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Selbstkompetenz
  • nehmen die eigene Lernfähigkeit und Lernbereitschaft wahr.
  • kommunizieren selbstständig, reflektieren ihr eigenes Handeln und nehmen eine richtige Selbsteinschätzung vor.
  • nehmen durch ihre Selbstdisziplin, Flexibilität und Zielorientierung Verantwortung wahr.
  • zeichnen sich durch Einsatzfreude, Pflichtbewusstsein und Zuverlässigkeit aus.
Sozialkompetenz
  • nehmen die Ausführungen der Dozierenden (Input, Fragestellungen und Lösungen) wahr und schenken den Bemerkungen der Mitstudierenden Aufmerksamkeit.
  • arbeiten gemeinsam mit Kommillitonen an der Lösung zu vorgegebenen Aufgabenstellungen.
  • beurteilen Lösungsvorschläge von Mitstudierenden, bewerten eigene Lösungsvorschläge (Kritik geben können).
  • zeichnen sich durch Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsfähigkeit aus.
  • vertreten und begründen eigene Lösungsvorschläge bei Kritik durch die Dozierenden bzw. durch Mitstudierende (Kritik annehmen können).
Methodenkompetenz
  • kennen die zugrunde liegenden Rechtsquellen sowie die einschlägigen Werke aus der Literatur.
  • geben die Möglichkeiten der Schuldbetreibung im liechtensteinischen Recht wider.
  • verstehen die Grundstruktur der einzelnen Rechtsquellen.
  • sind in der Lage die zugrunde liegenden Rechtsquellen entsprechend zu ermitteln, auszulegen und zur Lösung heranzuziehen.
  • lösen unter Heranziehung der gesetzlichen Grundlagen und der einschlägigen Literatur praktische Sachverhalte.
  • wenden ausländische Rechtsgrundlagen rechtsvergleichend an.
  • gliedern die rechtlichen Grundlagen zum besseren Verständnis der Materie in die einzelnen Bereiche auf.
  • vergleichen unterschiedliche Rechtsordnungen und ermitteln hierdurch Gemeinsamkeiten und Unterschiede, sowie Vor- und Nachteile.
  • entwickeln vertretbare Lösungsmöglichkeiten für praktische Fallkonstellationen.
  • beurteilen praktische Fallkonstellationen im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich des Gesellschaftsrechts.
Fachkompetenz
  • geben die Grundzüge des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts wider.
  • kennen die wichtigsten Gesellschaftsformen Liechtensteins sowie deren Grundzüge (Gründung, Auflösung, Organe).
  • kennen den Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen.
  • kennen die relevanten Gesetze, Richtlinien, Kodizes, Absichtserklärungen etc. der Unternehmensleitung und –überwachung.
  • zeigen die Grundzüge des liechtensteinischen und europäischen Kapitalmarktrechts auf.
  • kennen die Rechtsform der Stiftung, der Anstalt und des Trust; Sie nennen und unterscheiden die jeweiligen Charakteristika, deren Herkunft sowie Anwendungsbereiche.
  • zeichnen die historische Entwicklung des Trust im liechtensteinischen Gesellschaftsrecht auf.
  • zeigen die Grundzüge des liechtensteinischen Erbrechts auf.
  • nennen die wichtigsten Straftatbestände im liechtensteinischen Strafgesetzbuch.
  • zeichnen die arbeitsrechtlichen Grundlagen nach, und geben die Grundzüge des Entstehens eines Arbeitsverhältnisses, seiner Ausgestaltung sowie der Beendigungsmöglichkeiten wider.
  • geben die Grundzüge des Handelsrechts wider.
  • nennen die zivilprozessualen Grundlagen eines Rechtsstreits.
  • kennen die Grundlagen des Gesellschaftskollisionsrechts
  • beschreiben die Eigenheiten des liechtensteinischen Gesellschaftsrechts im Kontext zu den Gesellschaftsrechtsordnungen der umliegenden Nachbarstaaten.
  • unterscheiden zwischen natürlichen Personen und Verbandspersonen, sowie zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften.
  • erläutern die Vorzüge guter Corporate Governance sowie deren Erfordernis.
  • erörtern die Grundzüge des Erbrechts aus der Perspektive eines Rechtsanwenders.
  • verdeutlichen das Bedürfnis nach Foundation Governance.
  • beschreiben die gesellschaftsrechtlichen Unterschiede zwischen Kapital- und Personengesellschaften.
  • wenden die erlernten theoretischen Grundlagen zur Lösung kleiner Fallbeispiele an.
