Nachbericht zum Themenabend «MiCAR und Strafrecht»
Nachbericht zum Themenabend «MiCAR und Strafrecht»
Am 2. Dezember 2025 fand der Themenabend zu «MiCAR und Strafrecht» mit Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou, LL.M. (Professur für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung) statt, der zugleich den Abschluss des FFF-Projektes «Die strafrechtliche Dimension der MiCAR-Umsetzung in Liechtenstein» bildete.
Seit dem 30. Dezember 2024 ist die MiCA-Verordnung in der EU vollständig anwendbar. In Liechtenstein trat das EWR-MiCA-Durchführungsgesetz am 1. Februar 2025 in Kraft. Durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 20. Februar 2025 wurde die MiCAR am 24. Juni 2025 wirksam in das EWR-Abkommen übernommen und gilt seither unmittelbar im EWR.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen insbesondere die Strafbestimmungen des EWR-MiCA-DG:
° Art. 26: Verletzung der Geheimhaltungspflicht und unerlaubte Tätigkeit
° Art. 27: Insidergeschäft und unrechtmässige Offenlegung von Insiderinformationen
° Art. 28: Marktmanipulation
° Art. 31: Verwaltungsübertretungen
Bei der Darstellung der Strafbarkeitsrisiken erläuterte Prof. Papathanasiou auch die allgemeinen Fragen von Vorsatz, Fahrlässigkeit und Verbandsverantwortlichkeit.
Die Veranstaltung griff eine hochaktuelle Thematik auf und beleuchtete die neue Regulatorik als auch die daraus resultierenden Strafbarkeitsrisiken.