StGB - Kommentar zum liechtensteinischen Strafgesetzbuch
März 2026
until
Juni 2027
FFF-Förderprojekt
Project Description
Das Strafgesetzbuch (StGB) des Fürstentums Liechtenstein, erlassen am 24. Juni 1987, begeht am 24. Juni 2027 sein 40-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass plant die Professur für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung eine Jubiläumsveranstaltung, deren Höhepunkt die Präsentation eines wissenschaftlichen Kommentars zum liechtensteinischen StGB sein wird. Es handelt sich um das erste umfassende wissenschaftliche Werk zu diesem Gesetzbuch in Liechtenstein, das sowohl für die Praxis als auch für den wissenschaftlichen Diskurs eine zentrale Anlaufstelle bieten wird. Aufgrund der begrenzten liechtensteinischen Quellen wird die Kommentierung zwar unter Bezug auf österreichische Literatur und Judikatur durchgeführt. Besonderes Augenmerk liegt jedoch auf den liechtensteinischen Besonderheiten, um die nationale strafrechtliche Identität zu stärken. Der Kommentar umfasst systematisch alle Paragraphen des StGB (und darüber hinaus das Strafrechtsanpassungsgesetz [StRAG] vom 20. Mai 1987) und wird sowohl als Buch als auch online über die österreichische Rechtsdatenbank RDB veröffentlicht. Das Projekt stellt einen eigenständigen wissenschaftlichen Beitrag zur Fortentwicklung des Strafrechts dar. In Liechtenstein existiert bislang kein wissenschaftlicher Kommentar zu einem Gesetzbuch, und die strafrechtliche Forschung hat im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten nur in sehr begrenztem Umfang stattgefunden. Damit übernimmt der Kommentar eine Pionierrolle.
Relevance to Liechtenstein
Das geplante Forschungsvorhaben ist eindeutig im liechtensteinischen Rechtskontext verortet und besitzt einen ausserordentlichen Anwendungsbezug.
Internationale Steuerarchitektur für Investment-, Vermögens- und Philanthropie-Zentren (Hubs)
Oktober 2025
until
Dezember 2026
FFF-Förderprojekt
Project Description
Das Forschungsprojekt untersucht die internationale Steuerarchitektur für Investment-, Vermögens- und Philanthropie-Zentren (Hubs), insbesondere in kleinen, hochentwickelten Staaten mit hohen Einkommen. Ziel ist es, Erfolgsfaktoren für steuerliche Wettbewerbsfähigkeit zu identifizieren, die gleichzeitig mit internationalen Standards wie OECD-BEPS, EU-Code-of-Conduct oder GloBE vereinbar sind. Im Mittelpunkt stehen rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für wirtschaftlich tätige Unternehmen, Stiftungen, Trusts, Family Offices und philanthropische Aktivitäten. Die Untersuchung fokussiert auf den Standort Liechtenstein im internationalen Vergleich und bietet fundierte Handlungsempfehlungen für dessen weitere Positionierung als wettbewerbsfähiger Hub.
Relevance to Liechtenstein
Liechtenstein spielt im Projekt eine zentrale Rolle, da es viele Merkmale jener Investment-, Wealth- und Philanthropie-Hubs aufweist, die international untersucht werden. Als kleines, hochentwickeltes Land mit starkem Finanzsektor sowie einem hochentwickelten Stiftungs- und Trustrecht steht Liechtenstein im Spannungsfeld zwischen Standortattraktivität und globalen steuerlichen Entwicklungen. Die zunehmende internationale Mobilität von Vermögen und erweiterte Transparenzpflichten wirken sich direkt auf Liechtenstein aus und erfordern eine fortlaufende Weiterentwicklung des geltenden gesetzlichen und steuerlichen Rahmens. Die Analyse anderer vergleichbarer Jurisdiktionen zeigt, wie Staaten ähnlicher Grösse und wirtschaftlicher Struktur ihre steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen, um sowohl international kompatibel als auch wettbewerbsfähig zu bleiben. Für Liechtenstein ergeben sich daraus wesentliche Erkenntnisse darüber, welche Ansätze langfristig erfolgreich sind und wie bestehende Strukturen zukunftsfähig gestaltet werden können. Das Projekt leistet damit einen wichtigen Beitrag zur strategischen Positionierung des Standorts, indem es fundierte Handlungsmöglichkeiten für eine moderne, international anschlussfähige und zugleich attraktive Ausgestaltung von Investment-, Wealth- und Philanthropieaktivitäten aufzeigt.
Scientific, Economic and Societal Impact
Das Projekt entfaltet hohen praktischen Nutzen für Politik, Verwaltung, Beratungspraxis, Finanzintermediäre, Family Offices sowie gemeinnützige Organisationen. Insbesondere untersucht das Projekt verschiedene Rechtsformen sowie die steuerliche Behandlung von Investment- und Vermögensstrukturen wie Stiftungen, Trusts und philanthropischen Institutionen in ausgewählten Jurisdiktionen. Besonders relevant sind dabei Themen wie die neu geschaffene globale Mindeststeuer, Substanzanforderungen, Transparenzpflichten, steuerliche Qualifikation und Zurechnung von Einkommen und Vermögen sowie die Gestaltung von Anreizen für Vermögens- und Philanthropieaktivitäten. Für die öffentliche Hand dienen die Ergebnisse als Grundlage für evidenzbasierte Weiterentwicklungen in der Gesetzgebung und der Aufsichtspraxis. Für Praktiker liefern sie klare Leitlinien zur Strukturierung von Vermögens- und Philanthropielösungen, die sowohl den steigenden internationalen Anforderungen entsprechen als auch effiziente, flexible und langfristig tragfähige Konzepte ermöglichen. Gemeinnützige Organisationen profitieren von den Erkenntnissen zu den steuerlichen Rahmenbedingungen grenzüberschreitender Spendentätigkeit sowie zu den Möglichkeiten zur Beseitigung bestehender Hürden. Insgesamt trägt das Projekt dazu bei, praxisnahe Lösungen für ein zunehmend komplexes steuerliches und regulatorisches Umfeld im internationalen Kontext zu entwickeln.
Oktober 2025
until
Dezember 2025
(completed)
FFF-Förderprojekt
Project Description
Dieses Projekt untersucht, wie steuerliche Aspekte in die ESG-Berichterstattung integriert werden können und welche Rolle technologische Innovationen dabei spielen. Während Fragen der steuerlichen Transparenz in den globalen Debatten zunehmend an Bedeutung gewinnen, fehlt es bislang an klaren regulatorischen Vorgaben. Daher legen die meisten multinationalen Unternehmensgrup-pen (MNEs) ihre Steuerstrategien freiwillig und in unstrukturierter Form offen. Nur wenige Jurisdiktionen, wie beispielsweise das Vereinigte Königreich oder Australien, verlangen eine verpflichtende Offenlegung. In der EU, der Schweiz und in Liechtenstein erfolgt die Berichterstattung hingegen überwiegend auf freiwilliger Basis. Das Projekt gliedert sich in zwei miteinander verbundene Schwerpunkte. Zunächst wird untersucht, wie steuerliche Themen innerhalb der ESG-Rahmenwerke positioniert sind und in welchem Umfang Unternehmen steuerbezogene Informationen in ihre nichtfinanzielle Berichterstattung integrieren. Da Investoren und Aufsichtsbehörden zunehmend erwarten, dass Unternehmen den Bereich Tax Governance in ihre Nachhaltigkeitsstrategien einbetten, soll das Projekt die Rolle und das Gewicht steuerlicher Themen innerhalb von ESG-Frameworks präzisieren und Best Practices in der Unternehmensberichterstattung aufzeigen. Besonderes Augenmerk liegt auf den Treibern der Steuer- und ESG-Berichterstattung sowie auf bisherigen Erkenntnissen zur Offenlegung steuerlicher Informationen im DACH-Raum. Darüber hinaus wird analysiert, wie digitale Technologien die Zukunft der ESG- und Steuerberichterstattung prägen können. MNEs stehen vor der wachsenden Herausforderung, grosse Mengen an finanziellen und nichtfinanziellen Daten zu erheben, zu prüfen und offenzulegen. Hierbei spielen innovative Instrumente wie künstliche Intelligenz, Blockchain und spezialisierte Softwarelösungen eine Schlüsselrolle, um Genauigkeit, Vergleichbarkeit und Aktualität sicherzustellen. Das Projekt untersucht, wie diese Technologien Unternehmen dabei unterstützen können, ihre Offenlegungspraxis effizienter zu strukturieren, Transparenz zu steigern und die Tax Governance von einer reinen Compliance-Pflicht zu einer strategisch vorausschauenden Unternehmensfunktion weiterzuentwickeln.
