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Themenbereich

Bank- und Finanzmarktrecht

Das Bank- und Finanzmarktrecht ist ein Schlüsselbereich für eine stabile und innovative Finanzwelt. 

Unsere Weiterbildungsangebote richten sich an Berufstätige, die sich im komplexen regulatorischen Umfeld noch besser zurechtfinden, ihr juristisches Fachwissen erweitern und aktuelle Herausforderungen am Finanzplatz Liechtenstein meistern möchten.

Im Mittelpunkt stehen praxisrelevante Themen aus dem Bank- und Finanzmarktrecht – stets mit Blick auf nationale und europäische Rahmenbedingungen. Ob Bankrecht, Kapitalmarktrecht, Geldwäschereiprävention oder angrenzende Bereiche: Unsere Programme bieten fundierte rechtliche Orientierung für Fach- und Führungspersonen.

Studiengang

Executive Master of Laws (LL.M.)

LL.M. im Bank- und Finanzmarktrecht

Ein lächelnder Mann in einem grauen Blazer sitzt an einem Schreibtisch und spricht gestikulierend mit einer anderen Person, die ihm gegenüber sitzt. Die Szene vermittelt eine Atmosphäre des professionellen Austauschs und der Beratung.

Der Executive Master of Laws (LL.M.) im Bank- und Finanzmarktrecht bietet eine juristische Spezialausbildung, umfassend angepasst an die Anforderungen der LI-D-A-CH-Region. Das europäische Finanzmarkt-, Bank- und Wertpapierrecht werden rechtsvergleichend in- und ausserhalb des EWR – mit Fokus auf Liechtenstein und die Schweiz - aufbereitet. Der Studiengang richtet sich an Jurist:innen sowie Nichtjurist:innen und vermittelt umfassendes Fachwissen für Fach- und Führungskräfte im Finanzsektor.

Weitere Informationen
Ein lächelnder Mann in einem grauen Blazer sitzt an einem Schreibtisch und spricht gestikulierend mit einer anderen Person, die ihm gegenüber sitzt. Die Szene vermittelt eine Atmosphäre des professionellen Austauschs und der Beratung.
Bank- und Finanzmarktrecht

Intensivkurse

Den Teilnehmenden werden spezielle Themenstellung des Bankrechts abseits des BankG, etwa im Bereich der Zahlungsinstitute, der Zahlungssysteme und des E-Geld-Regimes, vorgestellt. Zudem werden sie für den Bereich der Geldwäschereiprävention sensibilisiert. In diesem Modul erarbeiten sich die Teilnehmenden ausserdem umfassende Kenntnisse im Bereich des privaten Bankvertragsrechts und der gängigen Rahmenverträge, die für den täglichen Einsatz in der Bankenpraxis unabdingbar sind.

Dieses Weiterbildungsangebot wird in regelmässigen Abständen durchgeführt. Die nächste Durchführung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier – sofern aktuell buchbar.

Möchten Sie benachrichtigt werden, sobald eine Anmeldung möglich ist? Lassen Sie sich unverbindlich informieren.

Den Teilnehmenden werden spezielle Themenstellung des Bankrechts abseits des BankG, etwa im Bereich der Zahlungsinstitute, der Zahlungssysteme und des E-Geld-Regimes, vorgestellt. Zudem werden sie für den Bereich der Geldwäschereiprävention sensibilisiert. In diesem Modul erarbeiten sich die Teilnehmenden ausserdem umfassende Kenntnisse im Bereich des privaten Bankvertragsrechts und der gängigen Rahmenverträge, die für den täglichen Einsatz in der Bankenpraxis unabdingbar sind.

Dieses Weiterbildungsangebot wird in regelmässigen Abständen durchgeführt. Die nächste Durchführung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier – sofern aktuell buchbar.

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Den Teilnehmenden werden spezielle Themenstellung des Bankrechts abseits des BankG, etwa im Bereich der Zahlungsinstitute, der Zahlungssysteme und des E-Geld-Regimes, vorgestellt. Zudem werden sie für den Bereich der Geldwäschereiprävention sensibilisiert. In diesem Modul erarbeiten sich die Teilnehmenden ausserdem umfassende Kenntnisse im Bereich des privaten Bankvertragsrechts und der gängigen Rahmenverträge, die für den täglichen Einsatz in der Bankenpraxis unabdingbar sind.

Dieses Weiterbildungsangebot wird in regelmässigen Abständen durchgeführt. Die nächste Durchführung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier – sofern aktuell buchbar.

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Den Teilnehmenden werden spezielle Themenstellung des Bankrechts abseits des BankG, etwa im Bereich der Zahlungsinstitute, der Zahlungssysteme und des E-Geld-Regimes, vorgestellt. Zudem werden sie für den Bereich der Geldwäschereiprävention sensibilisiert. In diesem Modul erarbeiten sich die Teilnehmenden ausserdem umfassende Kenntnisse im Bereich des privaten Bankvertragsrechts und der gängigen Rahmenverträge, die für den täglichen Einsatz in der Bankenpraxis unabdingbar sind.

Dieses Weiterbildungsangebot wird in regelmässigen Abständen durchgeführt. Die nächste Durchführung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier – sofern aktuell buchbar.

