IDD Intensiv XX - Liechtensteinisches Versicherungsforum
IDD Intensiv XX - Liechtensteinisches Versicherungsforum
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Die Gleichbehandlung und der Schutz vor Diskriminierung sind zentrale Anliegen insbesondere des Europäischen Gesetzgebers. Er verbietet Anbietern von Gütern und Dienstleistungen insbesondere geschlechtsspezifische Unterscheidungen.
Umgekehrt begründet jede Privatversicherung eine Gefahrgemeinschaft, was nach einer möglichst akkuraten Risikokalkulation verlangt. Verursachen beispielsweise Männer in der Kfz-Versicherung statistisch gesehen mehr Unfälle als Frauen, erscheint es versicherungsmathematisch vernünftig, ihnen höhere Prämien abzuverlangen.
Im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit berücksichtigten Privatversicherer daher seit jeher wie selbstverständlich auch geschlechtsspezifische Faktoren. Diese Vertragsfreiheit steht aber zur Disposition, seit der Europäische Gerichtshof eine Ausnahme für versicherungsmathematische Faktoren in der Gleichbehandlungsrichtlinie gekippt hat.
Diesem Spannungsfeld von Gleichbehandlung und Versicherungsprinzip widmet sich das Liechtensteinische Versicherungsforum. Verantwortet wird die Veranstaltung von der Professur für Bank- und Finanzmarktrecht und der Forschungsstelle «Grundlagen, Methode und Entwicklung im liechtensteinischen Recht» an der Universität Liechtenstein.
Die Vortragsveranstaltung gilt als von der FMA anerkannte Weiterbildung iSv Art 14 Abs 4 VersVertG im Ausmass von fünf Stunden (IDD Intensiv XX). Wie angekündigt, wird sie ausschliesslich als Präsenzveranstaltung durchgeführt.
Für die bewährte und hervorragende Kooperation bedankt sich die Universität Liechtenstein beim Liechtensteinischen Versicherungsverband (LVV), beim Verband liechtensteinischer Versicherungsmakler (LIBA) und bei der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA).
Umgekehrt begründet jede Privatversicherung eine Gefahrgemeinschaft, was nach einer möglichst akkuraten Risikokalkulation verlangt. Verursachen beispielsweise Männer in der Kfz-Versicherung statistisch gesehen mehr Unfälle als Frauen, erscheint es versicherungsmathematisch vernünftig, ihnen höhere Prämien abzuverlangen.
Im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit berücksichtigten Privatversicherer daher seit jeher wie selbstverständlich auch geschlechtsspezifische Faktoren. Diese Vertragsfreiheit steht aber zur Disposition, seit der Europäische Gerichtshof eine Ausnahme für versicherungsmathematische Faktoren in der Gleichbehandlungsrichtlinie gekippt hat.
Diesem Spannungsfeld von Gleichbehandlung und Versicherungsprinzip widmet sich das Liechtensteinische Versicherungsforum. Verantwortet wird die Veranstaltung von der Professur für Bank- und Finanzmarktrecht und der Forschungsstelle «Grundlagen, Methode und Entwicklung im liechtensteinischen Recht» an der Universität Liechtenstein.
Die Vortragsveranstaltung gilt als von der FMA anerkannte Weiterbildung iSv Art 14 Abs 4 VersVertG im Ausmass von fünf Stunden (IDD Intensiv XX). Wie angekündigt, wird sie ausschliesslich als Präsenzveranstaltung durchgeführt.
Für die bewährte und hervorragende Kooperation bedankt sich die Universität Liechtenstein beim Liechtensteinischen Versicherungsverband (LVV), beim Verband liechtensteinischer Versicherungsmakler (LIBA) und bei der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA).