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Zukunft gestalten durch kreative Lösungen

Innovation

Teilnehmende eines Workshops an der Universität Liechtenstein stehen vor einem Whiteboard mit bunten Post-its und grafischen Konzepten.

Innovation als Kernthema für eine nachhaltige Gesellschaft bedeutet, neue Wege zu beschreiten, um ökologische, soziale und wirtschaftliche Herausforderungen langfristig zu lösen. Dabei steht Innovation nicht nur für technologische Fortschritte, sondern auch für neue Denk- und Handlungsweisen. Sie bildet die Grundlage für eine resiliente Gesellschaft, die durch kreative Ansätze, partizipative Prozesse und nachhaltige Geschäftsmodelle gestaltet wird.

Teilnehmende eines Workshops an der Universität Liechtenstein stehen vor einem Whiteboard mit bunten Post-its und grafischen Konzepten.
Martin Angerer
Innovation bedeutet für mich, Finanzsysteme neu zu denken, nicht nur effizienter und digitaler, sondern auch gerechter und nachhaltiger. Sie eröffnet die Chance, mit kreativen Lösungen echten gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen.“
Prof. Dr. Martin Angerer, Professor für Innovative and Digital Finance

Innovation in Forschung und Transfer

Die Universität Liechtenstein stellt Innovation ins Zentrum ihrer Forschung. Als übergreifendes Kernthema durchzieht sie zahlreiche Forschungsschwerpunkte. Im Fokus stehen innovative Prozesse, Produkte und Organisationsformen, die eine nachhaltige Entwicklung fördern. Besonders im Bereich Finanzwirtschaft entstehen neue Ansätze wie digitale Finanztechnologien, Blockchain oder Künstliche Intelligenz, die ökologische und soziale Kriterien in Geschäftsmodelle integrieren. Interdisziplinäre Zusammenarbeit, praxisnahe Forschung und eine offene Innovationskultur sorgen dafür, dass theoretisches Wissen in reale Wirkung überführt wird.

Portraitfoto von Wissenschaftlicher Mitarbeiterin und Doktorandin Marie Scheuffele
Innovation bedeutet Vorankommen, mutig sein und die Zukunft proaktiv mitgestalten sowohl als Unternehmen, als auch als Individuum, als Universität, oder politischer Akteur. Kurzfristig betrachtet wird Innovation oftmals als unangenehm empfunden, denn sie disruptiert bestehende Geschäftsmodelle, technologische Standards und gesellschaftliche Strukturen. Langfristig betrachtet ist Innovation jedoch der Motor unserer Zukunft und diesen anzutreiben sehe ich als eine wichtige Aufgabe der Universität Liechtenstein."
Marie Scheuffele, Wissenschaftliche Assistentin/ Doktorandin Technologie und Innovation

Projekte im Bereich Innovationen

Cyberresilienz - eine Analyse von Art 9 Abs 1 und 2 EWR-DORA-DG

Project Description

Für die Verfügbarkeit und Integrität von Finanzdienstleistungen spielen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) eine entscheidende Rolle. Die Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) hat zum Ziel, Finanzunternehmen in die Lage zu versetzen, Cyberangriffen standzuhalten und den operativen Betrieb auch im Falle einer solchen Attacke aufrechtzuerhalten. Die DORA trat am 16. Januar 2023 in Kraft, und ihre Vorgaben müssen von den betroffenen Finanzintermediären in der EU bis zum 17. Januar 2025 umgesetzt werden. Zum Geltungsbereich zählen nach Art. 2 DORA unter anderem Kredit-, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, Wertpapierfirmen, Verwaltungsgesellschaften sowie Transaktionsregister und Versicherungen. Die DORA enthält einheitliche Anforderungen an das Risikomanagement von IKT, die Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung von IKT-bezogenen Vorfällen, das Testen der digitalen operationalen Resilienz, das Management des IKT-Drittparteienrisikos sowie den Informationsaustausch. In Liechtenstein gilt die DORA nach ihrer Übernahme in das EWR-Abkommen unmittelbar; einige Vorschriften erforderten jedoch eine nationale Umsetzung, für die das EWR-DORA-DG geschaffen wurde. Dieses soll am 1. Februar 2025 in Kraft treten. In Art. 9 DORA-DG sind die Strafbestimmungen verankert, wobei insbesondere Abs. 1 eine gerichtlich strafbare Handlung (Vergehen) vorsieht und Abs. 2 mehrere von der FMA sanktionierten Verwaltungsübertretungen regelt; alle Strafbestimmungen sind sog. Blankettstrafnormen, weil sie auf Bestimmungen der DORA verweisen und deren Unrechtsgehalt erst durch das Zusammenlesen mit den entsprechenden sog. Auffüllungsnormen erkennbar ist. Das Projekt analysiert diese beiden Absätze und zielt darauf ab, rechtzeitig vor dem geplanten Inkrafttreten auf die neuen Strafbarkeitsrisiken hinzuweisen. Vorab wird der Bereich der Cyberkriminalität erläutert, zu deren Abwehr Cyberresilienz eine wesentliche Strategie darstellt.

Relevance to Liechtenstein

DORA soll das Bewusstsein für IKT-Risiken schärfen und darauf hinweisen, dass die finanzielle Solidität von Finanzunternehmen durch IKT-Vorfälle und eine unzureichende operationale Widerstandsfähigkeit gefährdet sein kann. Der Ausbau der IKT-Kapazitäten und der allgemeinen Widerstandsfähigkeit von Finanzunternehmen, insbesondere zur Bewältigung operativer Ausfälle, ist entscheidend für die Wahrung der Stabilität und Integrität des EWR-Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen und der Finanzmärkte in den EWR-Staaten. Dies trägt dazu bei, einen hohen Schutz für Anleger und Verbraucher im gesamten EWR sicherzustellen. Liechtenstein, dessen Volkswirtschaft stark von den Finanzdienstleistungen geprägt wird, profitiert in besonderem Masse von der Umsetzung dieser Regelungen, zumal die Anwendung von DORA die Resilienz der Finanzunternehmen im Land stärken kann. Die Analyse der Strafbestimmungen hilft, mögliche Haftungsrisiken besser zu verstehen und entsprechende Präventionsstrategien für Finanzunternehmen zu formulieren. Leitungsorgane können auf Basis dieser Analyse praxisnahe Handlungsempfehlungen entwickeln, um Haftungsrisiken zu minimieren und die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Scientific, Economic and Societal Impact

Im Rahmen des Projekts wird eine umfassende Analyse der Strafbarkeitsrisiken vorgenommen, die durch das EWR-DORA-DG entstehen. Ziel ist es, potenzielle rechtliche und regulatorische Herausforderungen im Bereich der Cyberresilienz für Finanzunternehmen und deren Führungskräfte frühzeitig zu identifizieren. Besonderes Augenmerk liegt auf den einzelnen strafbewehrten Regelungen. Dabei werden sowohl die relevanten Begriffe von Vorsatz und Fahrlässigkeit erläutert als auch die Frage der Verbandsverantwortlichkeit untersucht.

Auswahl unserer Publikationen im Bereich Innovationen