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Die Einhaltung sämtlicher Vorschriften und Regularien im Bereich der Geldwäscheprävention stellt viele Sorgfaltspflichtbeauftragte vor grosse Herausforderungen. Schliesslich muss nicht nur ein Überblick über sämtliche Regelungen gewahrt, sondern auch ein Missbrauch zu Zwecken von Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung frühzeitig erkannt und verhindert werden.

Auch die Erfordernisse an die Person des Sorgfaltspflichtbeauftragten sind in den letzten Jahren rasant gestiegen und werden dies auch in Zukunft tun. Um damit Schritt halten zu können, ist es unumgänglich, übergreifende und vernetzte Kenntnisse zu sammeln.
 
Die Kursteilnahme verschafft Ihnen über blosse Grundlagenkenntnisse hinaus einen vertieften Einblick in die Grundsätze der Erkennung und Überwachung von Geldwäschereirisken und Terrorismusfinanzierung.

Der Intensivkurs Sorgfaltspflichten wird in Kooperation mit der FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein sowie CLL Compliance Labs Liechtenstein durchgeführt. Diese Veranstaltung gilt als anerkannte berufliche Schulung und Weiterbildung nach Art 21 SPG iVm Art 32 SPV sowie als Nachweis im Sinne des Art 36 SPV im Ausmass von 3 Tagen.

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Den Teilnehmenden werden spezielle Themenstellung des Bankrechts abseits des BankG, etwa im Bereich der Zahlungsinstitute, der Zahlungssysteme und des E-Geld-Regimes, vorgestellt. Zudem werden sie für den Bereich der Geldwäschereiprävention sensibilisiert. In diesem Modul erarbeiten sich die Teilnehmenden ausserdem umfassende Kenntnisse im Bereich des privaten Bankvertragsrechts und der gängigen Rahmenverträge, die für den täglichen Einsatz in der Bankenpraxis unabdingbar sind.

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Bank- und Finanzmarktrecht

Tagungen und Reihen

Das Liechtensteinische Bankrechtsforum ist eine jährlich stattfindende Fachtagung, die den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis am Finanzplatz Liechtenstein fördert. Im Fokus stehen aktuelle Entwicklungen im Bank- und Finanzmarktrecht. Das Programm wird jeweils von renommierten Expert:innen aus Liechtenstein und internationalen Spezialist:innen gestaltet und bietet Teilnehmer:innen ein umfassendes regulatorisches Update zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Trends im Finanzwesen. 

Das Liechtensteinische Bankrechtsforum ist somit eine wichtige Plattform für Jurist:innen, Regulator:innen, Finanzdienstleister und Wissenschaftler:innen, die sich über rechtliche Entwicklungen am Finanzplatz Liechtenstein informieren und austauschen möchten.

Dieses Weiterbildungsangebot wird in regelmässigen Abständen durchgeführt. Die nächste Durchführung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier – sofern aktuell buchbar.

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Der jährlich stattfindende Liechtensteinische Fondsabend bietet Fachpersonen aus der Fonds- und Finanzbranche eine Plattform zur Auseinandersetzung mit praxisrelevanten rechtlichen Fragestellungen. Im Fokus steht jeweils ein aktuelles Thema mit besonderer Bedeutung für den Fondsstandort Liechtenstein.

Mit fundierten Vorträgen von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis vermittelt die Veranstaltung vertieftes Wissen und fördert den fachlichen Austausch. Abgerundet wird der Abend durch einen Networking-Apéro, der Gelegenheit zum persönlichen Gespräch und zur branchenübergreifenden Vernetzung bietet.

Dieses Weiterbildungsangebot wird in regelmässigen Abständen durchgeführt. Die nächste Durchführung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier – sofern aktuell buchbar.

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DORA – Vereinfachter IKT-Risikomanagementrahmen für Vermögensverwaltungsgesellschaften

Der Digital Operational Resilience Act (DORA) macht Vorgaben zur digitalen operationellen Resilienz. Art. 16 DORA sieht unter Berufung auf das Proportionalitätsprinzip vor, dass bestimmte Finanzunternehmen – darunter auch Klasse-3-Wertpapierfirmen wie Vermögensverwaltungsgesellschaften - im Gegensatz zu grösseren Finanzunternehmen einem «vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen» unterliegen.

Bestimmte Aspekte dieses vereinfachten Rahmens wurden auch durch eine Delegierte Verordnung konkretisiert (2024/1774). Der Themenabend bietet eine Einführung in das IT-Risiko-Aufsichtsregime unter DORA, gibt Einblick in die Erleichterungen für Vermögensverwaltungsgesellschaften und untersucht, inwieweit das Proportionalitätsprinzip tatsächlich Anwendung findet. 

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Bank- und Finanzmarktrecht

Aktuelle Veranstaltungen

Zurzeit sind keine Veranstaltungen buchbar. Neue Termine folgen in Kürze. Melden Sie sich zu unserem Newsletter an und erhalten Sie rechtzeitig alle wichtigen Termine und Infos rund um den Themenbereich Bank- und Finanzmarktrecht.

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