Forschungs- und Transferprojekte
Die Universität Liechtenstein engagiert sich in nationalen und internationalen Forschungs- und Transferprojekten, die praxisnahe und grundlagenorientierte Themen adressieren. Neben Projekten aus internationalen Programmen zur Förderung von Forschung und Lehre wie beispielsweise Erasmus + oder Innosuisse werden diverse Projekte auch durch den universitätsinternen Forschungsförderungsfonds (FFF) gefördert.
Forschungs- und Transferprojekte
Nationale und europäische Einflüsse auf liechtensteinische Rechtsformen zur Vermögensstrukturierung
Mai 2025
until
Dezember 2026
FFF-Förderprojekt
Project Description
Zur Entstehungszeit des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) befand sich Liechtenstein aufgrund der Ereignisse des Ersten Weltkriegs in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation und war dringend auf der Suche nach Möglichkeiten, die inländische Wirtschaft anzukurbeln. Als Konsequenz wandte man sich sowohl ökonomisch als auch rechtlich der Schweiz zu und beabsichtigte unter anderem die Kodifikation eines neuen, innovativen Gesellschaftsrechts. Im Zusammenspiel mit einem liberalen Steuergesetz wollte der liechtensteinische Gesetzgeber das Fürstentum für ausländische Investoren attraktiveren. So enthält das im Jahr 1926 in Kraft getretene PGR einen breites Pouvoir an Rechtsformen, das für jeden interessierten Investor eine passende, speziell auf seine Bedürfnisse abgestimmte Gesellschaftsform bzw. Vermögensstrukturierungsvehikel bereithalten soll. Mit Blick auf die liechtensteinischen Rechtsformen zur Vermögensstrukturierung sind insbesondere die Stiftung und der Trust zu nennen. Dass sich diese beiden Rechts-formen zur Vermögensstrukturierung auch heute noch grosser Beliebtheit erfreuen, lässt sich anhand der jüngsten Zahlen veranschaulichen: So sind in Liechtenstein gegenwärtig rund 9 500 Stiftungen sowie etwa 1 600 Trusts registriert.
Während der Normenbestand zum Stiftungs- und Trustrecht in den vergangenen Jahren weitestgehend unverändert blieb, sind aktuell recht umfangreiche nationale Reformbestrebungen zu verzeichnen. Diese betreffen vor allem die Kontrolle und Aufsicht sowie den damit einhergehenden Eingriff in ein geschlossenes, sich selbst regulierendes Governance-System. Einerseits hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein im November 2023 einen Vernehmlassungsbericht zur Optimierung des Trustrechts verabschiedet, bei dem weitreichende gesetzliche Anpassungen vorgeschlagen werden. Die geplanten Neuerungen betreffen insbesondere die Trust-Governance. Schwerpunkte der Vorlage umfassen die Einführung eines obligatorischen Informationsberechtigten, die Abänderungen der Bestimmungen zur gerichtlichen Aufsicht, der Katalog von Aufsichtsmassnahmen, die Antragslegitimation und Parteistellung im Aufsichtsverfahren
sowie die Unterstellung von gemeinnützigen Treuhänderschaften unter die Aufsicht der Stiftungsaufsichtsbehörde. Andererseits ist auch hinsichtlich des Stiftungsrechts nach der im Jahr 2008 stattgefundenen Totalrevision wieder eine zielgerichtete Verbesserung des Normenbestands angedacht. Es sind Anpassungen insbesondere bei den Einsichts- und Informationsrechten der Begünstigten, der Aufsicht sowie der Prävention gerichtlicher Streitigkeiten zwischen den Stiftungsbeteiligten zu erwarten.
Aber auch aus rechtsvergleichender Sicht unterliegen die beiden Rechtsformen Stiftung und Trust regulatorischen Einflüssen auf europäischer Ebene. In diesem Zusammenhang ist zu untersuchen, welche Möglichkeiten für den liechtensteinischen Finanzplatz bestehen, um sich im internationalen Wettbewerb zu positionieren und abzuheben. Das Forschungsprojekt zielt darauf ab, die geplanten nationalen Gesetzesänderungen einer wissenschaftlichen Untersuchung zu unterziehen, sie im internationalen Kontext einzuordnen und schliesslich rechtsvergleichend aufzubereiten. Darüber hinaus sollen insbesondere auch die europäischen Einflüsse auf weitere Rechtsformen zur Vermögensstrukturierung wie bspw. Personen- und Kapitalgesellschaften als Familienpools oder Holdinggesellschaften beleuchtet werden.
Während der Normenbestand zum Stiftungs- und Trustrecht in den vergangenen Jahren weitestgehend unverändert blieb, sind aktuell recht umfangreiche nationale Reformbestrebungen zu verzeichnen. Diese betreffen vor allem die Kontrolle und Aufsicht sowie den damit einhergehenden Eingriff in ein geschlossenes, sich selbst regulierendes Governance-System. Einerseits hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein im November 2023 einen Vernehmlassungsbericht zur Optimierung des Trustrechts verabschiedet, bei dem weitreichende gesetzliche Anpassungen vorgeschlagen werden. Die geplanten Neuerungen betreffen insbesondere die Trust-Governance. Schwerpunkte der Vorlage umfassen die Einführung eines obligatorischen Informationsberechtigten, die Abänderungen der Bestimmungen zur gerichtlichen Aufsicht, der Katalog von Aufsichtsmassnahmen, die Antragslegitimation und Parteistellung im Aufsichtsverfahren
sowie die Unterstellung von gemeinnützigen Treuhänderschaften unter die Aufsicht der Stiftungsaufsichtsbehörde. Andererseits ist auch hinsichtlich des Stiftungsrechts nach der im Jahr 2008 stattgefundenen Totalrevision wieder eine zielgerichtete Verbesserung des Normenbestands angedacht. Es sind Anpassungen insbesondere bei den Einsichts- und Informationsrechten der Begünstigten, der Aufsicht sowie der Prävention gerichtlicher Streitigkeiten zwischen den Stiftungsbeteiligten zu erwarten.
Aber auch aus rechtsvergleichender Sicht unterliegen die beiden Rechtsformen Stiftung und Trust regulatorischen Einflüssen auf europäischer Ebene. In diesem Zusammenhang ist zu untersuchen, welche Möglichkeiten für den liechtensteinischen Finanzplatz bestehen, um sich im internationalen Wettbewerb zu positionieren und abzuheben. Das Forschungsprojekt zielt darauf ab, die geplanten nationalen Gesetzesänderungen einer wissenschaftlichen Untersuchung zu unterziehen, sie im internationalen Kontext einzuordnen und schliesslich rechtsvergleichend aufzubereiten. Darüber hinaus sollen insbesondere auch die europäischen Einflüsse auf weitere Rechtsformen zur Vermögensstrukturierung wie bspw. Personen- und Kapitalgesellschaften als Familienpools oder Holdinggesellschaften beleuchtet werden.
Relevance to Liechtenstein
Aus historischer Sicht ist der beispiellose Aufstieg des liechtensteinischen Finanzplatzes nicht zuletzt auf das nun beinahe 100 Jahre alten Personen- und Gesellschaftsrecht zurückzuführen. Die damaligen Gesetzesredaktoren wusste es bereits zu verstehen, mit einem flexiblen Gesetzeswerk, dass sich überwiegend aus dispositiven Vorschriften zusammensetzt, den heimischen Vermögensstrukturierungsstandort zu befördern. Als wichtigste Vehikel zur Vermögensanlage dienen seit jeher die Stiftung und der Trust. Auch heute sind die Zahlen der beiden Rechtsträger nach wie vor hoch (ungefähr 9 500 bzw. 1 600), was deren jahrzehntelang anhaltende praktische Bedeutung unterstreicht. Insoweit sind die aktuellen nationalen, europäischen und internationalen Einflüsse auf die Stiftung und den Trust - zweier Garanten für den Erfolg des liechtensteinischen Finanzplatzes - von grosser wissenschaftlicher und praktischer Relevanz und weiter noch von übergeordnetem Interesse für alle lokalen Stakeholder.
