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Selbstkompetenz
  • nehmen die eigene Lernfähigkeit und Lernbereitschaft wahr.
  • kommunizieren selbstständig, reflektieren ihr eigenes Handeln und nehmen eine richtige Selbsteinschätzung vor.
  • nehmen durch ihre Selbstdisziplin, Flexibilität und Zielorientierung Verantwortung wahr.
  • zeichnen sich durch Einsatzfreude, Pflichtbewusstsein und Zuverlässigkeit aus.
Sozialkompetenz
  • nehmen die Ausführungen der Dozierenden (Input, Fragestellungen und Lösungen) wahr und schenken den Bemerkungen der Mitstudierenden Aufmerksamkeit.
  • arbeiten gemeinsam mit Kommillitonen an der Lösung zu vorgegebenen Aufgabenstellungen.
  • beurteilen Lösungsvorschläge von Mitstudierenden, bewerten eigene Lösungsvorschläge (Kritik geben können).
  • zeichnen sich durch Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsfähigkeit aus.
  • vertreten und begründen eigene Lösungsvorschläge bei Kritik durch die Dozierenden bzw. durch Mitstudierende (Kritik annehmen können).
Methodenkompetenz
  • kennen die zugrunde liegenden Rechtsquellen sowie die einschlägigen Werke aus der Literatur.
  • geben die Möglichkeiten der Schuldbetreibung im liechtensteinischen Recht wider.
  • verstehen die Grundstruktur der einzelnen Rechtsquellen.
  • sind in der Lage die zugrunde liegenden Rechtsquellen entsprechend zu ermitteln, auszulegen und zur Lösung heranzuziehen.
  • lösen unter Heranziehung der gesetzlichen Grundlagen und der einschlägigen Literatur praktische Sachverhalte.
  • wenden ausländische Rechtsgrundlagen rechtsvergleichend an.
  • gliedern die rechtlichen Grundlagen zum besseren Verständnis der Materie in die einzelnen Bereiche auf.
  • vergleichen unterschiedliche Rechtsordnungen und ermitteln hierdurch Gemeinsamkeiten und Unterschiede, sowie Vor- und Nachteile.
  • entwickeln vertretbare Lösungsmöglichkeiten für praktische Fallkonstellationen.
  • beurteilen praktische Fallkonstellationen im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich des Gesellschaftsrechts.
Fachkompetenz
  • geben die Grundzüge des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts wider.
  • kennen die wichtigsten Gesellschaftsformen Liechtensteins sowie deren Grundzüge (Gründung, Auflösung, Organe).
  • kennen den Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen.
  • kennen die relevanten Gesetze, Richtlinien, Kodizes, Absichtserklärungen etc. der Unternehmensleitung und –überwachung.
  • zeigen die Grundzüge des liechtensteinischen und europäischen Kapitalmarktrechts auf.
  • kennen die Rechtsform der Stiftung, der Anstalt und des Trust; Sie nennen und unterscheiden die jeweiligen Charakteristika, deren Herkunft sowie Anwendungsbereiche.
  • zeichnen die historische Entwicklung des Trust im liechtensteinischen Gesellschaftsrecht auf.
  • zeigen die Grundzüge des liechtensteinischen Erbrechts auf.
  • nennen die wichtigsten Straftatbestände im liechtensteinischen Strafgesetzbuch.
  • zeichnen die arbeitsrechtlichen Grundlagen nach, und geben die Grundzüge des Entstehens eines Arbeitsverhältnisses, seiner Ausgestaltung sowie der Beendigungsmöglichkeiten wider.
  • geben die Grundzüge des Handelsrechts wider.
  • nennen die zivilprozessualen Grundlagen eines Rechtsstreits.
  • kennen die Grundlagen des Gesellschaftskollisionsrechts
  • beschreiben die Eigenheiten des liechtensteinischen Gesellschaftsrechts im Kontext zu den Gesellschaftsrechtsordnungen der umliegenden Nachbarstaaten.
