Protected Cell Company (PCC) - Die Segmentierte Verbandsperson in Liechtenstein
Project Description
Die Anforderungen an den Finanzplatz Liechtenstein steigen ständig und es wird insbesondere im Gesellschaftsrecht von den Akteuren neben Flexibilität gleichzeitig auch Rechtssicherheit bei der Haftungsverteilung gefordert. Aus dieser Überlegung heraus hat die Liechtensteinische Regierung den Lehrstuhl für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht im Rahmen des gegenständlichen Projekts mit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage zur Einführung des Modells der Protected Cell Company in das liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrecht beauftragt. Auf Grundlage dieses Gesetzesentwurfs sind am 1.1.2015 die Vorschriften über die segmentierte Verbandsperson (Art. 243 ff. PGR) in Kraft getreten, die sowohl die wirtschaftlichen Interessen berücksichtigen als auch zahlreiche Vorschriften zum Schutz der Gläubiger enthalten, und damit einen Interessenausgleich schaffen. Die Möglichkeit der Haftungssegmentierung von Verbandspersonen ist dem liechtensteinischen Recht keineswegs fremd, sondern war diese bereits vor der Einführung der segmentierten Verbandsperson in das PGR im Investmentunternehmensgesetz verankert. Des Weiteren ist eine Segmentierung auch durch die Bildung von (Unter-)Verbandspersonen, Trusts und Treuunternehmen mit Abteilungen möglich. Die Implementierung der Vorschriften zur Segmentierung von Verbandspersonen stellt daher eine behutsame Weiterentwicklung des PGR dar.
Relevance to Liechtenstein
Das gegenständliche Projekt war darauf ausgerichtet, eine von der Liechtensteinischen Regierung beauftragte Gesetzesvorlage zur Einführung des Modells der Protected Cell Company in das liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrecht zu erarbeiten. Auf Grundlage dieses Gesetzesentwurfs sind am 1.1.2015 die Vorschriften über die segmentierte Verbandsperson (Art. 243 ff. PGR) in Kraft getreten, die sowohl die wirtschaftlichen Interessen berücksichtigen als auch zahlreiche Vorschriften zum Schutz der Gläubiger enthalten, und damit einen Interessenausgleich schaffen.