Schlüsselwörter
Vermögensstrukturen
Stiftung
Trust
Participating Institutions
Publications
-
Schurr, F., & Butterstein, A. (in press). Enterprise Foundations in Liechtenstein. In A. Sanders & S. Thomsen (Eds.), Enterprise Foundation Law in a Comparative Perspective (2nd ed., ).Weitere
-
Butterstein, A. (in press). Die mitgliedschaftliche Treuepflicht im liechtensteinischen Gesellschaftsrecht. In A. Butterstein, M. Gottschald, M. Wenz, B. Burtscher & K. Papathanasiou (Eds.), 100 Jahre liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrecht im Dialog. Vaduz.Weitere
-
Butterstein, A. (2026). Die Substiftung im liechtensteinischen Recht. In H. Heiss, B. Lorenz, M. Schauer & A. Butterstein (Eds.), Festschrift 100 Jahre PGR.Weitere
Ausgewählte Fragen im Kontext von Generalklauseln im liechtensteinischen Privatrecht
März 2025
until
Dezember 2026
FFF-Förderprojekt
Project Description
Das liechtensteinische ABGB wurde 1812 nach österreichischem Vorbild übernommen. Nach dem Ersten Weltkrieg orientierte sich Liechtenstein wirtschaftlich zur Schweiz hin, was auch eine Anpassung des Privatrechts an die schweizerische Rechtsordnung zur Folge hatte. Rezipiert wurden das Sachenrecht sowie teilweise das Personen- und Gesellschaftsrecht, wobei in Letzterem auch liechtensteinische Eigenschöpfungen zu finden sind. Die Reform des Obligationen-, Erb- und Familienrechts scheiterte, sodass bis heute das Privatrecht aus schweizerischen und österreichischen beeinflussten Normen besteht. Seit dem EWR-Beitritt 1995 gewinnt auch die europäische Gesetzgebung zunehmend an Einfluss. Gleichzeitig kann das Gesetz niemals alle Sachverhalte abschliessend regeln, da dies zu einer unendlichen Ausdehnung der Gesetzestexte führen würde. Rechtsordnungen des kontinentaleuropäischen Rechtskreises bietet hierfür eine Lösung mittels Generalklauseln. Diese Rechtsnormen haben einen weit gefassten Tatbestand, der durch die Rechtsprechung sowie Wissenschaft konkretisiert werden muss. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht spricht man in diesem Zusammenhang von Lücken intra legem. Es liegt also keine echte Gesetzeslücke vor, sondern es kann sehr wohl eine generalklauselartige Norm angewendet werden. Allerdings ist eine Lösung der Rechtsfrage nur möglich, sofern die Generalklausel durch das Gericht mit eigenen Wertungen gefüllt wird. Neben dem einfachen Gesetz und die Bildung von Fallgruppen aus der Rechtsprechung können ebenso Grundrechte zur Füllung der Generalklauseln herangezogen werden. Das Forschungsprojekt soll die Wirkung solcher Generalklauseln im liechtensteinischen Privatrecht untersuchen.
Relevance to Liechtenstein
Das Forschungsprojekt widmet sich Forschungsfragen im liechtensteinischen Privatrecht. Insbesondere sollen dabei bisher wenig untersuchte Rechtsfragen im Zusammenhang mit Generalklauseln des Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) sowie dem Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) in den Mittelpunkt gerückt werden. Die Liechtenstein Business Law School widmet sich naturgemäss schwerpunktmässig dem liechtensteinischen Recht und schafft mit ihrer Forschung essenzielle Grundlagen für die liechtensteinische juristische Praxis. Darüber hinaus fällt das Forschungsprojekt thematisch in den Kernbereich "Verantwortung und Gesellschaft" der Universität Liechtenstein. Die erzielten Forschungsergebnisse leisten einen wertvollen Beitrag zur Rechtsentwicklung und stärken die Rechtssicherheit innerhalb der liechtensteinischen Rechtsordnung. Sie tragen somit nicht nur zur Wissenschaft, sondern auch zur praktischen Anwendung und gesellschaftlichen Stabilität bei. Insbesondere im Bereich der indirekten Drittwirkung der Grundrechte über die Generalklausel der Sittenwidrigkeit nach § 879 ABGB ist im liechtensteinischen Recht bisher wenig erforscht und das Forschungsprojekt daher von grosser Relevanz für Wissenschaft und Praxis.
Scientific, Economic and Societal Impact
Rechtssicherheit ist ein zentraler Pfeiler der Stabilität und Entwicklung des Landes. Wissenschaftliche Forschung in diesen Bereichen trägt wesentlich zur Stärkung der Rechtssicherheit sowie Souveränität bei, indem sie liechtensteinischen Rechtsanwendern fundierte Orientierungshilfen bietet. Universitäre Forschung muss einerseits anwendungsbezogene Untersuchungen beinhalten, andererseits auch Grundlagenforschung betreiben, die langfristig Relevanz für weiterführende rechtswissenschaftliche Studien und praxisnahe Anwendungen entfaltet. Dieses Forschungsprojekt setzt an beiden Stellen an.
Participating Institutions
Publications
-
Lettenbichler, M. (in press). Die Privatautonomie des Stifters im Spannungsfeld des Diskriminierungsschutzes. In H. Heiss, B. Lorenz, M. Schauer & A. Butterstein (Eds.), Festschrift 100 Jahre PGR.Weitere
-
Lettenbichler, M., & Brüstle, J. L. (in press). Grenzen des Ermessens: Die (Un-)Gleichheit als Einflussfaktor bei Ermessensbegünstigungen. In A. Butterstein, M. Gottschald, M. Wenz, B. Burtscher & K. Papathanasiou (Eds.), 100 Jahre liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrecht im Dialog (pp. 57-76).Weitere
Nationale und europäische Einflüsse auf liechtensteinische Rechtsformen zur Vermögensstrukturierung
Mai 2025
until
Dezember 2026
FFF-Förderprojekt
Project Description
Zur Entstehungszeit des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) befand sich Liechtenstein aufgrund der Ereignisse des Ersten Weltkriegs in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation und war dringend auf der Suche nach Möglichkeiten, die inländische Wirtschaft anzukurbeln. Als Konsequenz wandte man sich sowohl ökonomisch als auch rechtlich der Schweiz zu und beabsichtigte unter anderem die Kodifikation eines neuen, innovativen Gesellschaftsrechts. Im Zusammenspiel mit einem liberalen Steuergesetz wollte der liechtensteinische Gesetzgeber das Fürstentum für ausländische Investoren attraktiveren. So enthält das im Jahr 1926 in Kraft getretene PGR einen breites Pouvoir an Rechtsformen, das für jeden interessierten Investor eine passende, speziell auf seine Bedürfnisse abgestimmte Gesellschaftsform bzw. Vermögensstrukturierungsvehikel bereithalten soll. Mit Blick auf die liechtensteinischen Rechtsformen zur Vermögensstrukturierung sind insbesondere die Stiftung und der Trust zu nennen. Dass sich diese beiden Rechts-formen zur Vermögensstrukturierung auch heute noch grosser Beliebtheit erfreuen, lässt sich anhand der jüngsten Zahlen veranschaulichen: So sind in Liechtenstein gegenwärtig rund 9 500 Stiftungen sowie etwa 1 600 Trusts registriert.
Während der Normenbestand zum Stiftungs- und Trustrecht in den vergangenen Jahren weitestgehend unverändert blieb, sind aktuell recht umfangreiche nationale Reformbestrebungen zu verzeichnen. Diese betreffen vor allem die Kontrolle und Aufsicht sowie den damit einhergehenden Eingriff in ein geschlossenes, sich selbst regulierendes Governance-System. Einerseits hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein im November 2023 einen Vernehmlassungsbericht zur Optimierung des Trustrechts verabschiedet, bei dem weitreichende gesetzliche Anpassungen vorgeschlagen werden. Die geplanten Neuerungen betreffen insbesondere die Trust-Governance. Schwerpunkte der Vorlage umfassen die Einführung eines obligatorischen Informationsberechtigten, die Abänderungen der Bestimmungen zur gerichtlichen Aufsicht, der Katalog von Aufsichtsmassnahmen, die Antragslegitimation und Parteistellung im Aufsichtsverfahren
sowie die Unterstellung von gemeinnützigen Treuhänderschaften unter die Aufsicht der Stiftungsaufsichtsbehörde. Andererseits ist auch hinsichtlich des Stiftungsrechts nach der im Jahr 2008 stattgefundenen Totalrevision wieder eine zielgerichtete Verbesserung des Normenbestands angedacht. Es sind Anpassungen insbesondere bei den Einsichts- und Informationsrechten der Begünstigten, der Aufsicht sowie der Prävention gerichtlicher Streitigkeiten zwischen den Stiftungsbeteiligten zu erwarten.
