Executive Master of Laws (LL.M.) im Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht
Die Beratungs- und Gestaltungspraxis im Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht erfordert spezifisches Wissen, das über die Grenzen der liechtensteinischen Rechtsordnung hinausreicht. Durch die Vermittlung nationaler, europarechtlicher sowie rechtsvergleichender Kenntnisse werden die Teilnehmenden befähigt, grenzüberschreitend zu beraten und mit dem erworbenen Know-how den internationalen Entwicklungen in der Rechtswissenschaft auf Augenhöhe zu begegnen. Aus rechtsvergleichender Sicht stehen dabei insbesondere die Rechtsordnungen der Nachbarländer Deutschland, Österreich und Schweiz sowie der angloamerikanische Rechtskreis im Zentrum der Betrachtung.
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bis 31. März 2026
Modulübersicht
Der Studiengang befasst sich in neun Modulen vertiefend mit dem liechtensteinischen, europäischen und internationalen Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht sowie mit den entsprechenden Querschnittsmaterien. Unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Entwicklungen bildet der Studiengang eine juristische Spezialausbildung, die neben den liechtensteinischen Besonderheiten auch europarechtliches und rechtsvergleichendes Grundlagenwissen umfasst.
Modul 1 – Grundlagen des liechtensteinischen Rechtssystems und Gesellschaftsrechts
Das Modul stellt die Ausgangsbasis für die weitere Wissensvermittlung im LL.M.-Studiengang dar. Im Fokus stehen zunächst die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen und die Ausgestaltungsmöglichkeiten der segmentierten Verbandsperson. Die Teilnehmenden unterscheiden zwischen Verbandspersonen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit. Sie lernen die einzelnen Rechtsformen der Personengesellschaften (Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft [Offene Gesellschaft], Kommanditgesellschaft) und der Genossenschaft kennen.
Anschliessend werden die Rechtsformen der gängigen Kapitalgesellschaften (GmbH und Aktiengesellschaft) ausführlich dargestellt. Vor- und Nachteile dieser Gesellschaftsformen stehen – jeweils im Vergleich mit den umliegenden Rechtsordnungen – ebenso auf dem Lehrplan. Anhand von Fällen wird das Gelernte vertieft und in die praktische Arbeit integriert.
Zum Abschluss erfolgt eine europarechtliche Einführung in die Rechtsform der Societas Europaea und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie seiner Bedeutung für Liechtenstein, insbesondere unter Berücksichtigung der europäischen Grundfreiheiten sowie des allgemeinen Diskriminierungsverbotes.
Modul 2 – Liechtensteinisches Stiftungs- und Anstaltsrecht
Im zweiten Modul werden den Studierenden die grundlegenden Kenntnisse des liechtensteinischen Stiftungs- und Anstaltsrechts vermittelt. Die Teilnehmenden lernen die beiden zentralen Rechtsformen der liechtensteinischen Rechtsordnung sowie deren Gestaltungsmöglichkeiten eingehend kennen. Sie erhalten einen Einblick in die grundlegenden Struktur- und Wesensmerkmale der privat- und gemeinnützigen Stiftung sowie der Anstalt und werden über Besonderheiten im Vergleich zu anderen Rechtsordnungen informiert.
Ergänzend erhalten die Studierenden sowohl eine Einführung in das Handelsregisterrecht als auch Kenntnisse über die Stiftungsaufsicht, die von der Stiftungsaufsichtsbehörde und den Gerichten wahrgenommen wird. Das erlernte Wissen wird anhand von Case Studies gefestigt. Hierdurch erhalten die Studierenden einen Einblick in die Methoden der Nachfolgeplanung mittels liechtensteinischer Rechtsformen sowie in den Gläubigerschutz.
Modul 3 – Österreichisches, schweizerisches, deutsches, europäisches und internationales Stiftungsrecht
Zu Beginn des dritten Moduls werden den Studierenden Kenntnisse des Stiftungsrechts Österreichs, der Schweiz und Deutschlands vermittelt. Die Teilnehmenden lernen die Rechtsformen der österreichischen Privatstiftung, der schweizerischen und der deutschen Stiftung sowie deren Ausprägungen und Gestaltungsmöglichkeiten eingehend kennen.
Eröffnet wird mit einem Einblick in die Struktur- und Wesensmerkmale der jeweiligen Stiftung sowie in die Besonderheiten der einzelnen Rechtsordnungen. Aufbauend auf diesen erworbenen Kenntnissen werden Verknüpfungen zum liechtensteinischen Stiftungsrecht (Modul 2) hergestellt und rechtsvergleichende Überlegungen angestellt. Aufgrund der Nähe des österreichischen zum liechtensteinischen Stiftungsrecht – bedingt durch die gegenseitige Rezeption in der Vergangenheit – wird der Schwerpunkt in diesem Bereich auf die Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei den Gestaltungsmöglichkeiten der beiden Stiftungsrechte gelegt. Um das erlangte Wissen über die einzelnen Stiftungsrechtsordnungen zu vertiefen, finden im Anschluss an die Vorlesungen jeweils Case Studies statt, in denen die Teilnehmenden anhand praktischer Fälle das Erlernte bereits anwenden können.
