Themenabend DORA - Risikomanagement
Themenabend DORA - Risikomanagement
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DORA – Vereinfachter IKT-Risikomanagementrahmen für
Vermögensverwaltungsgesellschaften
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) macht Vorgaben zur digitalen operationellen Resilienz. Art. 16 DORA sieht unter Berufung auf das Proportionalitätsprinzip vor, dass bestimmte Finanzunternehmen – darunter auch Klasse-3-Wertpapierfirmen wie Vermögensverwaltungsgesellschaften - im Gegensatz zu grösseren Finanzunternehmen einem «vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen» unterliegen.
Bestimmte Aspekte dieses vereinfachten Rahmens wurden auch durch eine Delegierte Verordnung konkretisiert (2024/1774). Der Themenabend bietet eine Einführung in das IT-Risiko-Aufsichtsregime unter DORA, gibt Einblick in die Erleichterungen für Vermögensverwaltungsgesellschaften und untersucht, inwieweit das Proportionalitätsprinzip tatsächlich Anwendung findet.
Vermögensverwaltungsgesellschaften
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) macht Vorgaben zur digitalen operationellen Resilienz. Art. 16 DORA sieht unter Berufung auf das Proportionalitätsprinzip vor, dass bestimmte Finanzunternehmen – darunter auch Klasse-3-Wertpapierfirmen wie Vermögensverwaltungsgesellschaften - im Gegensatz zu grösseren Finanzunternehmen einem «vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen» unterliegen.
Bestimmte Aspekte dieses vereinfachten Rahmens wurden auch durch eine Delegierte Verordnung konkretisiert (2024/1774). Der Themenabend bietet eine Einführung in das IT-Risiko-Aufsichtsregime unter DORA, gibt Einblick in die Erleichterungen für Vermögensverwaltungsgesellschaften und untersucht, inwieweit das Proportionalitätsprinzip tatsächlich Anwendung findet.