Aber auch aus rechtsvergleichender Sicht unterliegen die beiden Rechtsformen Stiftung und Trust regulatorischen Einflüssen auf europäischer Ebene. In diesem Zusammenhang ist zu untersuchen, welche Möglichkeiten für den liechtensteinischen Finanzplatz bestehen, um sich im internationalen Wettbewerb zu positionieren und abzuheben. Das Forschungsprojekt zielt darauf ab, die geplanten nationalen Gesetzesänderungen einer wissenschaftlichen Untersuchung zu unterziehen, sie im internationalen Kontext einzuordnen und schliesslich rechtsvergleichend aufzubereiten. Darüber hinaus sollen insbesondere auch die europäischen Einflüsse auf weitere Rechtsformen zur Vermögensstrukturierung wie bspw. Personen- und Kapitalgesellschaften als Familienpools oder Holdinggesellschaften beleuchtet werden.
Während der Normenbestand zum Stiftungs- und Trustrecht in den vergangenen Jahren weitestgehend unverändert blieb, sind aktuell recht umfangreiche nationale Reformbestrebungen zu verzeichnen. Diese betreffen vor allem die Kontrolle und Aufsicht sowie den damit einhergehenden Eingriff in ein geschlossenes, sich selbst regulierendes Governance-System. Einerseits hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein im November 2023 einen Vernehmlassungsbericht zur Optimierung des Trustrechts verabschiedet, bei dem weitreichende gesetzliche Anpassungen vorgeschlagen werden. Die geplanten Neuerungen betreffen insbesondere die Trust-Governance. Schwerpunkte der Vorlage umfassen die Einführung eines obligatorischen Informationsberechtigten, die Abänderungen der Bestimmungen zur gerichtlichen Aufsicht, der Katalog von Aufsichtsmassnahmen, die Antragslegitimation und Parteistellung im Aufsichtsverfahren
sowie die Unterstellung von gemeinnützigen Treuhänderschaften unter die Aufsicht der Stiftungsaufsichtsbehörde. Andererseits ist auch hinsichtlich des Stiftungsrechts nach der im Jahr 2008 stattgefundenen Totalrevision wieder eine zielgerichtete Verbesserung des Normenbestands angedacht. Es sind Anpassungen insbesondere bei den Einsichts- und Informationsrechten der Begünstigten, der Aufsicht sowie der Prävention gerichtlicher Streitigkeiten zwischen den Stiftungsbeteiligten zu erwarten.
Aber auch aus rechtsvergleichender Sicht unterliegen die beiden Rechtsformen Stiftung und Trust regulatorischen Einflüssen auf europäischer Ebene. In diesem Zusammenhang ist zu untersuchen, welche Möglichkeiten für den liechtensteinischen Finanzplatz bestehen, um sich im internationalen Wettbewerb zu positionieren und abzuheben. Das Forschungsprojekt zielt darauf ab, die geplanten nationalen Gesetzesänderungen einer wissenschaftlichen Untersuchung zu unterziehen, sie im internationalen Kontext einzuordnen und schliesslich rechtsvergleichend aufzubereiten. Darüber hinaus sollen insbesondere auch die europäischen Einflüsse auf weitere Rechtsformen zur Vermögensstrukturierung wie bspw. Personen- und Kapitalgesellschaften als Familienpools oder Holdinggesellschaften beleuchtet werden.
Relevance to Liechtenstein
Aus historischer Sicht ist der beispiellose Aufstieg des liechtensteinischen Finanzplatzes nicht zuletzt auf das nun beinahe 100 Jahre alten Personen- und Gesellschaftsrecht zurückzuführen. Die damaligen Gesetzesredaktoren wusste es bereits zu verstehen, mit einem flexiblen Gesetzeswerk, dass sich überwiegend aus dispositiven Vorschriften zusammensetzt, den heimischen Vermögensstrukturierungsstandort zu befördern. Als wichtigste Vehikel zur Vermögensanlage dienen seit jeher die Stiftung und der Trust. Auch heute sind die Zahlen der beiden Rechtsträger nach wie vor hoch (ungefähr 9 500 bzw. 1 600), was deren jahrzehntelang anhaltende praktische Bedeutung unterstreicht. Insoweit sind die aktuellen nationalen, europäischen und internationalen Einflüsse auf die Stiftung und den Trust - zweier Garanten für den Erfolg des liechtensteinischen Finanzplatzes - von grosser wissenschaftlicher und praktischer Relevanz und weiter noch von übergeordnetem Interesse für alle lokalen Stakeholder.
Schlüsselwörter
Vermögensstrukturen
Stiftung
Trust
Participating Institutions
Publications
-
Schurr, F., & Butterstein, A. (in press). Enterprise Foundations in Liechtenstein. In A. Sanders & S. Thomsen (Eds.), Enterprise Foundation Law in a Comparative Perspective (2nd ed., ).Weitere
-
Butterstein, A. (in press). Die mitgliedschaftliche Treuepflicht im liechtensteinischen Gesellschaftsrecht. In A. Butterstein, M. Gottschald, M. Wenz, B. Burtscher & K. Papathanasiou (Eds.), 100 Jahre liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrecht im Dialog. Vaduz.Weitere
-
Butterstein, A. (2026). Die Substiftung im liechtensteinischen Recht. In H. Heiss, B. Lorenz, M. Schauer & A. Butterstein (Eds.), Festschrift 100 Jahre PGR.Weitere
Ausgewählte Fragen im Kontext von Generalklauseln im liechtensteinischen Privatrecht
März 2025
until
Dezember 2026
FFF-Förderprojekt
Project Description
Das liechtensteinische ABGB wurde 1812 nach österreichischem Vorbild übernommen. Nach dem Ersten Weltkrieg orientierte sich Liechtenstein wirtschaftlich zur Schweiz hin, was auch eine Anpassung des Privatrechts an die schweizerische Rechtsordnung zur Folge hatte. Rezipiert wurden das Sachenrecht sowie teilweise das Personen- und Gesellschaftsrecht, wobei in Letzterem auch liechtensteinische Eigenschöpfungen zu finden sind. Die Reform des Obligationen-, Erb- und Familienrechts scheiterte, sodass bis heute das Privatrecht aus schweizerischen und österreichischen beeinflussten Normen besteht. Seit dem EWR-Beitritt 1995 gewinnt auch die europäische Gesetzgebung zunehmend an Einfluss. Gleichzeitig kann das Gesetz niemals alle Sachverhalte abschliessend regeln, da dies zu einer unendlichen Ausdehnung der Gesetzestexte führen würde. Rechtsordnungen des kontinentaleuropäischen Rechtskreises bietet hierfür eine Lösung mittels Generalklauseln. Diese Rechtsnormen haben einen weit gefassten Tatbestand, der durch die Rechtsprechung sowie Wissenschaft konkretisiert werden muss. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht spricht man in diesem Zusammenhang von Lücken intra legem. Es liegt also keine echte Gesetzeslücke vor, sondern es kann sehr wohl eine generalklauselartige Norm angewendet werden. Allerdings ist eine Lösung der Rechtsfrage nur möglich, sofern die Generalklausel durch das Gericht mit eigenen Wertungen gefüllt wird. Neben dem einfachen Gesetz und die Bildung von Fallgruppen aus der Rechtsprechung können ebenso Grundrechte zur Füllung der Generalklauseln herangezogen werden. Das Forschungsprojekt soll die Wirkung solcher Generalklauseln im liechtensteinischen Privatrecht untersuchen.
Relevance to Liechtenstein
Das Forschungsprojekt widmet sich Forschungsfragen im liechtensteinischen Privatrecht. Insbesondere sollen dabei bisher wenig untersuchte Rechtsfragen im Zusammenhang mit Generalklauseln des Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) sowie dem Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) in den Mittelpunkt gerückt werden. Die Liechtenstein Business Law School widmet sich naturgemäss schwerpunktmässig dem liechtensteinischen Recht und schafft mit ihrer Forschung essenzielle Grundlagen für die liechtensteinische juristische Praxis. Darüber hinaus fällt das Forschungsprojekt thematisch in den Kernbereich "Verantwortung und Gesellschaft" der Universität Liechtenstein. Die erzielten Forschungsergebnisse leisten einen wertvollen Beitrag zur Rechtsentwicklung und stärken die Rechtssicherheit innerhalb der liechtensteinischen Rechtsordnung. Sie tragen somit nicht nur zur Wissenschaft, sondern auch zur praktischen Anwendung und gesellschaftlichen Stabilität bei. Insbesondere im Bereich der indirekten Drittwirkung der Grundrechte über die Generalklausel der Sittenwidrigkeit nach § 879 ABGB ist im liechtensteinischen Recht bisher wenig erforscht und das Forschungsprojekt daher von grosser Relevanz für Wissenschaft und Praxis.