  • unterscheiden zwischen natürlichen Personen und Verbandspersonen, sowie zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften.
  • erläutern die Vorzüge guter Corporate Governance sowie deren Erfordernis.
  • erörtern die Grundzüge des Erbrechts aus der Perspektive eines Rechtsanwenders.
  • verdeutlichen das Bedürfnis nach Foundation Governance.
  • beschreiben die gesellschaftsrechtlichen Unterschiede zwischen Kapital- und Personengesellschaften.
  • wenden die erlernten theoretischen Grundlagen zur Lösung kleiner Fallbeispiele an.
  • gebrauchen die gegebenen Rechtsgrundlagen zur eigenständigen Beurteilung rechtlicher Sachverhalte.
  • gebrauchen die arbeitsrechtlichen Grundlagen im Rahmen von Unterrichtsbeiträgen.
  • wenden die zivilprozessualen Grundlagen auf einen fiktiven Rechtsstreit zur Forderungsdurchsetzung an.
  • unterscheiden zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen.
  • bestimmen anwendbare Normen für einzelne Gesellschaftsformen.
  • schlagen geeignete Gesellschaftsformen für die Gründung von Unternehmen vor und entwickeln alternative Lösungswege.
  • erfassen gesellschaftsrechtliche Aufgabenstellungen und finden vertretbare Lösungen.
  • wählen für die hypothetische Gründung eines Unternehmens die passende Rechtsform aus.
  • wählen geeignete Lösungsstrategien unter Berücksichtigung spezifischer Vorgaben.
  • beurteilen die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits im Hinblick auf zivilprozessuale Gegebenheiten.
Methodenkompetenz
  • geben die Instrumente und Techniken des operativen Controlling wieder.
  • verstehen die Aufgaben und die Methodiken des operativen Controlling sowie den Sinn fachspezifischer Ausdrucksweisen und können aus Instrumenten des operativen Controlling den zugrunde liegenden Sachverhalt rekonstruieren.
  • wenden ausgehend von den Grundsätzen lang-, mittel- und kurzfristiger Planung die für die finanzielle Unternehmensführung wichtigsten Instrumente des Controlling an und sind in der Lage, Leistungsbudgets, Finanzpläne und Planbilanzen zu erstellen.
  • analysieren konkrete Sachverhalte auf ihre Relevanz für das Controlling und können verschiedene Budgetierungstechniken für die unterschiedlichen Unternehmensbereiche (Teilbudgets wie zB Umsatzbudget, Produktionsbudget, Einkaufs- und Lagebudget, Personalkostenbudget, Gemeinkostenbudget, Investitionsbudget) zu einem Gesamtbudget zusammenfassen bzw. umgekehrt ein Gesamtbudget auf seine Teilbereiche aufzugliedern.
  • schlagen die für die regelmässige Überprüfung von Budgets nötigen Kontrollmassnahmen in zeitlicher und inhaltlicher Sicht vor.
  • bewerten und beurteilen ihre eigene Arbeit auf Basis nachfolgend gemeinsam erarbeiteter oder vorgegebener Lösungen.
Fachkompetenz
  • kennen die Aufgaben, Funktionen und die Methodik des operativen Controlling und geben Unterschiede zum strategischen Controlling wieder.
  • verstehen das operative Controlling als Möglichkeit zur finanziellen Steuerung des Unternehmens unter Berücksichtigung einer vorangestellten Kennzahlenanalyse in den Bereichen Liquidität, Stabilität und Rentabilität.
  • wenden geeignete Instrumente des operativen Controlling in Fallstudien auf konkrete Sachverhalte an und erstellen Kapitalflussrechnungen, Leistungsbudgets, Finanzpläne und Planbilanzen für Unternehmen im Rahmen einer zukunftsgerichteten Steuerung.