Relevance to Liechtenstein
Die Relevanz dieses Projekts für Liechtenstein ist erheblich, da viele lokal ansässige multinationale Unternehmensgruppen international tätig sind und somit steigenden Erwartungen an Transparenz und verantwortungsvolles Verhalten im Steuerbereich ausgesetzt sind. Für Unternehmen, die bereits Steuerstrategien veröffentlichen, könnte eine stärkere Strukturierung und Standardisierung der Berichterstattung die Glaubwürdigkeit erhöhen, die Vergleichbarkeit verbessern und den konstruktiven Austausch mit Aufsichtsbehörden, Investoren und der breiten Öffentlichkeit fördern. Für Unternehmen ohne öffentlich verfügbare Steuerstrategie könnte die Einführung einer solchen Massnahme das Vertrauen der Stakeholder stärken, Reputations- und Compliance-Risiken verringern und die Ausrichtung an internationalen Normen verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich sichtbar machen. In diesem Zusammenhang können die Erkenntnisse aus den analysierten Märkten in Europa - darunter Österreich (ATX), Deutschland (DAX) und die Schweiz (SMIEXP) - als Orientierungspunkt für liechtensteinische Unternehmen dienen, die eine Steuer- und Nachhaltigkeitsberichterstattung einführen möchten, während bereits berichtende Unternehmen ihre Ansätze mit jenen ihrer europäischen Wettbewerber vergleichen können. Zugleich unterstreicht Liechtensteins unternehmerisch geprägtes und international ausgerichtetes Wirtschaftsmodell die Bedeutung erhöhter Steuertransparenz, um Klarheit in der Unternehmensberichterstattung zu fördern und die Einhaltung internationaler und europäischer Standards - einschliesslich des public Country-by-Country Reporting - zu unterstützen. Zudem wird die Einbindung von Technologien wie KI, Blockchain oder spezialisierter Systeme zur Steuerberichterstattung in die Unternehmensberichterstattung analysiert sowie deren potenzielle Auswirkungen auf Datenprozesse und die Nachhaltigkeitsberichterstattung liechtensteinischer Unternehmen erläutert.
Scientific, Economic and Societal Impact
ESG und tax reporting haben in der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Landschaft deutlich an Bedeutung gewonnen. Mit dem Fortschreiten der Nachhaltigkeitsregulierung in Europa und weltweit wird die Integration steuerlicher Governance in ESG-Strategien zunehmend zu einer zentralen Erwartung an multinationale Unternehmen. Stakeholder fordern vermehrt Transparenz - nicht nur in Bezug auf die finanzielle Leistungsfähigkeit, sondern auch hinsichtlich des gesellschaftlichen Beitrags von Unternehmen durch verantwortungsbewusstes Verhalten im Steuerbereich. Vor diesem Hintergrund entwickelt sich die Besteuerung zu einem wichtigen Indikator für unternehmerische Rechenschaftspflicht und nachhaltige Wertschöpfung. Dennoch bleibt die Steuertransparenzberichterstattung fragmentiert. Während einige Länder wie die Niederlande, das Vereinigte Königreich und Australien eine Offenlegung von Steuerstrategien verlangen, stützen sich die meisten Jurisdiktionen auf freiwillige Berichterstattung, was zu uneinheitlichen und wenig strukturierten Ansätzen führt. Multinationale Unternehmen veröffentlichen zunehmend freiwillige Steuertransparenzberichte, doch mangels einheitlicher Standards bleibt die Rolle der Besteuerung innerhalb von ESG konzeptionell unterentwickelt. Dieses Projekt setzt genau hier an. Zunächst wird untersucht, in welchem Umfang multinationale Unternehmensgruppen steuerliche Informationen derzeit in ihre ESG-Berichterstattung integrieren und wie sich regulatorische Vorgaben und Standardsetzungen weiterentwickeln. In einem zweiten Schritt wird die Rolle digitaler Technologien - darunter KI, Blockchain und Data Analytics - analysiert, um Genauigkeit, Vergleichbarkeit und strategische Steuergovernance zu verbessern. Durch vergleichende Analysen und praxisorientierte Fallbeispiele soll aufgezeigt werden, wie digitale Innovation eine glaubwürdige, entscheidungsrelevante und ESG-konforme Steuerberichterstattung unterstützen kann.
Die strafrechtliche Dimension der MiCAR-Umsetzung in Liechtenstein
August 2025
until
Dezember 2025
(completed)
FFF-Förderprojekt
Project Description
Die Verordnung (EU) 2023/1114 (Markets in Crypto-Assets Regulation, MiCAR) schafft erstmals einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für Kryptowerte und deren Dienstleister. Sie regelt insbesondere die Ausgabe, das öffentliche Angebot sowie die Zulassung von Kryptowerten zum Handel und stellt verbindliche Anforderungen an Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen. Ziel der Verordnung ist es, die Integrität der Märkte zu sichern, den Anlegerschutz zu stärken und eine risikogerechte Regulierung im digitalen Finanzsektor zu gewährleisten. Ein besonders relevanter Anwendungsbereich der MiCAR betrifft Krypto-Börsen als zentrale Plattformen des Kryptomarkts. Für Liechtenstein, das als EWR-Mitgliedstaat zur Übernahme der MiCAR verpflichtet ist, wurde mit dem EWR-MiCA-Durchführungsgesetz (EWR-MiCA-DG) vom 5. Dezember 2024 eine nationale Vorab-Umsetzung beschlossen. Dieses Gesetz enthält insbesondere straf- und verwaltungsrechtliche Vorschriften zur Sicherstellung der Einhaltung der MiCAR-Vorgaben. Das beantragte Forschungsvorhaben widmet sich der strafrechtlichen Dimension dieser Umsetzung. Im Mittelpunkt stehen die sanktionsbewehrten Regelungen des EWR-MiCA-DG, namentlich die Verletzung der Geheimhaltungspflicht und unerlaubten Tätigkeit (Art. 26), Insiderhandel und unrechtmässige Offenlegung (Art. 27), die Marktmanipulation (Art. 28) sowie die zahlreichen Verwaltungsübertretungen (Art. 31). Ziel ist eine systematische, rechtsdogmatische und zugleich praxisnahe Analyse dieser Strafbestimmungen im Kontext des liechtensteinischen Wirtschafts- und Strafrechts.
Relevance to Liechtenstein
Das Projekt ist unmittelbar im liechtensteinischen Rechtskontext verortet. Liechtenstein, das sich mit dem Token- und VT-Dienstleister-Gesetz (TVTG) bereits früh als innovationsfreundlicher Standort im Krypto- und Blockchain-Bereich positioniert hat, profitiert in besonderem Masse von der Umsetzung der MiCAR-Regelungen. Die Anwendung der MiCAR fördert die Rechtsklarheit, stärkt die Marktintegrität und erhöht die internationale Anschlussfähigkeit des liechtensteinischen Finanzplatzes. Durch die Untersuchung der strafrechtlichen Dimension der MiCAR-Umsetzung leistet das Projekt zudem einen Beitrag zur Weiterentwicklung der nationalen Rechtsordnung und stösst eine breitere gesellschaftliche Debatte über die regulatorische Gestaltung der Krypto-Ökonomie an.
Scientific, Economic and Societal Impact
Das Projekt liefert praxisrelevante Erkenntnisse zur Umsetzung und Anwendung der MiCAR im Finanzsektor. Die Analyse der strafrechtlichen Bestimmungen ermöglicht es insbesondere, potenzielle Haftungsrisiken für Marktteilnehmer frühzeitig zu erkennen und fundierte Präventions- sowie Compliance-Strategien für Finanzunternehmen zu entwickeln. Damit trägt das Projekt zu einer nachhaltigen Regulierungspraxis bei, stärkt langfristig Rechtssicherheit und Marktvertrauen und unterstützt die strategische Zielsetzung der Universität, Forschung mit hoher praktischer Relevanz und gesellschaftlicher Wirkung zu fördern.
Juni 2025
until
Januar 2026
(completed)
FFF-Förderprojekt
Project Description
Mit Vernehmlassungsfrist bis zum 27. Mai 2024 hat die liechtensteinische Regierung den Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) veröffentlicht. Ziel ist eine umfassende Reform des liechtensteinischen Verwaltungsstrafverfahrens, das derzeit im veralteten und schwer verständlichen Gesetz über die allgemeine Landesverwaltungspflege (LVG) aus dem Jahr 1922 geregelt ist. Insbesondere sollen komplexe Verwaltungsstrafverfahren im Finanzbereich in ein transparentes und modernes Verfahren überführt werden. Da nahezu jedes Materiengesetz auch Strafbestimmungen enthält - meist betreffend Verwaltungsübertretungen -, stellt das neue Verwaltungsstrafgesetz einen zentralen Baustein für eine wirksame Rechtsanwendung und -durchsetzung in Liechtenstein dar. In ihrer Sitzung vom 5. November 2024 hat die Regierung den BuA 2024/148 verabschiedet, der am 6. Dezember 2024 in erster Lesung im Landtag behandelt wurde. Mit dem BuA 2025/18 vom 15. April 2025 nahm die Regierung ergänzend Stellung zu einzelnen Fragen, die im Rahmen der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend geklärt wurden. Angesichts der bevorstehenden zweiten Lesung und des voraussichtlich baldigen Inkrafttretens des Verwaltungsstrafgesetzes soll das beantragte Projekt ausgewählte zentrale Regelungsbereiche des VStG analysieren und die betroffenen Akteure - insbesondere Mitarbeitende in verschiedenen Funktionen sowie zuständige Behörden - gezielt auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen vorbereiten. Das Projekt untersucht auf einer übergeordneten Ebene die Wechselwirkungen zwischen Recht, gesellschaftlicher Verantwortung und nachhaltiger Verwaltungspraxis.
Ausgewählte Fragen im Kontext von Generalklauseln im liechtensteinischen Privatrecht
März 2025
until
Dezember 2026
FFF-Förderprojekt
Project Description
Das liechtensteinische ABGB wurde 1812 nach österreichischem Vorbild übernommen. Nach dem Ersten Weltkrieg orientierte sich Liechtenstein wirtschaftlich zur Schweiz hin, was auch eine Anpassung des Privatrechts an die schweizerische Rechtsordnung zur Folge hatte. Rezipiert wurden das Sachenrecht sowie teilweise das Personen- und Gesellschaftsrecht, wobei in Letzterem auch liechtensteinische Eigenschöpfungen zu finden sind. Die Reform des Obligationen-, Erb- und Familienrechts scheiterte, sodass bis heute das Privatrecht aus schweizerischen und österreichischen beeinflussten Normen besteht. Seit dem EWR-Beitritt 1995 gewinnt auch die europäische Gesetzgebung zunehmend an Einfluss. Gleichzeitig kann das Gesetz niemals alle Sachverhalte abschliessend regeln, da dies zu einer unendlichen Ausdehnung der Gesetzestexte führen würde. Rechtsordnungen des kontinentaleuropäischen Rechtskreises bietet hierfür eine Lösung mittels Generalklauseln. Diese Rechtsnormen haben einen weit gefassten Tatbestand, der durch die Rechtsprechung sowie Wissenschaft konkretisiert werden muss. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht spricht man in diesem Zusammenhang von Lücken intra legem. Es liegt also keine echte Gesetzeslücke vor, sondern es kann sehr wohl eine generalklauselartige Norm angewendet werden. Allerdings ist eine Lösung der Rechtsfrage nur möglich, sofern die Generalklausel durch das Gericht mit eigenen Wertungen gefüllt wird. Neben dem einfachen Gesetz und die Bildung von Fallgruppen aus der Rechtsprechung können ebenso Grundrechte zur Füllung der Generalklauseln herangezogen werden. Das Forschungsprojekt soll die Wirkung solcher Generalklauseln im liechtensteinischen Privatrecht untersuchen.
Relevance to Liechtenstein
Das Forschungsprojekt widmet sich Forschungsfragen im liechtensteinischen Privatrecht. Insbesondere sollen dabei bisher wenig untersuchte Rechtsfragen im Zusammenhang mit Generalklauseln des Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) sowie dem Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) in den Mittelpunkt gerückt werden. Die Liechtenstein Business Law School widmet sich naturgemäss schwerpunktmässig dem liechtensteinischen Recht und schafft mit ihrer Forschung essenzielle Grundlagen für die liechtensteinische juristische Praxis. Darüber hinaus fällt das Forschungsprojekt thematisch in den Kernbereich "Verantwortung und Gesellschaft" der Universität Liechtenstein. Die erzielten Forschungsergebnisse leisten einen wertvollen Beitrag zur Rechtsentwicklung und stärken die Rechtssicherheit innerhalb der liechtensteinischen Rechtsordnung. Sie tragen somit nicht nur zur Wissenschaft, sondern auch zur praktischen Anwendung und gesellschaftlichen Stabilität bei. Insbesondere im Bereich der indirekten Drittwirkung der Grundrechte über die Generalklausel der Sittenwidrigkeit nach § 879 ABGB ist im liechtensteinischen Recht bisher wenig erforscht und das Forschungsprojekt daher von grosser Relevanz für Wissenschaft und Praxis.
Scientific, Economic and Societal Impact
Rechtssicherheit ist ein zentraler Pfeiler der Stabilität und Entwicklung des Landes. Wissenschaftliche Forschung in diesen Bereichen trägt wesentlich zur Stärkung der Rechtssicherheit sowie Souveränität bei, indem sie liechtensteinischen Rechtsanwendern fundierte Orientierungshilfen bietet. Universitäre Forschung muss einerseits anwendungsbezogene Untersuchungen beinhalten, andererseits auch Grundlagenforschung betreiben, die langfristig Relevanz für weiterführende rechtswissenschaftliche Studien und praxisnahe Anwendungen entfaltet. Dieses Forschungsprojekt setzt an beiden Stellen an.
März 2025
until
Dezember 2025
(completed)
FFF-Förderprojekt
Project Description
Die Verwahrung und Verwaltung von Vermögenswerten spielt für Anleger und Dienstleister eine entscheidende Rolle: Einerseits werden am Finanzmarkt Vermögenswerte (insbesondere Wertpapiere) nahezu ausschliesslich über Intermediäre gehalten. Andererseits kann eine Vielzahl von Finanzdienstleistungen ohne gleichzeitige Verwahrung von Vermögenswerten nicht erbracht werden. Um Anleger und Markt zu schützen, gelten im Bereich der Wertpapiere traditionell strenge regulatorische Anforderungen. Zudem wird privatrechtlich gewährleistet, dass Anleger über eine sichere Eigentumsposition verfügen. Mit der wachsenden Bedeutung digitaler Assets werden nun vermehrt Kryptowerte (DLT-Finanzinstrumente und andere Kryptowerte) Gegenstand der Verwahrung. Im Vergleich zu Wertpapieren gibt es dabei zahlreiche praktische und rechtliche Besonderheiten, die neue Herausforderungen mit sich bringen. Die Bedeutung effektiver Regelungen auch in diesem Bereich wird etwa durch den Crash der Krypto-Börse FTX belegt, bei dem Kunden Zugriff auf Kryptowerte im Wert von mehr als USD 8 Mrd verloren.
