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Integrität in der Forschung

Gute wissenschaftliche Praxis an der Universität Liechtenstein

Dozent der Universität Liechtenstein präsentiert ein Fachbuch zum Thema Innovation vor Studierenden im Seminarraum.

Die Universität Liechtenstein verpflichtet sich zur Wahrung höchster Standards wissenschaftlicher Integrität. Eine verantwortungsvolle und transparente wissenschaftliche Praxis ist die Grundlage für qualitativ hochwertige Forschung, gesellschaftliches Vertrauen und nachhaltige wissenschaftliche Erkenntnisse. Die Prinzipien der Better Science-Richtlinie bilden dabei das Fundament unserer Forschungsarbeit.

Dozent der Universität Liechtenstein präsentiert ein Fachbuch zum Thema Innovation vor Studierenden im Seminarraum.

Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis

Die Universität Liechtenstein richtet sich nach etablierten ethischen und wissenschaftlichen Grundsätzen:

  • Ehrlichkeit und Transparenz: Offenlegung von Methoden und Ergebnissen.
  • Nachprüfbarkeit und Reproduzierbarkeit: Forschungsergebnisse müssen überprüfbar sein.
  • Originalität und Autorschaft: Wahrung geistigen Eigentums und Vermeidung von Plagiaten.
  • Respekt vor ethischen Prinzipien: Einhaltung ethischer Richtlinien in Forschung und Publikation.

Die Better Science-Richtlinie

Person hält ausgedruckte Dokumente mit wissenschaftlichem Text.

Unsere Better Science-Richtlinie legt die Standards für die gesamte Forschungstätigkeit fest. Sie gewährleistet:

  • Eine konsequente Anwendung ethischer Grundsätze.
  • Klare Verantwortlichkeiten für Forschende und wissenschaftliche Mitarbeitende.
  • Verfahren zur Sicherstellung der wissenschaftlichen Integrität.
Better Science Richtlinie
Person hält ausgedruckte Dokumente mit wissenschaftlichem Text.

Beratung und Ombudsstelle

Bei Fragen zur wissenschaftlichen Praxis oder Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten können sich Forschende und Studierende an die Fachstelle Forschungsförderung wenden. Zusätzlich steht eine unabhängige Ombudsstelle für (anonyme) Meldungen zur Verfügung.

Verfahren bei Verdacht auf Fehlverhalten:

  1. Konsultation der Fachstelle Forschungsförderung (optional).
  2. Meldung an die Ombudsperson.
  3. Erstprüfung des Sachverhalts.
  4. Untersuchung und Anhörung der Beteiligten.
  5. Entscheidung über Konsequenzen.

FAQ - Häufige Fragen

Plagiate, Datenmanipulation, unangemessene Autorschaft und Verstösse gegen ethische Grundsätze.

Meldungen sind vertraulich an die Ombudsstelle oder die Fachstelle Forschungsförderung zu richten.

Ja, alle Mitglieder der Universität, einschliesslich wissenschaftlich tätiger Studierender, müssen die Prinzipien der wissenschaftlichen Integrität einhalten.