Ausgewählte Fragen im Kontext von Generalklauseln im liechtensteinischen Privatrecht
Project Description
Das liechtensteinische ABGB wurde 1812 nach österreichischem Vorbild übernommen. Nach dem Ersten Weltkrieg orientierte sich Liechtenstein wirtschaftlich zur Schweiz hin, was auch eine Anpassung des Privatrechts an die schweizerische Rechtsordnung zur Folge hatte. Rezipiert wurden das Sachenrecht sowie teilweise das Personen- und Gesellschaftsrecht, wobei in Letzterem auch liechtensteinische Eigenschöpfungen zu finden sind. Die Reform des Obligationen-, Erb- und Familienrechts scheiterte, sodass bis heute das Privatrecht aus schweizerischen und österreichischen beeinflussten Normen besteht. Seit dem EWR-Beitritt 1995 gewinnt auch die europäische Gesetzgebung zunehmend an Einfluss. Gleichzeitig kann das Gesetz niemals alle Sachverhalte abschliessend regeln, da dies zu einer unendlichen Ausdehnung der Gesetzestexte führen würde. Rechtsordnungen des kontinentaleuropäischen Rechtskreises bietet hierfür eine Lösung mittels Generalklauseln. Diese Rechtsnormen haben einen weit gefassten Tatbestand, der durch die Rechtsprechung sowie Wissenschaft konkretisiert werden muss. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht spricht man in diesem Zusammenhang von Lücken intra legem. Es liegt also keine echte Gesetzeslücke vor, sondern es kann sehr wohl eine generalklauselartige Norm angewendet werden. Allerdings ist eine Lösung der Rechtsfrage nur möglich, sofern die Generalklausel durch das Gericht mit eigenen Wertungen gefüllt wird. Neben dem einfachen Gesetz und die Bildung von Fallgruppen aus der Rechtsprechung können ebenso Grundrechte zur Füllung der Generalklauseln herangezogen werden. Das Forschungsprojekt soll die Wirkung solcher Generalklauseln im liechtensteinischen Privatrecht untersuchen.
Relevance to Liechtenstein
Das Forschungsprojekt widmet sich Forschungsfragen im liechtensteinischen Privatrecht. Insbesondere sollen dabei bisher wenig untersuchte Rechtsfragen im Zusammenhang mit Generalklauseln des Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) sowie dem Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) in den Mittelpunkt gerückt werden. Die Liechtenstein Business Law School widmet sich naturgemäss schwerpunktmässig dem liechtensteinischen Recht und schafft mit ihrer Forschung essenzielle Grundlagen für die liechtensteinische juristische Praxis. Darüber hinaus fällt das Forschungsprojekt thematisch in den Kernbereich "Verantwortung und Gesellschaft" der Universität Liechtenstein. Die erzielten Forschungsergebnisse leisten einen wertvollen Beitrag zur Rechtsentwicklung und stärken die Rechtssicherheit innerhalb der liechtensteinischen Rechtsordnung. Sie tragen somit nicht nur zur Wissenschaft, sondern auch zur praktischen Anwendung und gesellschaftlichen Stabilität bei. Insbesondere im Bereich der indirekten Drittwirkung der Grundrechte über die Generalklausel der Sittenwidrigkeit nach § 879 ABGB ist im liechtensteinischen Recht bisher wenig erforscht und das Forschungsprojekt daher von grosser Relevanz für Wissenschaft und Praxis.
Scientific, Economic and Societal Impact
Rechtssicherheit ist ein zentraler Pfeiler der Stabilität und Entwicklung des Landes. Wissenschaftliche Forschung in diesen Bereichen trägt wesentlich zur Stärkung der Rechtssicherheit sowie Souveränität bei, indem sie liechtensteinischen Rechtsanwendern fundierte Orientierungshilfen bietet. Universitäre Forschung muss einerseits anwendungsbezogene Untersuchungen beinhalten, andererseits auch Grundlagenforschung betreiben, die langfristig Relevanz für weiterführende rechtswissenschaftliche Studien und praxisnahe Anwendungen entfaltet. Dieses Forschungsprojekt setzt an beiden Stellen an.