Seminar Baustellenkoordinator:in
Seminar Baustellenkoordinator:in
School or Professorship:
Seit dem 1. März 2003 ist das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) über die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen bei Bauarbeiten in Kraft. Bauherren, Planer, Bauleiter und Bauausführende müssen diese Vorgaben beachten.
Im Rahmen eines Seminars wird in gemeinsamer Arbeit die Umsetzung bestehender gesetzlicher Grundlagen anhand von Beispielen aus der Praxis erarbeitet und die Sensibilisierung der Arbeitssicherheit auf Baustellen gefördert. Die theoretisch erworbenen Kenntnisse sollen in die praktische Anwendung umgesetzt werden können.
1. Teil: Rechtsgrundlagen
Referenten: Michael Zwerger, Marcel Wessner (AVW), Markus Ganahl (AVW)
2. Teil: Umsetzung in der Praxis
Referenten: Michael Zwerger, Marcel Wessner (AVW), Markus Ganahl (AVW)
Bitte beachten:
Die Absolvierung des Seminars sichert nicht die Zulassung als Planungs- und Baustellenkoordinator:in zu. Der Teilnehmende ist für die Abklärung der für die Bewilligung notwendigen Voraussetzungen selbst verantwortlich.
Zur Ausübung der Tätigkeit als Planung- und Baustellenkoordinator:in ist eine Bewilligung durch das Amt für Volkswirtschaft notwendig. Hierzu sind die fachliche Befähigung (Art. 5 Bauarbeitenkoordinationsverordnung, BauKV) nachzuweisen.
Nach Abschluss des Seminars ist eine Projektarbeit einzureichen.
Anmeldeschluss: 23.02.2026
Inhaltliche Fragen an
arbeitsinspektorat@llv.li
Im Rahmen eines Seminars wird in gemeinsamer Arbeit die Umsetzung bestehender gesetzlicher Grundlagen anhand von Beispielen aus der Praxis erarbeitet und die Sensibilisierung der Arbeitssicherheit auf Baustellen gefördert. Die theoretisch erworbenen Kenntnisse sollen in die praktische Anwendung umgesetzt werden können.
1. Teil: Rechtsgrundlagen
Referenten: Michael Zwerger, Marcel Wessner (AVW), Markus Ganahl (AVW)
2. Teil: Umsetzung in der Praxis
Referenten: Michael Zwerger, Marcel Wessner (AVW), Markus Ganahl (AVW)
Bitte beachten:
Die Absolvierung des Seminars sichert nicht die Zulassung als Planungs- und Baustellenkoordinator:in zu. Der Teilnehmende ist für die Abklärung der für die Bewilligung notwendigen Voraussetzungen selbst verantwortlich.
Zur Ausübung der Tätigkeit als Planung- und Baustellenkoordinator:in ist eine Bewilligung durch das Amt für Volkswirtschaft notwendig. Hierzu sind die fachliche Befähigung (Art. 5 Bauarbeitenkoordinationsverordnung, BauKV) nachzuweisen.
Nach Abschluss des Seminars ist eine Projektarbeit einzureichen.
Anmeldeschluss: 23.02.2026
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arbeitsinspektorat@llv.li