Scientific, Economic and Societal Impact
Rechtssicherheit ist ein zentraler Pfeiler der Stabilität und Entwicklung des Landes. Wissenschaftliche Forschung in diesen Bereichen trägt wesentlich zur Stärkung der Rechtssicherheit sowie Souveränität bei, indem sie liechtensteinischen Rechtsanwendern fundierte Orientierungshilfen bietet. Universitäre Forschung muss einerseits anwendungsbezogene Untersuchungen beinhalten, andererseits auch Grundlagenforschung betreiben, die langfristig Relevanz für weiterführende rechtswissenschaftliche Studien und praxisnahe Anwendungen entfaltet. Dieses Forschungsprojekt setzt an beiden Stellen an.
Participating Institutions
Publications
-
Lettenbichler, M. (in press). Die Privatautonomie des Stifters im Spannungsfeld des Diskriminierungsschutzes. In H. Heiss, B. Lorenz, M. Schauer & A. Butterstein (Eds.), Festschrift 100 Jahre PGR.Weitere
-
Lettenbichler, M., & Brüstle, J. L. (in press). Grenzen des Ermessens: Die (Un-)Gleichheit als Einflussfaktor bei Ermessensbegünstigungen. In A. Butterstein, M. Gottschald, M. Wenz, B. Burtscher & K. Papathanasiou (Eds.), 100 Jahre liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrecht im Dialog (pp. 57-76).Weitere
Nationale und europäische Einflüsse auf liechtensteinische Rechtsformen zur Vermögensstrukturierung
Mai 2025
until
Dezember 2026
FFF-Förderprojekt
Project Description
Zur Entstehungszeit des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) befand sich Liechtenstein aufgrund der Ereignisse des Ersten Weltkriegs in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation und war dringend auf der Suche nach Möglichkeiten, die inländische Wirtschaft anzukurbeln. Als Konsequenz wandte man sich sowohl ökonomisch als auch rechtlich der Schweiz zu und beabsichtigte unter anderem die Kodifikation eines neuen, innovativen Gesellschaftsrechts. Im Zusammenspiel mit einem liberalen Steuergesetz wollte der liechtensteinische Gesetzgeber das Fürstentum für ausländische Investoren attraktiveren. So enthält das im Jahr 1926 in Kraft getretene PGR einen breites Pouvoir an Rechtsformen, das für jeden interessierten Investor eine passende, speziell auf seine Bedürfnisse abgestimmte Gesellschaftsform bzw. Vermögensstrukturierungsvehikel bereithalten soll. Mit Blick auf die liechtensteinischen Rechtsformen zur Vermögensstrukturierung sind insbesondere die Stiftung und der Trust zu nennen. Dass sich diese beiden Rechts-formen zur Vermögensstrukturierung auch heute noch grosser Beliebtheit erfreuen, lässt sich anhand der jüngsten Zahlen veranschaulichen: So sind in Liechtenstein gegenwärtig rund 9 500 Stiftungen sowie etwa 1 600 Trusts registriert.
Während der Normenbestand zum Stiftungs- und Trustrecht in den vergangenen Jahren weitestgehend unverändert blieb, sind aktuell recht umfangreiche nationale Reformbestrebungen zu verzeichnen. Diese betreffen vor allem die Kontrolle und Aufsicht sowie den damit einhergehenden Eingriff in ein geschlossenes, sich selbst regulierendes Governance-System. Einerseits hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein im November 2023 einen Vernehmlassungsbericht zur Optimierung des Trustrechts verabschiedet, bei dem weitreichende gesetzliche Anpassungen vorgeschlagen werden. Die geplanten Neuerungen betreffen insbesondere die Trust-Governance. Schwerpunkte der Vorlage umfassen die Einführung eines obligatorischen Informationsberechtigten, die Abänderungen der Bestimmungen zur gerichtlichen Aufsicht, der Katalog von Aufsichtsmassnahmen, die Antragslegitimation und Parteistellung im Aufsichtsverfahren
sowie die Unterstellung von gemeinnützigen Treuhänderschaften unter die Aufsicht der Stiftungsaufsichtsbehörde. Andererseits ist auch hinsichtlich des Stiftungsrechts nach der im Jahr 2008 stattgefundenen Totalrevision wieder eine zielgerichtete Verbesserung des Normenbestands angedacht. Es sind Anpassungen insbesondere bei den Einsichts- und Informationsrechten der Begünstigten, der Aufsicht sowie der Prävention gerichtlicher Streitigkeiten zwischen den Stiftungsbeteiligten zu erwarten.
Aber auch aus rechtsvergleichender Sicht unterliegen die beiden Rechtsformen Stiftung und Trust regulatorischen Einflüssen auf europäischer Ebene. In diesem Zusammenhang ist zu untersuchen, welche Möglichkeiten für den liechtensteinischen Finanzplatz bestehen, um sich im internationalen Wettbewerb zu positionieren und abzuheben. Das Forschungsprojekt zielt darauf ab, die geplanten nationalen Gesetzesänderungen einer wissenschaftlichen Untersuchung zu unterziehen, sie im internationalen Kontext einzuordnen und schliesslich rechtsvergleichend aufzubereiten. Darüber hinaus sollen insbesondere auch die europäischen Einflüsse auf weitere Rechtsformen zur Vermögensstrukturierung wie bspw. Personen- und Kapitalgesellschaften als Familienpools oder Holdinggesellschaften beleuchtet werden.
Während der Normenbestand zum Stiftungs- und Trustrecht in den vergangenen Jahren weitestgehend unverändert blieb, sind aktuell recht umfangreiche nationale Reformbestrebungen zu verzeichnen. Diese betreffen vor allem die Kontrolle und Aufsicht sowie den damit einhergehenden Eingriff in ein geschlossenes, sich selbst regulierendes Governance-System. Einerseits hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein im November 2023 einen Vernehmlassungsbericht zur Optimierung des Trustrechts verabschiedet, bei dem weitreichende gesetzliche Anpassungen vorgeschlagen werden. Die geplanten Neuerungen betreffen insbesondere die Trust-Governance. Schwerpunkte der Vorlage umfassen die Einführung eines obligatorischen Informationsberechtigten, die Abänderungen der Bestimmungen zur gerichtlichen Aufsicht, der Katalog von Aufsichtsmassnahmen, die Antragslegitimation und Parteistellung im Aufsichtsverfahren
sowie die Unterstellung von gemeinnützigen Treuhänderschaften unter die Aufsicht der Stiftungsaufsichtsbehörde. Andererseits ist auch hinsichtlich des Stiftungsrechts nach der im Jahr 2008 stattgefundenen Totalrevision wieder eine zielgerichtete Verbesserung des Normenbestands angedacht. Es sind Anpassungen insbesondere bei den Einsichts- und Informationsrechten der Begünstigten, der Aufsicht sowie der Prävention gerichtlicher Streitigkeiten zwischen den Stiftungsbeteiligten zu erwarten.
Aber auch aus rechtsvergleichender Sicht unterliegen die beiden Rechtsformen Stiftung und Trust regulatorischen Einflüssen auf europäischer Ebene. In diesem Zusammenhang ist zu untersuchen, welche Möglichkeiten für den liechtensteinischen Finanzplatz bestehen, um sich im internationalen Wettbewerb zu positionieren und abzuheben. Das Forschungsprojekt zielt darauf ab, die geplanten nationalen Gesetzesänderungen einer wissenschaftlichen Untersuchung zu unterziehen, sie im internationalen Kontext einzuordnen und schliesslich rechtsvergleichend aufzubereiten. Darüber hinaus sollen insbesondere auch die europäischen Einflüsse auf weitere Rechtsformen zur Vermögensstrukturierung wie bspw. Personen- und Kapitalgesellschaften als Familienpools oder Holdinggesellschaften beleuchtet werden.