Zum Abschluss erfolgt eine Einführung in das Recht der gemeinnützigen Stiftungen in der Schweiz, das mit der Schaffung des rechtlich unverbindlichen Swiss Foundation Codes in diesem Bereich eine Vorreiterrolle eingenommen hat.
Neben allgemeinen Informationen über das gemeinnützige Stiftungsrecht wird besonderes Augenmerk auf die Entwicklung und Ausgestaltung des Swiss Foundation Codes sowie die praktischen Erfahrungen mit diesem Regelwerk gelegt. Diskutiert wird überdies die Frage, inwieweit die Einführung eines solchen rechtlich unverbindlichen Selbstregulierungscodes auch für Liechtenstein empfehlenswert ist.
Modul 4 – Liechtensteinische Treuhänderschaft, englisches und internationales Trustrecht
Das vierte Modul des Studiengangs steht ganz im Zeichen von Treuhänderschaft und Trust. Zu Beginn lernen die Teilnehmenden das liechtensteinische Treuunternehmen sowie den Trust nach liechtensteinischem Recht kennen. Aufgezeigt werden die Grundbegriffe, die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen sowie Unterschiede und Gemeinsamkeiten.
Die Teilnehmenden erlangen Wissen über die verschiedenen Möglichkeiten des liechtensteinischen Treuunternehmens, die einzelnen Verwaltungsorgane sowie die Einflussnahmemöglichkeiten des Treugebers. Ebenso beleuchtet werden die Rechtsstellung des Settlors, Regelungen zu Vertretung und Haftung sowie die Rechte der Beneficiaries und Gläubigern.
Nachdem der Trust dem kontinentaleuropäischen Recht überwiegend fremd ist, werden hier zunächst vertiefte rechtsdogmatische Grundlagen gelehrt, bevor die Errichtung, die Aussenwirkung und die Einflussnahmemöglichkeiten auf den Trust sowie die Rechtsstellung des Trustees, des Settlors und der Beneficiaries behandelt werden. Ebenso werden diese Kenntnisse rechtsvergleichend im englischen Trustrecht vermittelt. Sämtliche erworbenen Kenntnisse werden jeweils im Rahmen praktischer Fallbearbeitungen erweitert bzw. vertieft.
Modul 5 – Studienreise in die USA
Im fünften Modul sind mit einem vielfältigen und abwechslungsreichen Programm hochinteressante Eindrücke garantiert. Neben dem Besuch namhafter Universitäten mit inhaltlich auf den LL.M.-Studiengang zugeschnittenen Workshops und Vorträgen sind auch einschlägige nationale wie internationale Unternehmen, Organisationen und Botschaften Teil der Reise. Begegnungen mit unterschiedlichen Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis eröffnen darüber hinaus die Möglichkeit, die eigene Wissensbasis zu erweitern und wertvolle Kontakte zu knüpfen.
Im Rahmen eines Essays erbringen die Teilnehmenden die erforderliche Prüfungsleistung. Anstelle der Studienreise kann auch von der Möglichkeit der Belegung eines frei bestimmbaren Moduls anderer Executive-Master-Programme Gebrauch gemacht werden. Dadurch ergibt sich die Chance, die eigene Fachkompetenz in anderen Bereichen des Rechts oder im Bereich Steuern den individuellen Bedürfnissen entsprechend zu erweitern.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Bearbeitung einer Case Study im Rahmen des «I&F Family Wealth Preservation Awards» bzw. Lehrveranstaltungen im Umfang von 5 ECTS für die themenspezifische Vorbereitung auf die liechtensteinische Treuhänderprüfung in den von der Professur angebotenen Zertifikats- und Diplomstudiengängen Treuhandwesen zu absolvieren.
Modul 6 – Europäisches und internationales Gesellschaftsrecht mit FL-Bezug sowie Grundlagen der Compliance
Das sechste Modul beschäftigt sich mit den internationalen gesellschaftsrechtlichen Regelungen im liechtensteinischen Umfeld. Nach einem grundlegenden Einblick in das UK-Gesellschaftsrecht werden die elementaren Unterschiede zwischen dem Common Law und dem Civil Law eingehend beleuchtet. Daran anknüpfend lernen die Teilnehmenden die nationalen wie internationalen Rechtsquellen bei grenzüberschreitenden gesellschaftsrechtlichen Sachverhalten kennen.
