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BIP

Blended Intensive Programme

Im Rahmen der Erasmus+ Programmgeneration (2021 - 2027) wurde die das Mobilitätsformat Blended Intensive Programmes (BIP) eingeführt. Diese ermöglicht Kurzzeitgruppenmobilitäten, die eine Kombination aus physischen und virtuellen Phasen beinhalten. Partnerhochschulen entwickeln gemeinsame Mobilitätscurricula und Aktivitäten, während die virtuelle Phase das gemeinsame Lernen unterstützt. Dies fördert internationale Zusammenarbeit, verbessert die Qualität der Lehre und stärkt die interkulturellen Fähigkeiten der Studierenden. Gleichzeitig bietet das BIP auch Studierenden, die keine Möglichkeit haben, einen Langzeitaufenthalt zu absolvieren, die Chance, wertvolle Auslandserfahrungen durch das Kurzzeitprogramm zu sammeln. Somit werden die Erasmus+ Aktivitäten inklusiver und zukunftsweisender.

  • Teilnahme von mindestens drei Partnerhochschulen aus den Erasmus+ Programmländern.
  • Physischer Aufenthalt von mindestens 5 Tagen und maximal 30 Tagen mit
  • Es müssen mindestens 10 mobilen Studierende anreisen.
  • Das BIP muss aus einer virtuellen und einer physischen Phase bestehen.
  • Das BIP muss mindestens 3 ECTS-Punkte erbringen.
  • Abschluss eines Erasmus+ Bilateral Agreements.

Die koordinierende Universität trägt die Hauptverantwortung für die Organisation, den Antragsprozess und die Verwaltung eines BIP und erhält dafür finanzielle Unterstützung in Form von OS-Mitteln (Organisationsmittel). In den meisten Fällen fungiert sie auch als Gastgeberuniversität. Der Austragungsort des BIP kann jedoch auch an einer anderen Hochschule stattfinden.

Die Organisation umfasst ein digitales Learning Agreement sowie die Ausstellung eines Transcript of Records. Es sind jedoch folgende Punkte bei einem Incoming BIP besonders zu beachten:

  • Studierende der organisierenden Universität können zwar am BIP teilnehmen, zählen aber nicht zur Mindestanzahl der mobilen Teilnehmenden.
  • Eine Partneruniversität ausserhalb des europäischen Raums kann als vierter Partner hinzugenommen werden.

Die OS-Mittel liegen zwischen 4.000 € und 8.000 €, je nach Teilnehmendenzahl (mindestens 10 Teilnehmende). Sie können für die Programmvorbereitung, -entwicklung, -durchführung und Verwaltung des BIPs eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Personalkosten (z. B. studentische Mitarbeitende), Lehrmaterialien, Druckkosten, Raumkosten, Öffentlichkeitsarbeit, Bewirtung, Übersetzungen, Veranstaltungen, Exkursionen usw.


Jedoch dürfen diese Mittel nicht für Mobilitäten im Rahmen des BIP oder zur Erhöhung der individuellen Unterstützung verwendet werden.
Die mobilen Teilnehmenden werden von der jeweiligen entsendenden Hochschule durch Erasmus+ Mittel gefördert. Dies gilt sowohl für Studierende als auch für Hochschulpersonal, die an einem BIP teilnehmen möchten.

Ein BIP wird von einer Partneruniversität in einem europäischen Programmland koordiniert, während die Universität Liechtenstein z.B. als Partneruniversität daran teilnimmt und mobile Studierende sowie Personal zum BIP entsendet. Die Teilnehmenden der Universität Liechtenstein erhalten ein Stipendium als Unterstützung für ihre Teilnahme am Programm.
Nach der Nominierung der Studierenden durch das International Office werden diese über die erforderlichen Schritte und Fristen informiert.