Relevance to Liechtenstein
Aus historischer Sicht ist der beispiellose Aufstieg des liechtensteinischen Finanzplatzes nicht zuletzt auf das nun beinahe 100 Jahre alten Personen- und Gesellschaftsrecht zurückzuführen. Die damaligen Gesetzesredaktoren wusste es bereits zu verstehen, mit einem flexiblen Gesetzeswerk, dass sich überwiegend aus dispositiven Vorschriften zusammensetzt, den heimischen Vermögensstrukturierungsstandort zu befördern. Als wichtigste Vehikel zur Vermögensanlage dienen seit jeher die Stiftung und der Trust. Auch heute sind die Zahlen der beiden Rechtsträger nach wie vor hoch (ungefähr 9 500 bzw. 1 600), was deren jahrzehntelang anhaltende praktische Bedeutung unterstreicht. Insoweit sind die aktuellen nationalen, europäischen und internationalen Einflüsse auf die Stiftung und den Trust - zweier Garanten für den Erfolg des liechtensteinischen Finanzplatzes - von grosser wissenschaftlicher und praktischer Relevanz und weiter noch von übergeordnetem Interesse für alle lokalen Stakeholder.
Schlüsselwörter
Vermögensstrukturen
Stiftung
Trust
Participating Institutions
Publications
-
Schurr, F., & Butterstein, A. (in press). Enterprise Foundations in Liechtenstein. In A. Sanders & S. Thomsen (Eds.), Enterprise Foundation Law in a Comparative Perspective (2nd ed., ).Weitere
-
Butterstein, A. (in press). Die mitgliedschaftliche Treuepflicht im liechtensteinischen Gesellschaftsrecht. In A. Butterstein, M. Gottschald, M. Wenz, B. Burtscher & K. Papathanasiou (Eds.), 100 Jahre liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrecht im Dialog. Vaduz.Weitere
-
Butterstein, A. (2026). Die Substiftung im liechtensteinischen Recht. In H. Heiss, B. Lorenz, M. Schauer & A. Butterstein (Eds.), Festschrift 100 Jahre PGR.Weitere
Ausgewählte Fragen im Kontext von Generalklauseln im liechtensteinischen Privatrecht
März 2025
until
Dezember 2026
FFF-Förderprojekt
Project Description
Das liechtensteinische ABGB wurde 1812 nach österreichischem Vorbild übernommen. Nach dem Ersten Weltkrieg orientierte sich Liechtenstein wirtschaftlich zur Schweiz hin, was auch eine Anpassung des Privatrechts an die schweizerische Rechtsordnung zur Folge hatte. Rezipiert wurden das Sachenrecht sowie teilweise das Personen- und Gesellschaftsrecht, wobei in Letzterem auch liechtensteinische Eigenschöpfungen zu finden sind. Die Reform des Obligationen-, Erb- und Familienrechts scheiterte, sodass bis heute das Privatrecht aus schweizerischen und österreichischen beeinflussten Normen besteht. Seit dem EWR-Beitritt 1995 gewinnt auch die europäische Gesetzgebung zunehmend an Einfluss. Gleichzeitig kann das Gesetz niemals alle Sachverhalte abschliessend regeln, da dies zu einer unendlichen Ausdehnung der Gesetzestexte führen würde. Rechtsordnungen des kontinentaleuropäischen Rechtskreises bietet hierfür eine Lösung mittels Generalklauseln. Diese Rechtsnormen haben einen weit gefassten Tatbestand, der durch die Rechtsprechung sowie Wissenschaft konkretisiert werden muss. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht spricht man in diesem Zusammenhang von Lücken intra legem. Es liegt also keine echte Gesetzeslücke vor, sondern es kann sehr wohl eine generalklauselartige Norm angewendet werden. Allerdings ist eine Lösung der Rechtsfrage nur möglich, sofern die Generalklausel durch das Gericht mit eigenen Wertungen gefüllt wird. Neben dem einfachen Gesetz und die Bildung von Fallgruppen aus der Rechtsprechung können ebenso Grundrechte zur Füllung der Generalklauseln herangezogen werden. Das Forschungsprojekt soll die Wirkung solcher Generalklauseln im liechtensteinischen Privatrecht untersuchen.
Relevance to Liechtenstein
Das Forschungsprojekt widmet sich Forschungsfragen im liechtensteinischen Privatrecht. Insbesondere sollen dabei bisher wenig untersuchte Rechtsfragen im Zusammenhang mit Generalklauseln des Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) sowie dem Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) in den Mittelpunkt gerückt werden. Die Liechtenstein Business Law School widmet sich naturgemäss schwerpunktmässig dem liechtensteinischen Recht und schafft mit ihrer Forschung essenzielle Grundlagen für die liechtensteinische juristische Praxis. Darüber hinaus fällt das Forschungsprojekt thematisch in den Kernbereich "Verantwortung und Gesellschaft" der Universität Liechtenstein. Die erzielten Forschungsergebnisse leisten einen wertvollen Beitrag zur Rechtsentwicklung und stärken die Rechtssicherheit innerhalb der liechtensteinischen Rechtsordnung. Sie tragen somit nicht nur zur Wissenschaft, sondern auch zur praktischen Anwendung und gesellschaftlichen Stabilität bei. Insbesondere im Bereich der indirekten Drittwirkung der Grundrechte über die Generalklausel der Sittenwidrigkeit nach § 879 ABGB ist im liechtensteinischen Recht bisher wenig erforscht und das Forschungsprojekt daher von grosser Relevanz für Wissenschaft und Praxis.
Scientific, Economic and Societal Impact
Rechtssicherheit ist ein zentraler Pfeiler der Stabilität und Entwicklung des Landes. Wissenschaftliche Forschung in diesen Bereichen trägt wesentlich zur Stärkung der Rechtssicherheit sowie Souveränität bei, indem sie liechtensteinischen Rechtsanwendern fundierte Orientierungshilfen bietet. Universitäre Forschung muss einerseits anwendungsbezogene Untersuchungen beinhalten, andererseits auch Grundlagenforschung betreiben, die langfristig Relevanz für weiterführende rechtswissenschaftliche Studien und praxisnahe Anwendungen entfaltet. Dieses Forschungsprojekt setzt an beiden Stellen an.
Participating Institutions
Publications
-
Lettenbichler, M. (in press). Die Privatautonomie des Stifters im Spannungsfeld des Diskriminierungsschutzes. In H. Heiss, B. Lorenz, M. Schauer & A. Butterstein (Eds.), Festschrift 100 Jahre PGR.Weitere
-
Lettenbichler, M., & Brüstle, J. L. (in press). Grenzen des Ermessens: Die (Un-)Gleichheit als Einflussfaktor bei Ermessensbegünstigungen. In A. Butterstein, M. Gottschald, M. Wenz, B. Burtscher & K. Papathanasiou (Eds.), 100 Jahre liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrecht im Dialog (pp. 57-76).Weitere
Nationale und europäische Einflüsse auf liechtensteinische Rechtsformen zur Vermögensstrukturierung
Mai 2025
until
Dezember 2026
FFF-Förderprojekt
Project Description
Zur Entstehungszeit des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) befand sich Liechtenstein aufgrund der Ereignisse des Ersten Weltkriegs in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation und war dringend auf der Suche nach Möglichkeiten, die inländische Wirtschaft anzukurbeln. Als Konsequenz wandte man sich sowohl ökonomisch als auch rechtlich der Schweiz zu und beabsichtigte unter anderem die Kodifikation eines neuen, innovativen Gesellschaftsrechts. Im Zusammenspiel mit einem liberalen Steuergesetz wollte der liechtensteinische Gesetzgeber das Fürstentum für ausländische Investoren attraktiveren. So enthält das im Jahr 1926 in Kraft getretene PGR einen breites Pouvoir an Rechtsformen, das für jeden interessierten Investor eine passende, speziell auf seine Bedürfnisse abgestimmte Gesellschaftsform bzw. Vermögensstrukturierungsvehikel bereithalten soll. Mit Blick auf die liechtensteinischen Rechtsformen zur Vermögensstrukturierung sind insbesondere die Stiftung und der Trust zu nennen. Dass sich diese beiden Rechts-formen zur Vermögensstrukturierung auch heute noch grosser Beliebtheit erfreuen, lässt sich anhand der jüngsten Zahlen veranschaulichen: So sind in Liechtenstein gegenwärtig rund 9 500 Stiftungen sowie etwa 1 600 Trusts registriert.
