Auslandsstudium
Um den optimalen Ablauf deiner Bewerbung für das Auslandsstudium zu gewährleisten, haben wir einen Leitfaden für dich erstellt. Vergewissere dich, dass du alle Voraussetzungen für ein Auslandssemester erfüllst und die Fristen einhalten kannst, bevor du dich in die Anmeldeunterlagen stürzt.
Alle Infos auf einen Blick
Fristgerechte Einreichung der Dokumente
BSc Betriebswirtschaftslehre
Studierende des Studiengangs BSc Business Administration müssen 20 ECTS des 1. Regelsemesters bereits erbracht und das 2. Semester zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen haben.
Master Innovative Finance
Studierende des Masterstudiengangs Finance absolvieren das Auslandssemester im 3. Semester ihres Studiums.
Master Wirtschaftsinformatik
Studierende des Masterstudiengangs Information Systems können während dem 2. Semester ein Auslandssemester absolvieren.
BSc Architektur
Studierende des Bachelorstudiengangs Architektur können während dem 5. Semester ein Auslandssemester absolvieren.
Master Architektur
Studierende des Masterstudiengangs Architektur können während dem 2. oder 3. Semester ein Auslandssemester absolvieren.
01. März für Aufenthalte im folgenden Wintersemester
14. September für das folgende Sommersemester
Du bewirbst dich beim International Office um einen Auslandsstudienplatz aus der Liste der Partneruniversitäten, mit denen die Universität Liechtenstein einen Vertrag abgeschlossen hat. Bitte beachte, dass drei Destinationen als Auswahl verlangt werden.
Hier kannst du dich für ein Auslandssemester an einer unserer Partneruniversitäten bewerben. Das Programm führt dich durch alle relevanten Punkte.
Mobility Online – Login Bewerbungsprozess
Die Abstimmung zwischen dem Studiengangsleiter und dem International Office über die Nominierung der KandidatInnen erfolgt entsprechend folgender Kriterien:
- Studienerfolg
- Abgeschlossene Semester
- Sprachraum
- Zielland
- Soziales Engagement
Für Architekturstudierende gelten folgende Anforderungen. Alle hier erwähnten Dokumente müssen bis 1. März (WS) resp. 14. September (SS) eingereicht werden.
Nach erfolgter Zuteilung erfolgt ein gesonderter Anmeldeprozess bei der jeweiligen Partneruniversität mit eigenen Anmeldefristen.
Jede/r Studierende wählt Kurse an der Partneruniversität und überträgt sie auf den Studienvertrag im Mobility Online. Die Verantwortlichen der jeweiligen Studiengänge bestätigen mit ihrer Unterschrift die Modulauswahl. Mindestens 15 ECTS Punkte müssen anerkannt werden für einen Anspruch auf ein Erasmus+-Stipendium, maximal 30 ECTS Punkte pro Semester dürfen erreicht werden.
Im Falle einer Kurskorrektur vor Ort müssen die Änderungen noch während des Auslandssemesters mit den Verantwortlichen des Fachbereichs neu abgestimmt werden.
Standardmässig werden die externen Studienleistungen mit den ECTS Punkten als «anerkannt» im Notenauszug oder Diploma Supplement ausgewiesen. Leitfaden zur Anerkennung von Studienleistung
Für Studienaufenthalte in Europa hast du Anspruch auf ein Erasmus+ Mobilitätsstipendium, welches von der Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten (AIBA) im Rahmen des Programmes Erasmus+ der Europäischen Union zur Verfügung gestellt und durch das International Office ausbezahlt wird.
Es können auch Aufenthalte an ausgewählten Destinationen ausserhalb von Europa mit Erasmus+ International gefördert werden.
Für Auslandsstudierende ist das Interdiszipliäre Wahlmodul MILSA – Mentoring Intercultural Learning Through Study Abroad - verpflichtend. Weitere Informationen findest du hier.
Vor dem Antritt des Auslandssemesters ebenso wie nach Beendigung desselben kannst du einen OLS-Sprachtest in der Mobilitätssprache durchführen. Die EU bietet zudem über die OLS-Plattform kostenfreie Online-Sprachkurse an.
Normalerweise stellt die jeweilige Partneruniversität Zimmer in Studentenwohnheimen zur Verfügung. In manchen Fällen ist man jedoch auf den freien Wohnungsmarkt angewiesen.
Um deine Unterkunft vor deiner Ankunft zu buchen, empfiehlt die Universität Liechtenstein HousingAnywhere, die internationale Wohnplattform für mobile Talente.
Um einen Rabatt von 20 % auf die Buchungsgebühr, ein VIP-Profil der Universität Liechtenstein und bevorzugten Zugang zu den Angeboten in der Stadt deines Interesses zu erhalten, melde dich hier an: HousingAnywhere.
Informationen zur Wohnungssuche findest du auf der Seite "Wie es funktioniert". Benötigst du weitere Informationen oder hast du eine konkrete Frage? Sende eine E-Mail an vip@housinganywhere.com.
Sollte das Auslandssemester (Wintersemester) nach dem 1. Juni des jeweiligen Jahres abgesagt werden, wird für den Organisationsaufwand ein Betrag von CHF 200.- in Rechnung gestellt. Für eine Absage für das Sommersemester gilt der 1. Dezember.
Folgende Gründe werden gegen Vorlage einer Bestätigung für eine Absage akzeptiert: schwerwiegende Krankheit, Todesfall in der Familie, Schwangerschaft. Sollte das Auslandssemester bereits organisiert sein, der/die Studierende tritt es jedoch nicht an, fällt ebenfalls eine Gebühr von CHF 200.- an.
Eine Verlängerung des Auslandsaufenthaltes ist möglich, sofern das Stipendienkontingent noch nicht ausgeschöpft ist. Der Antrag auf Verlängerung muss spätestens einen Monat vor Beendigung des bereits bewilligten Studienaufenthaltes beim International Office eingereicht werden.
Um dir die 2. Rate des Stipendiums auszahlen zu können, benötigen wir:
- Confirmation of stay (Mobility online)
- Transcript of Records
- Abschlussbericht (Mobility online)
- Boarding Pässe für den Hin- und Rückflug (Zug- und/oder Bustickets, Tankbelege)
- EU-Fragebogen für die Europäische Kommission. Der Link dazu wird direkt von der EU-Datenbank verschickt.