5. Liechtensteinische Gespräche zum Wirtschaftsstrafrecht: Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren
5. Liechtensteinische Gespräche zum Wirtschaftsstrafrecht: Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren
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Die Professur für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung führt am 07. Mai 2024 die fünfte Tagung "Liechtensteinische Gespräche zum Wirtschaftsstrafrecht" zum Thema "Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren" durch.
Jedes Strafrechtssystem kennt Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass Beweise nur auf rechtsstaatliche Weise erhoben, verwendet oder verwertet werden. Der Schutz dieser Bestimmungen wird vielfach durch Beweisverbote erreicht. Solche Verbote können sich entsprechend auf die Beweiserhebung, deren weiteren Verwendung oder die Verwertung im Verfahren beziehen. In der Veranstaltung werden Fragen zu den Grundlagen und den praktischen Auswirkungen solcher Verbote erörtert.
Detailprogramm vorbehaltlich kleiner Änderungen.
Jedes Strafrechtssystem kennt Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass Beweise nur auf rechtsstaatliche Weise erhoben, verwendet oder verwertet werden. Der Schutz dieser Bestimmungen wird vielfach durch Beweisverbote erreicht. Solche Verbote können sich entsprechend auf die Beweiserhebung, deren weiteren Verwendung oder die Verwertung im Verfahren beziehen. In der Veranstaltung werden Fragen zu den Grundlagen und den praktischen Auswirkungen solcher Verbote erörtert.
Detailprogramm vorbehaltlich kleiner Änderungen.