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Fachkompetenz
Die Studierenden verfügen über Fähigkeiten im Entwerfen um mit unterschiedlichen Medien Ideen und Vorstellungen zu erkunden und verständlich darzulegen.
• Sie führen die gestellten Aufgaben individuell unter Anleitung aus und demonstrieren in der Umsetzung persönliche Effektivität.
• Sie können das in den Modulen Bautechnik und Geschichte, Theorie und Gestaltung erlangte Fachwissen im Entwurf anwenden, bauen ihren Entwurfsprozess mit einer Palette von Medien, sowie mit Hilfe des Computers und mittels einer prozessorientierten Modellbautechnik auf und legen ihn verständlich im Bezug zur Aufgabenstellung dar.
• Sie führen die gestellten Aufgaben individuell unter Anleitung aus und demonstrieren in der Umsetzung persönliche Effektivität.
Sozialkompetenz
  • hören dem Dozenten sowie den Kommilitonen aufmerksam zu
  • arbeiten zur Lösung der Fallstudien in Gruppen zusammen, kommunizieren im Team und helfen einander
  • beurteilen sich und ihre Teamarbeit in Bezug auf Kooperations-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeiten und übernehmen Verantwortung bei der Präsentation
  • entwickeln ihre Sozialkompetenzen bei der Lösung der Fallstudien und adaptieren diese Kompetenzen zur Optimierung der gemeinsamen Teamarbeit
  • unterstützen ihre Teammitglieder bei der Präsentation der Ergebnisse und rechtfertigen ihr Vorgehen bei der gemeinsamen Bearbeitung der Fallstudien
Methodenkompetenz
  • geben die Inhalte von Fallstudien zum Einsatz von Informationssystemen nachvollziehbar wieder (z.B. Ausgangssituation, Lösung, Vorgehen und Resultate)
  • erörtern Fallstudien zum Einsatz von Informationssystemen vor dem Hintergrund der erlernten Modelle und Theorien
  • lösen verschiedene Aufgaben zu den Fallstudien mit Hilfe der erlernten Methoden
  • vergleichen die Ausgangssituationen und Lösungen verschiedener Fallstudien und identifizieren Verbesserungspotenziale
  • entwickeln neue Strategien für den Einsatz von Informationssystemen für die behandelten Fallstudien
  • bewerten die entwickelten Lösungen hinsichtlich ihrer Vorteilhaftigkeit und Nachhaltigkeit
Fachkompetenz
  • geben die grundlegenden Konzepte und Definitionen der Wirtschaftsinformatik wieder (z.B. Informationssystem, Anwendungssystem)
  • beschreiben die Rolle von Informationssystemen in der Betriebswirtschaft und erläutern die erlernten Konzepte anhand von Beispielen (z.B. Strategieentwicklung)
  • wenden ausgewählte Methoden und Modelle der Informationssystemgestaltung zur Lösung einfacher Aufgabenstellungen an (z.B. IT Projektmanagement)
  • identifizieren Zusammenhänge zwischen den erlernten Konzepten (z.B. Information vs. Knowledge Management)
  • kombinieren verschiedene Methoden der Wirtschaftsinformatik bei der Aufgabenbearbeitung (z.B. aus dem Bereich Projektmanagement)
  • bewerten die erlernten Methoden hinsichtlich ihrer Vorteilhaftigkeit und Aussagekraft (z.B. verschiedene Prozessmodellierungssprachen)
Selbstkompetenz
  • nehmen die eigene Lernfähigkeit und Lernbereitschaft wahr.
  • kommunizieren selbstständig, reflektieren ihr eigenes Handeln und nehmen eine richtige Selbsteinschätzung vor.
  • nehmen durch ihre Selbstdisziplin, Flexibilität und Zielorientierung Verantwortung wahr.
  • zeichnen sich durch Einsatzfreude, Pflichtbewusstsein und Zuverlässigkeit aus.
Sozialkompetenz
  • nehmen die Ausführungen der Dozierenden (Input, Fragestellungen und Lösungen) wahr und schenken den Bemerkungen der Mitstudierenden Aufmerksamkeit.
  • arbeiten gemeinsam mit Kommillitonen an der Lösung zu vorgegebenen Aufgabenstellungen.
  • beurteilen Lösungsvorschläge von Mitstudierenden, bewerten eigene Lösungsvorschläge (Kritik geben können).
  • zeichnen sich durch Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsfähigkeit aus.
  • vertreten und begründen eigene Lösungsvorschläge bei Kritik durch die Dozierenden bzw. durch Mitstudierende (Kritik annehmen können).
Methodenkompetenz
  • kennen die zugrunde liegenden Rechtsquellen sowie die einschlägigen Werke aus der Literatur.
  • geben die Möglichkeiten der Schuldbetreibung im liechtensteinischen Recht wider.
  • verstehen die Grundstruktur der einzelnen Rechtsquellen.
  • sind in der Lage die zugrunde liegenden Rechtsquellen entsprechend zu ermitteln, auszulegen und zur Lösung heranzuziehen.
  • lösen unter Heranziehung der gesetzlichen Grundlagen und der einschlägigen Literatur praktische Sachverhalte.