Hierzu werden zunächst die zentralen Aspekte des internationalen Gesellschaftsrechts im Zusammenspiel mit den nationalen Regelungen eingehend erläutert und daneben die zur Verfügung stehenden supranationalen Rechtsformen dargestellt. Ebenso werden die zentrale Bedeutung des Gesellschaftsstatuts als Anknüpfungselement und die Möglichkeit der Sitzverlegung von Gesellschaften sowie hieraus resultierende Folgen eingehend thematisiert und erörtert.
Weitere Schwerpunkte dieses Moduls stellen die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen sowie das nationale Sorgfaltspflichtenrecht dar. Hier erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen, Vorschriften und Verfahrensabläufe. In diesem Zusammenhang werden den Teilnehmenden auch die Besonderheiten der Geldwäschereibekämpfung nähergebracht und ein Einblick in die Verfahrensarten bei der Geldwäschereibekämpfung gewährt. Abgerundet wird dieses Modul mit den Grundlagen des Wirtschaftsstrafrechts.
Anstelle des Wahlmoduls 6 kann auch ein frei wählbares Modul aus einem der parallel laufenden Executive-Master-Programme belegt werden. Alternativ besteht die Option, eine Case Study im Rahmen des «I&F Family Wealth Preservation Awards» zu bearbeiten oder themenspezifische Lehrveranstaltungen im Umfang von 5 ECTS zur Vorbereitung auf die liechtensteinische Treuhänderprüfung im Rahmen der von der Professur angebotenen Zertifikats- und Diplomstudiengänge im Treuhandwesen zu absolvieren.
Modul 7 – Studienreise zu ausgewählten Trust Law Destinationen
Das siebte Modul ist als Wahlmodul ausgestaltet. Zum einen kann das Modul durch die Teilnahme an der Studienreise absolviert werden. Alternativ steht den Studierenden der Besuch eines beliebig wählbaren Moduls der anderen parallel angebotenen Executive Masterstudiengänge frei. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Bearbeitung einer Case Study im Rahmen des «I&F Family Wealth Preservation Awards» bzw. Lehrveranstaltungen im Umfang von 5 ECTS für die themenspezifische Vorbereitung auf die liechtensteinische Treuhänderprüfung in den von der Professur angebotenen Zertifikats- und Diplomstudiengängen Treuhandwesen zu absolvieren.
Das Programm der Studienreise umfasst sowohl Vorlesungen an renommierten Universitäten als auch Workshops und Vorträge an lokalen Institutionen und Unternehmen sowie Besuche bei internationalen Organisationen. Hierbei werden zentrale Themen sowohl des lokalen Rechtskreises mit Bezug zu Liechtenstein als auch weiterer kontinentaleuropäischer Rechtsordnungen erörtert. Ein vielseitiges Rahmenprogramm ergänzt den Inhalt der Studienreise.
Modul 8 – Vermögensplanung und -gestaltung im Kontext des inter-/nationalen Erb-, Ehegüter-, Anfechtungs- und Insolvenzrecht
Ganz im Zeichen der Vermögensplanung und -gestaltung steht das achte Modul. Der erste Teil ist dem internationalen Erb- und Ehegüterrecht gewidmet. Den Teilnehmenden werden zunächst die internationalen prozessrechtlichen Grundlagen Liechtensteins wie auch der umliegenden Länder (Deutschland, Österreich, Schweiz) im Hinblick auf das Erb- und Ehegüterrecht und die internationalen Abkommen aus diesen Bereichen erläutert. Im Anschluss wird das materielle Ehegüterrecht der einzelnen Rechtsordnungen sukzessive behandelt und einander gegenübergestellt.
Auch im Hinblick auf das internationale Erbrecht werden zunächst die Abkommen sowie die liechtensteinischen kollisionsrechtlichen Bestimmungen intensiv erörtert. Im Besonderen wird sodann auf das internationale Erbrecht eingegangen, bevor die prozessuale Vorgehensweise erläutert wird. Ein Überblick über das internationale Insolvenz- und Anfechtungsrecht rundet den ersten Teil ab.
Im zweiten Teil liegt das Augenmerk auf den Möglichkeiten und Erfordernissen der Asset Protection, insbesondere aus ehegüterrechtlicher und erbrechtlicher Perspektive als auch hinsichtlich des Family Office.
Modul 9 – International Private Wealth Management (Interdisziplinärer Workshop)
Im neunten Modul findet ein interdisziplinärer Workshop statt, in dem die Studierenden aller Executive-Masterstudiengänge gemeinsam konkrete Querschnittsthemen aus dem International Private Wealth Management in Form von grenzüberschreitenden Fallstudien behandeln, diskutieren und präsentieren. Dadurch können die in den einzelnen Studiengängen gewonnenen disziplinären Erkenntnisse fachübergreifend verbunden werden.
LL.M. Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht an der Universität Liechtenstein: Programm
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