  • analysieren Jahresabschlüsse von Unternehmen mittels ausgewählter Finanzkennzahlen zur Liquidität, Stabilität und Rentabilität und ziehen im Rahmen der Auswertung die richtigen Schlussfolgerungen aus dieser Kennzahlenanalyse.
  • erarbeiten Lösungsvorschläge auf Basis vorgegebener Problemstellungen (z.B. zur Überwindung von Liquiditätsengpässen, zur Behebung von Überliquiditäten, zum Debitorenmanagement, zur Erfolgssteigerung) bzw. auf Basis sich ergebender Fragestellungen seitens der Mitstudenten im Rahmen ausgewählter Sonderbereiche des Controlling (z.B. Investitionscontrolling). Sie sind in der Lage, eine permanente Kontrolle der Finanz- und Liquiditätslage sicherzustellen und Planungsfehler umgehend zu korrigieren.
  • bewerten die Instrumente des operativen Controlling auf Vorteilhaftigkeit bzw.Praxistauglichkeit und können Vernetzungen des Finanz- und Rechnungswesens mit anderen Fächern erkennen und darstellen.
Selbstkompetenz
  • nehmen die eigene Lernfähigkeit und Lernbereitschaft wahr.
  • kommunizieren selbstständig, reflektieren ihr eigenes Handeln und nehmen eine richtige Selbsteinschätzung vor.
  • übernehmen durch ihre Selbstdisziplin, Flexibilität und Zielorientierung Verantwortung wahr.
  • zeichnen sich durch Einsatzfreude, Pflichtbewusstsein und Zuverlässigkeit aus.
  • vertreten ihre Selbstständigkeit und Selbstmotivation und beeinflussen dadurch in positiver Weise ihren Leistungswillen.
Sozialkompetenz
  • nehmen die Ausführungen des Dozenten (Input, Fragestellungen und Lösungen) wahr und schenken den Bemerkungen der Mitstudenten Aufmerksamkeit.
  • arbeiten teilweise in Partnerarbeit zusammen an der Lösung zu vorgegebenen Aufgabenstellungen des Dozenten sowie in Gruppenarbeit im Rahmen des Selbststudiums.
  • beurteilen Lösungsvorschläge von Mitstudenten, bewerten eigene Lösungsvorschläge (Kritik geben können).
  • zeichnen sich durch Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsfähigkeit aus.
  • vertreten und begründen eigene Lösungsvorschläge bei Kritik durch den Dozenten bzw durch Mitstudenten (Kritik annehmen können).
Methodenkompetenz
  • geben die Bilanzierungstechnik in Form von Buchungssätzen samt Darstellung in der Bilanz und in der Gewinn-& Verlustrechnung wieder.
  • verstehen die Arbeitstechnik der Bilanzierung sowie den Sinn fachspezifischer Ausdrucksweisen und können aus Buchungssätzen den zugrundeliegenden Sachverhalt rekonstruieren.
  • können Bilanzierungsprobleme lösen, führen Auswirkungen auf den handelsrechtlichen bzw steuerrechtlichen Erfolg durch, berechnen Werte für die steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung, gebrauchen unterschiedliche Bewertungsverfahren, wenden Bewertungsmethoden an und erstellen einen detaillierten Jahresabschluss.
  • analysieren konkrete Sachverhalte auf ihre Relevanz für die Bilanzierung und vergleichen alternative Bilanzierungstechniken bzw Erfolgsermittlungsmethoden.
  • erfassen die doppelte Buchhaltung als eines von mehreren Konzepten zur Erfolgsermittlung.
  • bewerten und beurteilen ihre eigene Arbeit auf Basis nachfolgend gemeinsam erarbeiteter oder vorgegebener Lösungen.
Methodenkompetenz
  • explain the framework of statistical reasoning.
  • judge the benefits and limits of statistical methods and conclusions.
  • summarize the results and conclusions of statistical analyses in a precise way.
  • select statistical procedures according to given situations and questions.
  • apply standard techniques in new situations and adapt the procedures.
  • appraise the content and the limits of statistical analyses in publications.
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