Während der Normenbestand zum Stiftungs- und Trustrecht in den vergangenen Jahren weitestgehend unverändert blieb, sind aktuell recht umfangreiche nationale Reformbestrebungen zu verzeichnen. Diese betreffen vor allem die Kontrolle und Aufsicht sowie den damit einhergehenden Eingriff in ein geschlossenes, sich selbst regulierendes Governance-System. Einerseits hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein im November 2023 einen Vernehmlassungsbericht zur Optimierung des Trustrechts verabschiedet, bei dem weitreichende gesetzliche Anpassungen vorgeschlagen werden. Die geplanten Neuerungen betreffen insbesondere die Trust-Governance. Schwerpunkte der Vorlage umfassen die Einführung eines obligatorischen Informationsberechtigten, die Abänderungen der Bestimmungen zur gerichtlichen Aufsicht, der Katalog von Aufsichtsmassnahmen, die Antragslegitimation und Parteistellung im Aufsichtsverfahren
sowie die Unterstellung von gemeinnützigen Treuhänderschaften unter die Aufsicht der Stiftungsaufsichtsbehörde. Andererseits ist auch hinsichtlich des Stiftungsrechts nach der im Jahr 2008 stattgefundenen Totalrevision wieder eine zielgerichtete Verbesserung des Normenbestands angedacht. Es sind Anpassungen insbesondere bei den Einsichts- und Informationsrechten der Begünstigten, der Aufsicht sowie der Prävention gerichtlicher Streitigkeiten zwischen den Stiftungsbeteiligten zu erwarten.
Aber auch aus rechtsvergleichender Sicht unterliegen die beiden Rechtsformen Stiftung und Trust regulatorischen Einflüssen auf europäischer Ebene. In diesem Zusammenhang ist zu untersuchen, welche Möglichkeiten für den liechtensteinischen Finanzplatz bestehen, um sich im internationalen Wettbewerb zu positionieren und abzuheben. Das Forschungsprojekt zielt darauf ab, die geplanten nationalen Gesetzesänderungen einer wissenschaftlichen Untersuchung zu unterziehen, sie im internationalen Kontext einzuordnen und schliesslich rechtsvergleichend aufzubereiten. Darüber hinaus sollen insbesondere auch die europäischen Einflüsse auf weitere Rechtsformen zur Vermögensstrukturierung wie bspw. Personen- und Kapitalgesellschaften als Familienpools oder Holdinggesellschaften beleuchtet werden.
Während der Normenbestand zum Stiftungs- und Trustrecht in den vergangenen Jahren weitestgehend unverändert blieb, sind aktuell recht umfangreiche nationale Reformbestrebungen zu verzeichnen. Diese betreffen vor allem die Kontrolle und Aufsicht sowie den damit einhergehenden Eingriff in ein geschlossenes, sich selbst regulierendes Governance-System. Einerseits hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein im November 2023 einen Vernehmlassungsbericht zur Optimierung des Trustrechts verabschiedet, bei dem weitreichende gesetzliche Anpassungen vorgeschlagen werden. Die geplanten Neuerungen betreffen insbesondere die Trust-Governance. Schwerpunkte der Vorlage umfassen die Einführung eines obligatorischen Informationsberechtigten, die Abänderungen der Bestimmungen zur gerichtlichen Aufsicht, der Katalog von Aufsichtsmassnahmen, die Antragslegitimation und Parteistellung im Aufsichtsverfahren
sowie die Unterstellung von gemeinnützigen Treuhänderschaften unter die Aufsicht der Stiftungsaufsichtsbehörde. Andererseits ist auch hinsichtlich des Stiftungsrechts nach der im Jahr 2008 stattgefundenen Totalrevision wieder eine zielgerichtete Verbesserung des Normenbestands angedacht. Es sind Anpassungen insbesondere bei den Einsichts- und Informationsrechten der Begünstigten, der Aufsicht sowie der Prävention gerichtlicher Streitigkeiten zwischen den Stiftungsbeteiligten zu erwarten.
Aber auch aus rechtsvergleichender Sicht unterliegen die beiden Rechtsformen Stiftung und Trust regulatorischen Einflüssen auf europäischer Ebene. In diesem Zusammenhang ist zu untersuchen, welche Möglichkeiten für den liechtensteinischen Finanzplatz bestehen, um sich im internationalen Wettbewerb zu positionieren und abzuheben. Das Forschungsprojekt zielt darauf ab, die geplanten nationalen Gesetzesänderungen einer wissenschaftlichen Untersuchung zu unterziehen, sie im internationalen Kontext einzuordnen und schliesslich rechtsvergleichend aufzubereiten. Darüber hinaus sollen insbesondere auch die europäischen Einflüsse auf weitere Rechtsformen zur Vermögensstrukturierung wie bspw. Personen- und Kapitalgesellschaften als Familienpools oder Holdinggesellschaften beleuchtet werden.
Relevance to Liechtenstein
Aus historischer Sicht ist der beispiellose Aufstieg des liechtensteinischen Finanzplatzes nicht zuletzt auf das nun beinahe 100 Jahre alten Personen- und Gesellschaftsrecht zurückzuführen. Die damaligen Gesetzesredaktoren wusste es bereits zu verstehen, mit einem flexiblen Gesetzeswerk, dass sich überwiegend aus dispositiven Vorschriften zusammensetzt, den heimischen Vermögensstrukturierungsstandort zu befördern. Als wichtigste Vehikel zur Vermögensanlage dienen seit jeher die Stiftung und der Trust. Auch heute sind die Zahlen der beiden Rechtsträger nach wie vor hoch (ungefähr 9 500 bzw. 1 600), was deren jahrzehntelang anhaltende praktische Bedeutung unterstreicht. Insoweit sind die aktuellen nationalen, europäischen und internationalen Einflüsse auf die Stiftung und den Trust - zweier Garanten für den Erfolg des liechtensteinischen Finanzplatzes - von grosser wissenschaftlicher und praktischer Relevanz und weiter noch von übergeordnetem Interesse für alle lokalen Stakeholder.
Schlüsselwörter
Vermögensstrukturen
Stiftung
Trust
Participating Institutions
Publications
-
Schurr, F., & Butterstein, A. (in press). Enterprise Foundations in Liechtenstein. In A. Sanders & S. Thomsen (Eds.), Enterprise Foundation Law in a Comparative Perspective (2nd ed., ).Weitere
-
Butterstein, A. (in press). Die mitgliedschaftliche Treuepflicht im liechtensteinischen Gesellschaftsrecht. In A. Butterstein, M. Gottschald, M. Wenz, B. Burtscher & K. Papathanasiou (Eds.), 100 Jahre liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrecht im Dialog. Vaduz.Weitere
-
Butterstein, A. (2026). Die Substiftung im liechtensteinischen Recht. In H. Heiss, B. Lorenz, M. Schauer & A. Butterstein (Eds.), Festschrift 100 Jahre PGR.Weitere
Ausgewählte Fragen im Kontext von Generalklauseln im liechtensteinischen Privatrecht
März 2025
until
Dezember 2026
FFF-Förderprojekt
Project Description
Das liechtensteinische ABGB wurde 1812 nach österreichischem Vorbild übernommen. Nach dem Ersten Weltkrieg orientierte sich Liechtenstein wirtschaftlich zur Schweiz hin, was auch eine Anpassung des Privatrechts an die schweizerische Rechtsordnung zur Folge hatte. Rezipiert wurden das Sachenrecht sowie teilweise das Personen- und Gesellschaftsrecht, wobei in Letzterem auch liechtensteinische Eigenschöpfungen zu finden sind. Die Reform des Obligationen-, Erb- und Familienrechts scheiterte, sodass bis heute das Privatrecht aus schweizerischen und österreichischen beeinflussten Normen besteht. Seit dem EWR-Beitritt 1995 gewinnt auch die europäische Gesetzgebung zunehmend an Einfluss. Gleichzeitig kann das Gesetz niemals alle Sachverhalte abschliessend regeln, da dies zu einer unendlichen Ausdehnung der Gesetzestexte führen würde. Rechtsordnungen des kontinentaleuropäischen Rechtskreises bietet hierfür eine Lösung mittels Generalklauseln. Diese Rechtsnormen haben einen weit gefassten Tatbestand, der durch die Rechtsprechung sowie Wissenschaft konkretisiert werden muss. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht spricht man in diesem Zusammenhang von Lücken intra legem. Es liegt also keine echte Gesetzeslücke vor, sondern es kann sehr wohl eine generalklauselartige Norm angewendet werden. Allerdings ist eine Lösung der Rechtsfrage nur möglich, sofern die Generalklausel durch das Gericht mit eigenen Wertungen gefüllt wird. Neben dem einfachen Gesetz und die Bildung von Fallgruppen aus der Rechtsprechung können ebenso Grundrechte zur Füllung der Generalklauseln herangezogen werden. Das Forschungsprojekt soll die Wirkung solcher Generalklauseln im liechtensteinischen Privatrecht untersuchen.
