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Sozialkompetenz
siehe Modulbeschreibung
Methodenkompetenz
siehe Modulbeschreibung
Fachkompetenz
siehe Modulbeschreibung
Technologiekompetenz
siehe Modulbeschreibung
Selbstkompetenz
siehe Modulbeschreibung
Sozialkompetenz
siehe Modulbeschreibung
Methodenkompetenz
siehe Modulbeschreibung
Fachkompetenz
siehe Modulbeschreibung
Methodenkompetenz
- haben Kenntnis von den zugrundeliegenden Rechtsquellen sowie den einschlägigen Werken aus der Fachliteratur.
- erläutern die Grundstruktur der einzelnen Rechtsquellen.
- sind in der Lage, die zugrundeliegenden Rechtsquellen entsprechend zu ermitteln, auszulegen und zur Lösung heranzuziehen.
- lösen unter Heranziehung der gesetzlichen Grundlagen und der einschlägigen Literatur praktische Sachverhalte.
- vergleichen unterschiedliche Rechtsordnungen und ermitteln hierdurch Gemeinsamkeiten und Unterschiede, sowie Vor- und Nachteile.
- entwickeln vertretbare Lösungsmöglichkeiten für praktische Fallkonstellationen.
- beurteilen praktische Fallkonstellationen im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich des Gesellschaftsrechts.
Methodenkompetenz
- geben die Inhalte von Fallstudien zum Einsatz von Informationssystemen nachvollziehbar wieder (z.B. Ausgangssituation, Lösung, Vorgehen und Resultate)
- erörtern Fallstudien zum Einsatz von Informationssystemen vor dem Hintergrund der erlernten Modelle und Theorien
- lösen verschiedene Aufgaben zu den Fallstudien mit Hilfe der erlernten Methoden
- vergleichen die Ausgangssituationen und Lösungen verschiedener Fallstudien und identifizieren Verbesserungspotenziale
- entwickeln neue Strategien für den Einsatz von Informationssystemen für die behandelten Fallstudien
- bewerten die entwickelten Lösungen hinsichtlich ihrer Vorteilhaftigkeit und Nachhaltigkeit
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