Aus rechtlicher Sicht bewegt sich die Verwahrung von Wertpapieren und Kryptowerten in einem komplexen Regelungsumfeld aus europäischem Aufsichtsrecht und nationalem Privatrecht. Im Bereich der Kryptowerte wird der Rechtsrahmen für die Verwahrung zudem durch die "Pilotregelung für DLT-Marktinfrastrukturen", die "Markets in Crypto-Assets Regulation" und das "Gesetz über Token und VT-Dienstleister" völlig neu geordnet. Im Rahmen des Forschungsprojekts sollen Unterschiede zwischen der Verwahrung von Wertpapieren und Kryptowerten analysiert und praxisrelevante Rechtsfragen rund um den Schutz der Kundenwerte untersucht werden.
Relevance to Liechtenstein
Der Finanzplatz Liechtenstein ist für das Land von zentraler wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Bedeutung. Im Zentrum der Aktivitäten steht das Private Wealth Management, wobei viele der verwalteten Vermögenswerte verwahrt werden müssen. Dabei besteht in Liechtenstein einerseits die Besonderheit, dass es keinen sondergesetzlichen Rechtsrahmen für die Verwahrung von traditionellen Wertpapieren gibt. Andererseits ist zu erwarten, dass aufgrund der innovativen Ausrichtung des Finanzplatzes und der gezielten Förderung der "Token-Ökonomie" durch die Regierung auch die Verwahrung von Kryptowerten zunehmende Bedeutung gewinnt. Das Forschungsprojekt kann dazu beitragen, offene Fragen zu klären und die Rechtssicherheit bei der Verwahrung von Vermögenswerten weiter zu erhöhen.
Scientific, Economic and Societal Impact
Die Verwahrung von Finanzinstrumenten ist für die Erbringung einer Vielzahl unterschiedlicher Finanzdienstleistungen praktisch relevant. Ausserdem ist zu erwarten, dass mit der zunehmenden Digitalisierung vermehrt auch Kryptowerte eine Rolle spielen. Die wissenschaftliche Aufarbeitung der Verwahrung von Wertpapieren und Kryptowerten kann dazu beitragen, die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu fördern und bietet damit einen Mehrwert für alle Akteure am Finanzplatz Liechtenstein. Wesentliche Projektergebnisse sollen in einschlägige Fachpublikationen einfliessen, womit sie auch in die Rechtspraxis Eingang finden können. Zudem sollen bestimmte Aspekte im Rahmen eines Vortrags bei einem Seminar/Webinar der breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Durch diese Massnahmen kann zugleich der Praxis eine Orientierungshilfe geboten werden.
Nationale und europäische Einflüsse auf liechtensteinische Rechtsformen zur Vermögensstrukturierung
Mai 2025
until
Dezember 2026
FFF-Förderprojekt
Project Description
Zur Entstehungszeit des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) befand sich Liechtenstein aufgrund der Ereignisse des Ersten Weltkriegs in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation und war dringend auf der Suche nach Möglichkeiten, die inländische Wirtschaft anzukurbeln. Als Konsequenz wandte man sich sowohl ökonomisch als auch rechtlich der Schweiz zu und beabsichtigte unter anderem die Kodifikation eines neuen, innovativen Gesellschaftsrechts. Im Zusammenspiel mit einem liberalen Steuergesetz wollte der liechtensteinische Gesetzgeber das Fürstentum für ausländische Investoren attraktiveren. So enthält das im Jahr 1926 in Kraft getretene PGR einen breites Pouvoir an Rechtsformen, das für jeden interessierten Investor eine passende, speziell auf seine Bedürfnisse abgestimmte Gesellschaftsform bzw. Vermögensstrukturierungsvehikel bereithalten soll. Mit Blick auf die liechtensteinischen Rechtsformen zur Vermögensstrukturierung sind insbesondere die Stiftung und der Trust zu nennen. Dass sich diese beiden Rechts-formen zur Vermögensstrukturierung auch heute noch grosser Beliebtheit erfreuen, lässt sich anhand der jüngsten Zahlen veranschaulichen: So sind in Liechtenstein gegenwärtig rund 9 500 Stiftungen sowie etwa 1 600 Trusts registriert. Während der Normenbestand zum Stiftungs- und Trustrecht in den vergangenen Jahren weitestgehend unverändert blieb, sind aktuell recht umfangreiche nationale Reformbestrebungen zu verzeichnen. Diese betreffen vor allem die Kontrolle und Aufsicht sowie den damit einhergehenden Eingriff in ein geschlossenes, sich selbst regulierendes Governance-System. Einerseits hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein im November 2023 einen Vernehmlassungsbericht zur Optimierung des Trustrechts verabschiedet, bei dem weitreichende gesetzliche Anpassungen vorgeschlagen werden. Die geplanten Neuerungen betreffen insbesondere die Trust-Governance. Schwerpunkte der Vorlage umfassen die Einführung eines obligatorischen Informationsberechtigten, die Abänderungen der