Relevance to Liechtenstein
Das Forschungsprojekt widmet sich Forschungsfragen im liechtensteinischen Privatrecht. Insbesondere sollen dabei bisher wenig untersuchte Rechtsfragen im Zusammenhang mit Generalklauseln des Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) sowie dem Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) in den Mittelpunkt gerückt werden. Die Liechtenstein Business Law School widmet sich naturgemäss schwerpunktmässig dem liechtensteinischen Recht und schafft mit ihrer Forschung essenzielle Grundlagen für die liechtensteinische juristische Praxis. Darüber hinaus fällt das Forschungsprojekt thematisch in den Kernbereich "Verantwortung und Gesellschaft" der Universität Liechtenstein. Die erzielten Forschungsergebnisse leisten einen wertvollen Beitrag zur Rechtsentwicklung und stärken die Rechtssicherheit innerhalb der liechtensteinischen Rechtsordnung. Sie tragen somit nicht nur zur Wissenschaft, sondern auch zur praktischen Anwendung und gesellschaftlichen Stabilität bei. Insbesondere im Bereich der indirekten Drittwirkung der Grundrechte über die Generalklausel der Sittenwidrigkeit nach § 879 ABGB ist im liechtensteinischen Recht bisher wenig erforscht und das Forschungsprojekt daher von grosser Relevanz für Wissenschaft und Praxis.
Scientific, Economic and Societal Impact
Rechtssicherheit ist ein zentraler Pfeiler der Stabilität und Entwicklung des Landes. Wissenschaftliche Forschung in diesen Bereichen trägt wesentlich zur Stärkung der Rechtssicherheit sowie Souveränität bei, indem sie liechtensteinischen Rechtsanwendern fundierte Orientierungshilfen bietet. Universitäre Forschung muss einerseits anwendungsbezogene Untersuchungen beinhalten, andererseits auch Grundlagenforschung betreiben, die langfristig Relevanz für weiterführende rechtswissenschaftliche Studien und praxisnahe Anwendungen entfaltet. Dieses Forschungsprojekt setzt an beiden Stellen an.
Participating Institutions
Publications
-
Lettenbichler, M. (in press). Die Privatautonomie des Stifters im Spannungsfeld des Diskriminierungsschutzes. In H. Heiss, B. Lorenz, M. Schauer & A. Butterstein (Eds.), Festschrift 100 Jahre PGR.Weitere
-
Lettenbichler, M., & Brüstle, J. L. (in press). Grenzen des Ermessens: Die (Un-)Gleichheit als Einflussfaktor bei Ermessensbegünstigungen. In A. Butterstein, M. Gottschald, M. Wenz, B. Burtscher & K. Papathanasiou (Eds.), 100 Jahre liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrecht im Dialog (pp. 57-76).Weitere
Dissertationsvorhaben
Nationale und europäische Einflüsse auf liechtensteinische Rechtsformen zur Vermögensstrukturierung
Mai 2025
until
Dezember 2026
FFF-Förderprojekt
Project Description
Zur Entstehungszeit des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) befand sich Liechtenstein aufgrund der Ereignisse des Ersten Weltkriegs in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation und war dringend auf der Suche nach Möglichkeiten, die inländische Wirtschaft anzukurbeln. Als Konsequenz wandte man sich sowohl ökonomisch als auch rechtlich der Schweiz zu und beabsichtigte unter anderem die Kodifikation eines neuen, innovativen Gesellschaftsrechts. Im Zusammenspiel mit einem liberalen Steuergesetz wollte der liechtensteinische Gesetzgeber das Fürstentum für ausländische Investoren attraktiveren. So enthält das im Jahr 1926 in Kraft getretene PGR einen breites Pouvoir an Rechtsformen, das für jeden interessierten Investor eine passende, speziell auf seine Bedürfnisse abgestimmte Gesellschaftsform bzw. Vermögensstrukturierungsvehikel bereithalten soll. Mit Blick auf die liechtensteinischen Rechtsformen zur Vermögensstrukturierung sind insbesondere die Stiftung und der Trust zu nennen. Dass sich diese beiden Rechts-formen zur Vermögensstrukturierung auch heute noch grosser Beliebtheit erfreuen, lässt sich anhand der jüngsten Zahlen veranschaulichen: So sind in Liechtenstein gegenwärtig rund 9 500 Stiftungen sowie etwa 1 600 Trusts registriert.
Während der Normenbestand zum Stiftungs- und Trustrecht in den vergangenen Jahren weitestgehend unverändert blieb, sind aktuell recht umfangreiche nationale Reformbestrebungen zu verzeichnen. Diese betreffen vor allem die Kontrolle und Aufsicht sowie den damit einhergehenden Eingriff in ein geschlossenes, sich selbst regulierendes Governance-System. Einerseits hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein im November 2023 einen Vernehmlassungsbericht zur Optimierung des Trustrechts verabschiedet, bei dem weitreichende gesetzliche Anpassungen vorgeschlagen werden. Die geplanten Neuerungen betreffen insbesondere die Trust-Governance. Schwerpunkte der Vorlage umfassen die Einführung eines obligatorischen Informationsberechtigten, die Abänderungen der Bestimmungen zur gerichtlichen Aufsicht, der Katalog von Aufsichtsmassnahmen, die Antragslegitimation und Parteistellung im Aufsichtsverfahren
sowie die Unterstellung von gemeinnützigen Treuhänderschaften unter die Aufsicht der Stiftungsaufsichtsbehörde. Andererseits ist auch hinsichtlich des Stiftungsrechts nach der im Jahr 2008 stattgefundenen Totalrevision wieder eine zielgerichtete Verbesserung des Normenbestands angedacht. Es sind Anpassungen insbesondere bei den Einsichts- und Informationsrechten der Begünstigten, der Aufsicht sowie der Prävention gerichtlicher Streitigkeiten zwischen den Stiftungsbeteiligten zu erwarten.
Aber auch aus rechtsvergleichender Sicht unterliegen die beiden Rechtsformen Stiftung und Trust regulatorischen Einflüssen auf europäischer Ebene. In diesem Zusammenhang ist zu untersuchen, welche Möglichkeiten für den liechtensteinischen Finanzplatz bestehen, um sich im internationalen Wettbewerb zu positionieren und abzuheben. Das Forschungsprojekt zielt darauf ab, die geplanten nationalen Gesetzesänderungen einer wissenschaftlichen Untersuchung zu unterziehen, sie im internationalen Kontext einzuordnen und schliesslich rechtsvergleichend aufzubereiten. Darüber hinaus sollen insbesondere auch die europäischen Einflüsse auf weitere Rechtsformen zur Vermögensstrukturierung wie bspw. Personen- und Kapitalgesellschaften als Familienpools oder Holdinggesellschaften beleuchtet werden.
Während der Normenbestand zum Stiftungs- und Trustrecht in den vergangenen Jahren weitestgehend unverändert blieb, sind aktuell recht umfangreiche nationale Reformbestrebungen zu verzeichnen. Diese betreffen vor allem die Kontrolle und Aufsicht sowie den damit einhergehenden Eingriff in ein geschlossenes, sich selbst regulierendes Governance-System. Einerseits hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein im November 2023 einen Vernehmlassungsbericht zur Optimierung des Trustrechts verabschiedet, bei dem weitreichende gesetzliche Anpassungen vorgeschlagen werden. Die geplanten Neuerungen betreffen insbesondere die Trust-Governance. Schwerpunkte der Vorlage umfassen die Einführung eines obligatorischen Informationsberechtigten, die Abänderungen der Bestimmungen zur gerichtlichen Aufsicht, der Katalog von Aufsichtsmassnahmen, die Antragslegitimation und Parteistellung im Aufsichtsverfahren
sowie die Unterstellung von gemeinnützigen Treuhänderschaften unter die Aufsicht der Stiftungsaufsichtsbehörde. Andererseits ist auch hinsichtlich des Stiftungsrechts nach der im Jahr 2008 stattgefundenen Totalrevision wieder eine zielgerichtete Verbesserung des Normenbestands angedacht. Es sind Anpassungen insbesondere bei den Einsichts- und Informationsrechten der Begünstigten, der Aufsicht sowie der Prävention gerichtlicher Streitigkeiten zwischen den Stiftungsbeteiligten zu erwarten.