  • wenden ausländische Rechtsgrundlagen rechtsvergleichend an.
  • gliedern die rechtlichen Grundlagen zum besseren Verständnis der Materie in die einzelnen Bereiche auf.
  • vergleichen unterschiedliche Rechtsordnungen und ermitteln hierdurch Gemeinsamkeiten und Unterschiede, sowie Vor- und Nachteile.
  • entwickeln vertretbare Lösungsmöglichkeiten für praktische Fallkonstellationen.
  • beurteilen praktische Fallkonstellationen im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich des Gesellschaftsrechts.
Fachkompetenz
  • geben die Grundzüge des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts wider.
  • kennen die wichtigsten Gesellschaftsformen Liechtensteins sowie deren Grundzüge (Gründung, Auflösung, Organe).
  • kennen den Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen.
  • kennen die relevanten Gesetze, Richtlinien, Kodizes, Absichtserklärungen etc. der Unternehmensleitung und –überwachung.
  • zeigen die Grundzüge des liechtensteinischen und europäischen Kapitalmarktrechts auf.
  • kennen die Rechtsform der Stiftung, der Anstalt und des Trust; Sie nennen und unterscheiden die jeweiligen Charakteristika, deren Herkunft sowie Anwendungsbereiche.
  • zeichnen die historische Entwicklung des Trust im liechtensteinischen Gesellschaftsrecht auf.
  • zeigen die Grundzüge des liechtensteinischen Erbrechts auf.
  • nennen die wichtigsten Straftatbestände im liechtensteinischen Strafgesetzbuch.
  • zeichnen die arbeitsrechtlichen Grundlagen nach, und geben die Grundzüge des Entstehens eines Arbeitsverhältnisses, seiner Ausgestaltung sowie der Beendigungsmöglichkeiten wider.
  • geben die Grundzüge des Handelsrechts wider.
  • nennen die zivilprozessualen Grundlagen eines Rechtsstreits.
  • kennen die Grundlagen des Gesellschaftskollisionsrechts
  • beschreiben die Eigenheiten des liechtensteinischen Gesellschaftsrechts im Kontext zu den Gesellschaftsrechtsordnungen der umliegenden Nachbarstaaten.
  • unterscheiden zwischen natürlichen Personen und Verbandspersonen, sowie zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften.
  • erläutern die Vorzüge guter Corporate Governance sowie deren Erfordernis.
  • erörtern die Grundzüge des Erbrechts aus der Perspektive eines Rechtsanwenders.
  • verdeutlichen das Bedürfnis nach Foundation Governance.
  • beschreiben die gesellschaftsrechtlichen Unterschiede zwischen Kapital- und Personengesellschaften.
  • wenden die erlernten theoretischen Grundlagen zur Lösung kleiner Fallbeispiele an.
  • gebrauchen die gegebenen Rechtsgrundlagen zur eigenständigen Beurteilung rechtlicher Sachverhalte.
  • gebrauchen die arbeitsrechtlichen Grundlagen im Rahmen von Unterrichtsbeiträgen.
  • wenden die zivilprozessualen Grundlagen auf einen fiktiven Rechtsstreit zur Forderungsdurchsetzung an.
  • unterscheiden zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen.
  • bestimmen anwendbare Normen für einzelne Gesellschaftsformen.
  • schlagen geeignete Gesellschaftsformen für die Gründung von Unternehmen vor und entwickeln alternative Lösungswege.
  • erfassen gesellschaftsrechtliche Aufgabenstellungen und finden vertretbare Lösungen.
  • wählen für die hypothetische Gründung eines Unternehmens die passende Rechtsform aus.
  • wählen geeignete Lösungsstrategien unter Berücksichtigung spezifischer Vorgaben.
  • beurteilen die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits im Hinblick auf zivilprozessuale Gegebenheiten.
Selbstkompetenz
  • nehmen die eigene Lernfähigkeit und Lernbereitschaft wahr.
  • kommunizieren selbstständig, reflektieren ihr eigenes Handeln und nehmen eine Selbsteinschätzung vor.
  • nehmen durch ihre Selbstdisziplin, Flexibilität und Zielorientierung Verantwortung wahr.
  • zeichnen sich durch Einsatzfreude, Pflichtbewusstsein und Zuverlässigkeit aus.
  • vertreten ihre Selbstständigkeit und Selbstmotivation und beeinflussen dadurch in positiver Weise ihren Leistungswillen.
Sozialkompetenz
  • nehmen die Ausführungen der Dozierenden (Input, Fragestellungen und Lösungen) wahr und schenken den Bemerkungen der Mitstudierenden Aufmerksamkeit.
  • arbeiten teilweise in Partnerarbeit zusammen an der Lösung zu vorgegebenen Aufgabenstellungen der Dozierenden sowie in Gruppenarbeit im Rahmen des Selbststudiums.
  • beurteilen Lösungsvorschläge von Mitstudierenden (Kritik geben können).
  • zeichnen sich durch Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsfähigkeit aus.
  • vertreten und begründen eigene Lösungsvorschläge bei Kritik durch die Dozierenden bzw durch Mitstudierende (Kritik annehmen können).
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