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Intensivkurs Korruption

Intensivkurs Korruption

Die Professur für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung führte am 12. und 13. Juni 2025 den «Intensivkurs Korruption» durch.

 

Korruption ist ein globales Problem, das sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor grosse wirtschaftliche Schäden verursachen, das Vertrauen in Institutionen untergraben und die Rechtsstaatlichkeit gefährden kann. Auf internationaler Ebene sind als wichtigste Überwachungsmechanismen die Europarats-Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO), die OECD-Arbeitsgruppe «Bestechung» und der Überwachungsmechanismus des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) zu nennen.

 

Der Fokus des Intensivkurses lag auf der Erkennung von Korruption und des Aufbaus der Korruptionsdelikte im Strafgesetzbuch. Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou, LL.M. eröffnete den Intensivkurs mit Ausführungen zur Systematik der Delikte Vorteilsannahme (§ 305 StGB) und Vorteilszuwendung (§ 307a StGB) sowie Bestechlichkeit (§ 304 StGB) und Bestechung (§ 307 StGB).

 

Dr. Markus Höcher, Postdoc-Assistent an der Professur für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung, erklärte danach das System der strafrechtlichen Delikte zur Korruptionsbekämpfung und erläuterte die spiegelbildlichen Delikte im öffentlichen und privaten Sektor. Dafür ging er zunächst ausführlich auf die Begriffe Beamter und Amtsträger ein, um mit Hilfe dieser Begriffe den Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB), die Bestechung/Bestechlichkeit (§ 304/307 StGB), die Vorteilsannahme/Vorteilszuwendung (§ 305/307a StGB), die Vorteilsannahme zur Beeinflussung/Vorteilszuwendung zur Beeinflussung (§306/307b StGB) sowie die Verbotene Intervention (§ 308 StGB) darstellen zu können.

 

Anschliessend erfolgten Ausführungen zu den strafrechtlich relevanten Delikten im privaten Sektor, nämlich der Untreue (§ 153 StGB) und der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 309 StGB). All dies wurde mit Fällen aus Theorie und Praxis ergänzt.

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