Bestimmungen zur gerichtlichen Aufsicht, der Katalog von Aufsichtsmassnahmen, die Antragslegitimation und Parteistellung im Aufsichtsverfahren sowie die Unterstellung von gemeinnützigen Treuhänderschaften unter die Aufsicht der Stiftungsaufsichtsbehörde. Andererseits ist auch hinsichtlich des Stiftungsrechts nach der im Jahr 2008 stattgefundenen Totalrevision wieder eine zielgerichtete Verbesserung des Normenbestands angedacht. Es sind Anpassungen insbesondere bei den Einsichts- und Informationsrechten der Begünstigten, der Aufsicht sowie der Prävention gerichtlicher Streitigkeiten zwischen den Stiftungsbeteiligten zu erwarten. Aber auch aus rechtsvergleichender Sicht unterliegen die beiden Rechtsformen Stiftung und Trust regulatorischen Einflüssen auf europäischer Ebene. In diesem Zusammenhang ist zu untersuchen, welche Möglichkeiten für den liechtensteinischen Finanzplatz bestehen, um sich im internationalen Wettbewerb zu positionieren und abzuheben. Das Forschungsprojekt zielt darauf ab, die geplanten nationalen Gesetzesänderungen einer wissenschaftlichen Untersuchung zu unterziehen, sie im internationalen Kontext einzuordnen und schliesslich rechtsvergleichend aufzubereiten. Darüber hinaus sollen insbesondere auch die europäischen Einflüsse auf weitere Rechtsformen zur Vermögensstrukturierung wie bspw. Personen- und Kapitalgesellschaften als Familienpools oder Holdinggesellschaften beleuchtet werden.
Relevance to Liechtenstein
Aus historischer Sicht ist der beispiellose Aufstieg des liechtensteinischen Finanzplatzes nicht zuletzt auf das nun beinahe 100 Jahre alten Personen- und Gesellschaftsrecht zurückzuführen. Die damaligen Gesetzesredaktoren wusste es bereits zu verstehen, mit einem flexiblen Gesetzeswerk, dass sich überwiegend aus dispositiven Vorschriften zusammensetzt, den heimischen Vermögensstrukturierungsstandort zu befördern. Als wichtigste Vehikel zur Vermögensanlage dienen seit jeher die Stiftung und der Trust. Auch heute sind die Zahlen der beiden Rechtsträger nach wie vor hoch (ungefähr 9 500 bzw. 1 600), was deren jahrzehntelang anhaltende praktische Bedeutung unterstreicht. Insoweit sind die aktuellen nationalen, europäischen und internationalen Einflüsse auf die Stiftung und den Trust - zweier Garanten für den Erfolg des liechtensteinischen Finanzplatzes - von grosser wissenschaftlicher und praktischer Relevanz und weiter noch von übergeordnetem Interesse für alle lokalen Stakeholder.
Cyberresilienz - eine Analyse von Art 9 Abs 1 und 2 EWR-DORA-DG
Juli 2024
until
Dezember 2024
(completed)
FFF-Förderprojekt
Project Description
Für die Verfügbarkeit und Integrität von Finanzdienstleistungen spielen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) eine entscheidende Rolle. Die Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) hat zum Ziel, Finanzunternehmen in die Lage zu versetzen, Cyberangriffen standzuhalten und den operativen Betrieb auch im Falle einer solchen Attacke aufrechtzuerhalten. Die DORA trat am 16. Januar 2023 in Kraft, und ihre Vorgaben müssen von den betroffenen Finanzintermediären in der EU bis zum 17. Januar 2025 umgesetzt werden. Zum Geltungsbereich zählen nach Art. 2 DORA unter anderem Kredit-, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, Wertpapierfirmen, Verwaltungsgesellschaften sowie Transaktionsregister und Versicherungen. Die DORA enthält einheitliche Anforderungen an das Risikomanagement von IKT, die Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung von IKT-bezogenen Vorfällen, das Testen der digitalen operationalen Resilienz, das Management des IKT-Drittparteienrisikos sowie den Informationsaustausch. In Liechtenstein gilt die DORA nach ihrer Übernahme in das EWR-Abkommen unmittelbar; einige Vorschriften erforderten jedoch eine nationale Umsetzung, für die das EWR-DORA-DG geschaffen wurde. Dieses soll am 1. Februar 2025 in Kraft treten. In Art. 9 DORA-DG sind die Strafbestimmungen verankert, wobei insbesondere Abs. 1 eine gerichtlich strafbare Handlung (Vergehen) vorsieht und Abs. 2 mehrere von der FMA sanktionierten Verwaltungsübertretungen regelt; alle Strafbestimmungen sind sog. Blankettstrafnormen, weil sie auf Bestimmungen der DORA verweisen und deren Unrechtsgehalt erst durch das Zusammenlesen mit den entsprechenden sog. Auffüllungsnormen erkennbar ist. Das Projekt analysiert diese beiden Absätze und zielt darauf ab, rechtzeitig vor dem geplanten Inkrafttreten auf die neuen Strafbarkeitsrisiken hinzuweisen. Vorab wird der Bereich der Cyberkriminalität erläutert, zu deren Abwehr Cyberresilienz eine wesentliche Strategie darstellt.
