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5. Liechtensteinische Gespräche zum Wirtschaftsstrafrecht: Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren

5. Liechtensteinische Gespräche zum Wirtschaftsstrafrecht: Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren

Die Professur für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung führt am 07. Mai 2024 die fünfte Tagung "Liechtensteinische Gespräche zum Wirtschaftsstrafrecht" zum Thema "Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren" durch.

Jedes Strafrechtssystem kennt Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass Beweise nur auf rechtsstaatliche Weise erhoben, verwendet oder verwertet werden. Der Schutz dieser Bestimmungen wird vielfach durch Beweisverbote erreicht. Solche Verbote können sich entsprechend auf die Beweiserhebung, deren weiteren Verwendung oder die Verwertung im Verfahren beziehen. In der Veranstaltung werden Fragen zu den Grundlagen und den praktischen Auswirkungen solcher Verbote erörtert.

Detailprogramm vorbehaltlich kleiner Änderungen.
07 Mai
When and Where
Dienstag, 07. Mai 2024, 16.00 - 18.00 Uhr
Hybride Veranstaltung
Universität Liechtenstein - Standort Ebaholz Seminarraum 2
Landstrasse 110
9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein
Bzw. Online
Fees
CHF 180.- Pro Person
CHF 150.- Pro Person, wenn die Teilnahme online erfolgt
Eine Teilnahmebescheinigung wird für alle Teilnehmenden erstellt. Es werden maximal 25 Personen vor Ort aufgenommen.
Richter, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Mitarbeitende von Rechtsanwaltskanzleien, Vorstandsmitglieder von Unternehmen, Compliance Officer, Mitarbeitende von Finanzdienstleistungsunternehmen, Aufsichts- und Regulierungsbehörden sowie Beratungsunternehmen, Mitarbeitende von VT-Dienstleistern, Interessenten aus Wissenschaft und Praxis.
Downloads / Links
Detailprogramm