Aber auch aus rechtsvergleichender Sicht unterliegen die beiden Rechtsformen Stiftung und Trust regulatorischen Einflüssen auf europäischer Ebene. In diesem Zusammenhang ist zu untersuchen, welche Möglichkeiten für den liechtensteinischen Finanzplatz bestehen, um sich im internationalen Wettbewerb zu positionieren und abzuheben. Das Forschungsprojekt zielt darauf ab, die geplanten nationalen Gesetzesänderungen einer wissenschaftlichen Untersuchung zu unterziehen, sie im internationalen Kontext einzuordnen und schliesslich rechtsvergleichend aufzubereiten. Darüber hinaus sollen insbesondere auch die europäischen Einflüsse auf weitere Rechtsformen zur Vermögensstrukturierung wie bspw. Personen- und Kapitalgesellschaften als Familienpools oder Holdinggesellschaften beleuchtet werden.
Relevance to Liechtenstein
Aus historischer Sicht ist der beispiellose Aufstieg des liechtensteinischen Finanzplatzes nicht zuletzt auf das nun beinahe 100 Jahre alten Personen- und Gesellschaftsrecht zurückzuführen. Die damaligen Gesetzesredaktoren wusste es bereits zu verstehen, mit einem flexiblen Gesetzeswerk, dass sich überwiegend aus dispositiven Vorschriften zusammensetzt, den heimischen Vermögensstrukturierungsstandort zu befördern. Als wichtigste Vehikel zur Vermögensanlage dienen seit jeher die Stiftung und der Trust. Auch heute sind die Zahlen der beiden Rechtsträger nach wie vor hoch (ungefähr 9 500 bzw. 1 600), was deren jahrzehntelang anhaltende praktische Bedeutung unterstreicht. Insoweit sind die aktuellen nationalen, europäischen und internationalen Einflüsse auf die Stiftung und den Trust - zweier Garanten für den Erfolg des liechtensteinischen Finanzplatzes - von grosser wissenschaftlicher und praktischer Relevanz und weiter noch von übergeordnetem Interesse für alle lokalen Stakeholder.
Schlüsselwörter
Vermögensstrukturen
Stiftung
Trust
Participating Institutions
Publications
-
Schurr, F., & Butterstein, A. (in press). Enterprise Foundations in Liechtenstein. In A. Sanders & S. Thomsen (Eds.), Enterprise Foundation Law in a Comparative Perspective (2nd ed., ).Weitere
-
Butterstein, A. (in press). Die mitgliedschaftliche Treuepflicht im liechtensteinischen Gesellschaftsrecht. In A. Butterstein, M. Gottschald, M. Wenz, B. Burtscher & K. Papathanasiou (Eds.), 100 Jahre liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrecht im Dialog. Vaduz.Weitere
-
Butterstein, A. (2026). Die Substiftung im liechtensteinischen Recht. In H. Heiss, B. Lorenz, M. Schauer & A. Butterstein (Eds.), Festschrift 100 Jahre PGR.Weitere
Ausgewählte Fragen im Kontext von Generalklauseln im liechtensteinischen Privatrecht
März 2025
until
Dezember 2026
FFF-Förderprojekt
Project Description
Das liechtensteinische ABGB wurde 1812 nach österreichischem Vorbild übernommen. Nach dem Ersten Weltkrieg orientierte sich Liechtenstein wirtschaftlich zur Schweiz hin, was auch eine Anpassung des Privatrechts an die schweizerische Rechtsordnung zur Folge hatte. Rezipiert wurden das Sachenrecht sowie teilweise das Personen- und Gesellschaftsrecht, wobei in Letzterem auch liechtensteinische Eigenschöpfungen zu finden sind. Die Reform des Obligationen-, Erb- und Familienrechts scheiterte, sodass bis heute das Privatrecht aus schweizerischen und österreichischen beeinflussten Normen besteht. Seit dem EWR-Beitritt 1995 gewinnt auch die europäische Gesetzgebung zunehmend an Einfluss. Gleichzeitig kann das Gesetz niemals alle Sachverhalte abschliessend regeln, da dies zu einer unendlichen Ausdehnung der Gesetzestexte führen würde. Rechtsordnungen des kontinentaleuropäischen Rechtskreises bietet hierfür eine Lösung mittels Generalklauseln. Diese Rechtsnormen haben einen weit gefassten Tatbestand, der durch die Rechtsprechung sowie Wissenschaft konkretisiert werden muss. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht spricht man in diesem Zusammenhang von Lücken intra legem. Es liegt also keine echte Gesetzeslücke vor, sondern es kann sehr wohl eine generalklauselartige Norm angewendet werden. Allerdings ist eine Lösung der Rechtsfrage nur möglich, sofern die Generalklausel durch das Gericht mit eigenen Wertungen gefüllt wird. Neben dem einfachen Gesetz und die Bildung von Fallgruppen aus der Rechtsprechung können ebenso Grundrechte zur Füllung der Generalklauseln herangezogen werden. Das Forschungsprojekt soll die Wirkung solcher Generalklauseln im liechtensteinischen Privatrecht untersuchen.
Relevance to Liechtenstein
Das Forschungsprojekt widmet sich Forschungsfragen im liechtensteinischen Privatrecht. Insbesondere sollen dabei bisher wenig untersuchte Rechtsfragen im Zusammenhang mit Generalklauseln des Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) sowie dem Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) in den Mittelpunkt gerückt werden. Die Liechtenstein Business Law School widmet sich naturgemäss schwerpunktmässig dem liechtensteinischen Recht und schafft mit ihrer Forschung essenzielle Grundlagen für die liechtensteinische juristische Praxis. Darüber hinaus fällt das Forschungsprojekt thematisch in den Kernbereich "Verantwortung und Gesellschaft" der Universität Liechtenstein. Die erzielten Forschungsergebnisse leisten einen wertvollen Beitrag zur Rechtsentwicklung und stärken die Rechtssicherheit innerhalb der liechtensteinischen Rechtsordnung. Sie tragen somit nicht nur zur Wissenschaft, sondern auch zur praktischen Anwendung und gesellschaftlichen Stabilität bei. Insbesondere im Bereich der indirekten Drittwirkung der Grundrechte über die Generalklausel der Sittenwidrigkeit nach § 879 ABGB ist im liechtensteinischen Recht bisher wenig erforscht und das Forschungsprojekt daher von grosser Relevanz für Wissenschaft und Praxis.
Scientific, Economic and Societal Impact
Rechtssicherheit ist ein zentraler Pfeiler der Stabilität und Entwicklung des Landes. Wissenschaftliche Forschung in diesen Bereichen trägt wesentlich zur Stärkung der Rechtssicherheit sowie Souveränität bei, indem sie liechtensteinischen Rechtsanwendern fundierte Orientierungshilfen bietet. Universitäre Forschung muss einerseits anwendungsbezogene Untersuchungen beinhalten, andererseits auch Grundlagenforschung betreiben, die langfristig Relevanz für weiterführende rechtswissenschaftliche Studien und praxisnahe Anwendungen entfaltet. Dieses Forschungsprojekt setzt an beiden Stellen an.
Participating Institutions
Publications
-
Lettenbichler, M. (in press). Die Privatautonomie des Stifters im Spannungsfeld des Diskriminierungsschutzes. In H. Heiss, B. Lorenz, M. Schauer & A. Butterstein (Eds.), Festschrift 100 Jahre PGR.Weitere
-
Lettenbichler, M., & Brüstle, J. L. (in press). Grenzen des Ermessens: Die (Un-)Gleichheit als Einflussfaktor bei Ermessensbegünstigungen. In A. Butterstein, M. Gottschald, M. Wenz, B. Burtscher & K. Papathanasiou (Eds.), 100 Jahre liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrecht im Dialog (pp. 57-76).Weitere