Relevance to Liechtenstein
DORA soll das Bewusstsein für IKT-Risiken schärfen und darauf hinweisen, dass die finanzielle Solidität von Finanzunternehmen durch IKT-Vorfälle und eine unzureichende operationale Widerstandsfähigkeit gefährdet sein kann. Der Ausbau der IKT-Kapazitäten und der allgemeinen Widerstandsfähigkeit von Finanzunternehmen, insbesondere zur Bewältigung operativer Ausfälle, ist entscheidend für die Wahrung der Stabilität und Integrität des EWR-Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen und der Finanzmärkte in den EWR-Staaten. Dies trägt dazu bei, einen hohen Schutz für Anleger und Verbraucher im gesamten EWR sicherzustellen. Liechtenstein, dessen Volkswirtschaft stark von den Finanzdienstleistungen geprägt wird, profitiert in besonderem Masse von der Umsetzung dieser Regelungen, zumal die Anwendung von DORA die Resilienz der Finanzunternehmen im Land stärken kann. Die Analyse der Strafbestimmungen hilft, mögliche Haftungsrisiken besser zu verstehen und entsprechende Präventionsstrategien für Finanzunternehmen zu formulieren. Leitungsorgane können auf Basis dieser Analyse praxisnahe Handlungsempfehlungen entwickeln, um Haftungsrisiken zu minimieren und die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Scientific, Economic and Societal Impact
Im Rahmen des Projekts wird eine umfassende Analyse der Strafbarkeitsrisiken vorgenommen, die durch das EWR-DORA-DG entstehen. Ziel ist es, potenzielle rechtliche und regulatorische Herausforderungen im Bereich der Cyberresilienz für Finanzunternehmen und deren Führungskräfte frühzeitig zu identifizieren. Besonderes Augenmerk liegt auf den einzelnen strafbewehrten Regelungen. Dabei werden sowohl die relevanten Begriffe von Vorsatz und Fahrlässigkeit erläutert als auch die Frage der Verbandsverantwortlichkeit untersucht.
Juni 2023
until
Dezember 2023
(completed)
FFF-Förderprojekt
Project Description
Aus unterschiedlichsten Motiven heraus gewähren viele Staaten Anreize, die ausgewählte Bran-chen oder Tätigkeiten steuerlich begünstigen. In Kürze werden solche nationalen Vorschriften mit dem OECD/G20-Rahmenwerk zur globalen Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen (GloBE) zusammentreffen, das von mehr als 135 Staaten weltweit befürwortet wird. Danach soll von grossen multinationalen Unternehmensgruppen zukünftig ein Mindeststeuersatz von 15% erhoben werden, sofern die effektive Steuerbelastung in einer Jurisdiktion, in der eine Unternehmensgruppe tätig ist, diesen Wert unterschreitet. Wann immer also steuerliche Anreize den effektiven Steuersatz unter die 15%-Schwelle senken, oder eine bereits bestehende niedrige Steuerbelastung noch weiter reduzieren, kommen die GloBE-Regeln zur Anwendung. Diese sehen je-doch keine einheitliche Behandlung aller Arten von Steuervergünstigungen bei der Berechnung der zu erhebenden Zusatzsteuern vor. Stattdessen wird sich GloBE auf verschiedene Steuererleichterungen unterschiedlich auswirken, wobei das Ausmass dieses Effekts weitgehend von der Ausgestaltung des Anreizes abhängt. Die Tatsache, dass einige Steuervergünstigungen weniger anfällig für eine Nachbesteuerung unter GloBE sind als andere, eröffnet erheblichen Spielraum für fiskalpolitische Massnahmen zur Gewährung effektiver steuerlicher Anreize.