – Von der Entstehung über zahlreiche Novellen bis in die Gegenwart». Er stellte die Gesetzesredaktoren Wilhelm und Emil Beck in den Mittelpunkt, die das schweizerische Rechtsverständnis in die damals österreichisch geprägte liechtensteinische Rechtsordnung einbrachten. Auch das angelsächsische Trustrecht diente als Vorbild. Selbst Kritiker Wilhelm Becks erkannten das PGR als Meilenstein an.
Dr. Wilhelm Ungerank, LL. M., stellvertretender Präsident des Fürstlichen Obersten Gerichtshofes, knüpfte mit seinem Vortrag «Das PGR heute und morgen – Ein epochales Werk, ein paar Baustellen und wie weiter? » an. Er benannte Schwachstellen des PGR, etwa überholte oder inhaltlich schwache Bestimmungen, und schlug vor, eine ständige PGR-Kommission aus Wissenschaft und Praxis einzurichten, die das Amt für Justiz bei Gesetzesreformen beraten könnte.
Podiumsdiskussion und Ausblick
In der anschliessenden Podiumsdiskussion debattierten die Herausgeber und Autoren der Festschrift über Stärken, Schwächen und Reformbedarf des PGR. Besonders kontrovers diskutierten sie, ob Schiedsgerichte künftig auch über aufsichtsrechtliche Streitigkeiten entscheiden sollten. Kritisiert wurden zudem die komplexen Verweisungsketten des PGR, die Rechtsunsicherheit schaffen. Weitere Vorschläge zielten darauf ab, den liechtensteinischen Vermögensstrukturierungsstandort attraktiver zu machen, etwa durch digitale Verfahrensunterlagen oder englischsprachige Prozesse.
Zum Abschluss stellten Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Heiss, LL. M., und Prof. Dr. Martin Schauer die Beiträge der Festschrift vor und gaben einen Überblick über deren Inhalte. Die Veranstaltung endete mit einem Dank an das Team der Professur für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht, das die Organisation der Festschrift massgeblich übernommen hatte. Beim anschliessenden Apéro riche klang der Abend in stimmungsvoller Atmosphäre aus.