Intensivkurs Liechtensteinisches und internationales Trustrecht
Intensivkurs Liechtensteinisches und internationales Trustrecht
School or Professorship:
Die Beratungs- und Gestaltungspraxis des Gesellschaftsrechts in Liechtenstein erfordert Grundlagen- und Detailkenntnisse des liechtensteinischen und internationalen Trustrechts.
Der Intensivkurs „Liechtensteinisches und internationales Trustrecht“ – der gleichzeitig das Modul 4 des Executive Master of Laws (LL.M.) im Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht darstellt – steht ganz im Zeichen von Treuhänderschaft und Trust.
Zunächst werden die Grundbegriffe und die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen sowie deren Abgrenzung aufgezeigt. Da das Rechtsinstitut des Trusts dem kontinentaleuropäischen Recht überwiegend fremd ist, werden vertiefte rechtsdogmatische Grundlagen gelehrt, bevor die Errichtung eines Trusts genauer behandelt wird. Hierzu gehören die sog. „Three Certainties“, die Aussenwirkung des Trusts und die Einflussnahme auf denselben sowie die Rechtsstellung des Trustees, des Settlors und der Beneficiaries. Die Rechtsfolgen eines sog. „Breach of Trust“ stellen ein weiteres spannendes Feld dar, ebenso die sich bietenden Möglichkeiten der Asset Protection.
Hierauf aufbauend vermitteln wir Ihnen Wissen über die verschiedenen Möglichkeiten des liechtensteinischen Treuunternehmens, die einzelnen Verwaltungsorgane und die Einflussnahmemöglichkeiten des Treugebers. Darüber hinaus werden auch die Rechtsstellung des Settlors, Regelungen zu Vertretung und Haftung sowie die Rechte von Begünstigten und Gläubigern beleuchtet.
Die erlernten Kenntnisse werden im Rahmen praktischer Fallbearbeitungen erweitert und mit dem „International and Comparative Trust Law“ abgerundet.
Detailprogramm folgt
Der Intensivkurs „Liechtensteinisches und internationales Trustrecht“ – der gleichzeitig das Modul 4 des Executive Master of Laws (LL.M.) im Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht darstellt – steht ganz im Zeichen von Treuhänderschaft und Trust.
Zunächst werden die Grundbegriffe und die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen sowie deren Abgrenzung aufgezeigt. Da das Rechtsinstitut des Trusts dem kontinentaleuropäischen Recht überwiegend fremd ist, werden vertiefte rechtsdogmatische Grundlagen gelehrt, bevor die Errichtung eines Trusts genauer behandelt wird. Hierzu gehören die sog. „Three Certainties“, die Aussenwirkung des Trusts und die Einflussnahme auf denselben sowie die Rechtsstellung des Trustees, des Settlors und der Beneficiaries. Die Rechtsfolgen eines sog. „Breach of Trust“ stellen ein weiteres spannendes Feld dar, ebenso die sich bietenden Möglichkeiten der Asset Protection.
Hierauf aufbauend vermitteln wir Ihnen Wissen über die verschiedenen Möglichkeiten des liechtensteinischen Treuunternehmens, die einzelnen Verwaltungsorgane und die Einflussnahmemöglichkeiten des Treugebers. Darüber hinaus werden auch die Rechtsstellung des Settlors, Regelungen zu Vertretung und Haftung sowie die Rechte von Begünstigten und Gläubigern beleuchtet.
Die erlernten Kenntnisse werden im Rahmen praktischer Fallbearbeitungen erweitert und mit dem „International and Comparative Trust Law“ abgerundet.
Detailprogramm folgt