Gute wissenschaftliche Praxis an der Universität Liechtenstein
Die Universität Liechtenstein verpflichtet sich zur Wahrung höchster Standards wissenschaftlicher Integrität. Eine verantwortungsvolle und transparente wissenschaftliche Praxis ist die Grundlage für qualitativ hochwertige Forschung, gesellschaftliches Vertrauen und nachhaltige wissenschaftliche Erkenntnisse. Die Prinzipien der Better Science-Richtlinie bilden dabei das Fundament unserer Forschungsarbeit.
Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis
Die Universität Liechtenstein richtet sich nach etablierten ethischen und wissenschaftlichen Grundsätzen:
- Ehrlichkeit und Transparenz: Offenlegung von Methoden und Ergebnissen.
- Nachprüfbarkeit und Reproduzierbarkeit: Forschungsergebnisse müssen überprüfbar sein.
- Originalität und Autorschaft: Wahrung geistigen Eigentums und Vermeidung von Plagiaten.
- Respekt vor ethischen Prinzipien: Einhaltung ethischer Richtlinien in Forschung und Publikation.
Die Better Science-Richtlinie
Unsere Better Science-Richtlinie legt die Standards für die gesamte Forschungstätigkeit fest. Sie gewährleistet:
- Eine konsequente Anwendung ethischer Grundsätze.
- Klare Verantwortlichkeiten für Forschende und wissenschaftliche Mitarbeitende.
- Verfahren zur Sicherstellung der wissenschaftlichen Integrität.
Beratung und Ombudsstelle
Bei Fragen zur wissenschaftlichen Praxis oder Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten können sich Forschende und Studierende an die Fachstelle Forschungsförderung wenden. Zusätzlich steht eine unabhängige Ombudsstelle für (anonyme) Meldungen zur Verfügung.
Verfahren bei Verdacht auf Fehlverhalten:
- Konsultation der Fachstelle Forschungsförderung (optional).
- Meldung an die Ombudsperson.
- Erstprüfung des Sachverhalts.
- Untersuchung und Anhörung der Beteiligten.
- Entscheidung über Konsequenzen.