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Update Neues Finanzmarktrecht

Update Neues Finanzmarktrecht

School or Professorship:
Am 1. Februar 2025 trat die jüngste Novelle des liechtensteinischen Finanzmarktrechts in Kraft, die von der Regierung als grösste Reform seit mehr als 30 Jahren bezeichnet wird. Diese «Neukonzeption des liechtensteinischen Finanzmarktrechts» umfasst nicht nur eine Totalrevision des Bankengesetzes, sondern auch ein völlig neues Handelsplatz- und Börsegesetz (HPBG).

Ein Update zu dieser grossen Reform gibt die Veranstaltung:

Prof. Dr. Bernhard Burtscher, Inhaber der Professur für Bank- und Finanzmarktrecht der Universität Liechtenstein, gibt Einblicke in das neue Bankengesetz. Er widmet sich in seinem Vortrag unter anderem dem veränderten Katalog der Bankgeschäfte und den Neuerungen bei der Corporate Governance.

Florian Ebner, LL.M. (WU), wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Bank- und Finanzmarktrecht, widmet sich dem neuen Handelsplatz- und Börsegesetz (HPBG), mit dem in Liechtenstein erstmals ein vollständiges Börserecht etabliert wird. Der Vortrag behandelt Grundfragen und zeigt mögliche Chancen und Entwicklungsmöglichkei-ten für den liechtensteinischen Kapitalmarkt auf.

Die Veranstaltung richtet sich primär an Verwaltungsräte, Geschäftsleiter und andere Schlüsselkräfte von Banken und gilt als Weiterbildung iSv Art 8 Abs 1 BankV.
12 Juni
When and Where
Donnerstag, 12. Juni 2025
17.30 - 19.00 Uhr, Hörsaal 3 (H3)
Fees
CHF 180 pro Person, einschliesslich digitaler Unterlagen und Teilnahmebescheinigung. Bitte beachten Sie, dass bei dieser Veranstaltung keine physischen Tagungsordner ausgegeben werden.

Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Einzahlung der Gebühr. Ersatzteilnehmende werden ohne Mehrkosten akzeptiert.
Mitarbeiter:innen von Banken mit Leitungsverantwortung wie insbesondere Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie Inhaber von Schlüsselfunktionen, die sich über aktuelle Entwicklungen im Finanzmarktrecht informieren wollen. Diese Vortragsveranstaltung gilt als Weiterbildung iSv Art 8 Abs 1 BankV.
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