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Selbstkompetenz
- nehmen die eigene Lernfähigkeit und Lernbereitschaft wahr.
- kommunizieren selbstständig, reflektieren ihr eigenes Handeln und nehmen eine richtige Selbsteinschätzung vor.
- nehmen durch ihre Selbstdisziplin, Flexibilität und Zielorientierung Verantwortung wahr.
- zeichnen sich durch Einsatzfreude, Pflichtbewusstsein und Zuverlässigkeit aus.
Sozialkompetenz
- nehmen die Ausführungen der Dozierenden (Input, Fragestellungen und Lösungen) wahr und schenken den Bemerkungen der Mitstudierenden Aufmerksamkeit.
- arbeiten gemeinsam mit Kommilitonen an der Lösung zu vorgegebenen Aufgabenstellungen.
- beurteilen Lösungsvorschläge von Mitstudierenden, bewerten eigene Lösungsvorschläge (Kritik geben können).
- zeichnen sich durch Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsfähigkeit aus.
- vertreten und begründen eigene Lösungsvorschläge bei Kritik durch die Dozierenden bzw. durch Mitstudierende (Kritik annehmen können).
Methodenkompetenz
- sind in der Lage, basierend auf der Kenntnis der rechtlichen Grundlagen über die Materie zu spezifischen Fragestellungen Orientierung zu geben.
- vergleichen unterschiedliche Rechtsordnungen und ermitteln hierdurch Gemeinsamkeiten und Unterschiede, sowie Vor- und Nachteile.
Fachkompetenz
- erläutern die Vorzüge guter Corporate Governance sowie deren Erfordernis.
- rechtfertigen die Motivation für eine Corporate Governance.
- identifizieren theoretische Aspekte im Zusammenhang mit Corporate Governance.
- stellen die Entwicklung von Corporate Governance dar.
Selbstkompetenz
- nehmen die eigene Lernfähigkeit und Lernbereitschaft wahr.
- kommunizieren selbstständig, reflektieren ihr eigenes Handeln und nehmen eine richtige Selbsteinschätzung vor.
- nehmen durch ihre Selbstdisziplin, Flexibilität und Zielorientierung Verantwortung wahr.
- zeichnen sich durch Einsatzfreude, Pflichtbewusstsein und Zuverlässigkeit aus.
Sozialkompetenz
- nehmen die Ausführungen der Dozierenden (Input, Fragestellungen und Lösungen) wahr und schenken den Bemerkungen der Mitstudierenden Aufmerksamkeit.
- arbeiten gemeinsam mit Kommilitonen an der Lösung zu vorgegebenen Aufgabenstellungen.
- beurteilen Lösungsvorschläge von Mitstudierenden, bewerten eigene Lösungsvorschläge (Kritik geben können).
- zeichnen sich durch Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsfähigkeit aus.
- vertreten und begründen eigene Lösungsvorschläge bei Kritik durch die Dozierenden bzw. durch Mitstudierende (Kritik annehmen können).
Methodenkompetenz
- sind in der Lage, basierend auf der Kenntnis der rechtlichen Grundlagen über die Materie zu spezifischen Fragestellungen Orientierung zu geben.
- vergleichen unterschiedliche Rechtsordnungen und ermitteln hierdurch Gemeinsamkeiten und Unterschiede, sowie Vor- und Nachteile.
Fachkompetenz
- erläutern die Vorzüge guter Corporate Governance sowie deren Erfordernis.
- rechtfertigen die Motivation für eine Corporate Governance.
- identifizieren theoretische Aspekte im Zusammenhang mit Corporate Governance.
- stellen die Entwicklung von Corporate Governance dar.
Technologiekompetenz
siehe Modulbeschreibung
Selbstkompetenz
siehe Modulbeschreibung
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