  • gebrauchen die gegebenen Rechtsgrundlagen zur eigenständigen Beurteilung rechtlicher Sachverhalte.
  • gebrauchen die arbeitsrechtlichen Grundlagen im Rahmen von Unterrichtsbeiträgen.
  • wenden die zivilprozessualen Grundlagen auf einen fiktiven Rechtsstreit zur Forderungsdurchsetzung an.
  • unterscheiden zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen.
  • bestimmen anwendbare Normen für einzelne Gesellschaftsformen.
  • schlagen geeignete Gesellschaftsformen für die Gründung von Unternehmen vor und entwickeln alternative Lösungswege.
  • erfassen gesellschaftsrechtliche Aufgabenstellungen und finden vertretbare Lösungen.
  • wählen für die hypothetische Gründung eines Unternehmens die passende Rechtsform aus.
  • wählen geeignete Lösungsstrategien unter Berücksichtigung spezifischer Vorgaben.
  • beurteilen die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits im Hinblick auf zivilprozessuale Gegebenheiten.
Selbstkompetenz
  • nehmen die eigene Lernfähigkeit und Lernbereitschaft wahr.
  • kommunizieren selbstständig, reflektieren ihr eigenes Handeln und nehmen eine Selbsteinschätzung vor.
  • nehmen durch ihre Selbstdisziplin, Flexibilität und Zielorientierung Verantwortung wahr.
  • zeichnen sich durch Einsatzfreude, Pflichtbewusstsein und Zuverlässigkeit aus.
  • vertreten ihre Selbstständigkeit und Selbstmotivation und beeinflussen dadurch in positiver Weise ihren Leistungswillen.
Sozialkompetenz
  • nehmen die Ausführungen der Dozierenden (Input, Fragestellungen und Lösungen) wahr und schenken den Bemerkungen der Mitstudierenden Aufmerksamkeit.
  • arbeiten teilweise in Partnerarbeit zusammen an der Lösung zu vorgegebenen Aufgabenstellungen der Dozierenden sowie in Gruppenarbeit im Rahmen des Selbststudiums.
  • beurteilen Lösungsvorschläge von Mitstudierenden (Kritik geben können).
  • zeichnen sich durch Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsfähigkeit aus.
  • vertreten und begründen eigene Lösungsvorschläge bei Kritik durch die Dozierenden bzw durch Mitstudierende (Kritik annehmen können).
Methodenkompetenz
  • kennen die zugrunde liegenden Rechtsquellen sowie die einschlägigen Werke aus der Literatur.
  • verstehen die Grundstruktur der einzelnen Rechtsquellen;
  • sind in der Lage die zugrunde liegenden Rechtsquellen entsprechend auszulegen.
  • lösen unter Heranziehung der gesetzlichen Grundlagen und der einschlägigen Literatur praktische Fälle.
  • vergleichen unterschiedliche Vertragstypen und ermitteln Gemeinsamkeiten und Unterschiede.
  • erarbeiten selbstständig unter Heranziehung der gesetzlichen Grundlagen und der einschlägigen Literatur verschiedene Vertragstypen.
  • beurteilen praktische Fallkonstellationen im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich des Öffentlichen und Zivilrechts
Fachkompetenz
  • kennen das Rechtssystem Liechtensteins und des EWR;
  • kennen die Funktionen, die Voraussetzungen, die Wirkungsweisen und Risiken rechtsgeschäftlichen Handelns;
  • kennen die wirtschaftsrelevanten Themen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftung und des Sachenrechts.
  • erläutern die Unterschiede zwischen dem Öffentlichen und dem Privatrecht;
  • beschreiben die spezifischen Risiken im B2C und B2B Bereich.
  • wenden die erlernten theoretischen Grundlagen bei der Lösung von praktischen Fällen an.
  • analysieren Vertragstypen und ermitteln Gemeinsamkeiten und Unterschiede.
  • erarbeiten selbstständig verschiedene Vertragstypen.
  • wählen geeignete Lösungsstrategien unter Berücksichtigung spezifischer Vorgaben.
Selbstkompetenz
Kein Schwerpunkt dieser LV
Sozialkompetenz
  • nehmen Argumente von Mitstudierenden wahr und auf
  • arbeiten in Gruppen gemeinsam an der Lösung kleiner Fallbeispiele
  • beurteilen die Lösungen von Kollegen, bewerten diese relativ zur eigenen Lösung

  • vertreten und verteidigen die eigene Lösung im Lichte von Kritik
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