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30 Jahre EWR – Und jetzt?

30 Jahre EWR – Und jetzt?

Der EWR bildet das Rückgrat der Beziehungen zwischen Liechtenstein und der EU. Er geniesst breite Unterstützung in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Doch über die Zukunft des EWR entscheidet Liechtenstein nicht allein.

Als das EWR-Abkommen am 1. Januar 1994 in Kraft trat, glaubten nur mehr wenige Experten an eine lange Zukunft des EWR. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat den EWR-Beitritt abgelehnt und die EWR/EFTA-Staaten Finnland, Österreich und Schweden waren bereits mit einem Fuss in der EU. Doch entgegen allen Prognosen feierte der EWR mittlerweile seinen 30. Geburtstag.

Zeit, das Erfolgsgeheimnis dieses Modells zu ergründen und einen Blick in die Zukunft zu wagen. Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) umfasst die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie die drei EWR/EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Das übergeordnete Ziel des EWR ist «eine beständige und ausgewogene Stärkung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unter gleichen Wettbewerbsbedingungen und der Einhaltung gleicher Regeln». Was sperrig klingt, ist es auch. Um Sinn und Zweck des EWR zu verstehen, lohnt sich deshalb der Blick auf dessen Entstehungsgeschichte. 

Entstehung und Erfolg des EWR

Hinter dem EWR stehen zwei internationale Organisationen: die EFTA und die EU. Die EFTA wurde 1960 als Gegengewicht zur damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegründet. Doch die EU erwies sich als attraktiver, und viele EFTA-Staaten wechselten ins EU-Lager. Um wirtschaftlich nicht abgehängt zu werden, suchten die verbliebenen EFTA-Staaten nach einer Möglichkeit, am EU-Binnenmarktprojekt teilzunehmen, ohne ihre nationale Souveränität einzuschränken. Die Verhandlungen über das EWR-Abkommen waren zäh. Die EFTA-Staaten wollten jegliche politische Integration vermeiden, welche deren Souveränität schwächen würde. Zugleich wollten sie ein Mitspracherecht, wenn die EU neues EWR-relevantes EU-Recht erlässt. 

Im Gegensatz dazu war die EU bestrebt, «Trittbrettfahren» und «Rosinenpicken» der EFTA-Staaten durch eine selektive Teilnahme am Binnenmarkt zu verhindern. Auch bestand die EU auf der Autonomie ihrer Institutionen und Prozesse, was die Teilnahme der EWR/ EFTA-Staaten an den EU-Entscheidungsprozesse ausschloss. Nach langwierigen Verhandlungen einigte man sich auf die sogenannte Zwei-Pfeiler-Struktur: Die EFTA-Staaten schufen mit dem EFTA-Gerichtshof und der EFTA-Überwachungsbehörde eigene Institutionen, die den EU-Organen ähneln. Gemeinsame Gremien verbinden die beiden Pfeiler und sichern die Homogenität von EU- und EWR-Recht. 

Auch der Geltungsbereich des EWR war zu Beginn umstritten. Während die EWR/EFTA-Staaten dauerhafte Ausnahmen wollten, verwies die EU auf die Integrität ihrer Rechtsordnung. Den Kern des EWR bilden die vier Grundfreiheiten: Warenverkehr, Personenverkehr, Dienstleistungsverkehr und Kapitalverkehr. Ergänzend regelt das Abkommen gleiche Wettbewerbsbedingungen und gemeinsame Standards, etwa im Umwelt- und Verbraucherschutz. Damit soll ein «level playing field» für Unternehmen in den EWR/EFTA- und EU-Staaten entstehen und den Bürgerinnen und Bürgern gleiche Rechte verliehen werden.

Trotz dieses breiten Ansatzes bleibt der Geltungsbereich des EWR unvollständig und bisweilen schwer abzugrenzen, da verschiedene Politikbereiche wie z. B. die Zollunion oder die Landwirtschaft nicht Teil des EWR sind. Der EWR ist somit ein Kompromiss, der die unterschiedlichen Interessen von EFTA-Staaten und EU ausbalanciert – ohne sie vollständig zu überwinden. Nach 30 Jahren fällt die Bilanz des EWR positiv aus – sowohl für die EU als auch für die EWR/EFTA-Staaten. Der EWR schafft für Wirtschaft und Bevölkerung Rechtssicherheit und Planbarkeit. Durch diverse Kommissionen und Ausschüsse sind die EWR/EFTA-Staaten in einem regelmässigen Austausch mit der EU. 

Im Unterschied zu anderen Assoziationsabkommen – insbesondere den bilateralen Abkommen Schweiz-EU – findet dieser Austausch primär auf Ebene der Fachexperten statt und ist somit sachorientiert und wenig politisiert. Dank der pragmatischen Herangehensweise aller Vertragsparteien zeigte sich der EWR zudem erstaunlich anpassungsfähig an die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen. Dies war nur möglich, weil der EWR in den EWR/EFTA-Staaten grosse Unterstützung geniesst. Im Laufe der Jahre haben sich die EWR/ EFTA-Staaten gegenüber der EU als verlässliche Partner bewiesen und auch die EU hat ihre Macht nie richtig ausgenutzt. Im Gegenteil: Gerade im Verhältnis zu Liechtenstein zeigte sich die EU wiederholt bereit, die Kleinheit Liechtensteins und dessen besondere Situation aufgrund der Zollunion mit der Schweiz zu berücksichtigen und flexible Lösungen zu eröffnen. 

Der EWR hat aber auch Schwächen. Die Komplexität der Zwei-Pfeiler-Struktur ist durch neue Institutionen auf der EU-Seite und neue Verfahren auf der EFTA-Seite weiter gestiegen. Eine ständige Herausforderung ist, dass die EWR/ EFTA-Staaten gegenüber der EU mit einer Stimme sprechen müssen. Konkrete Funktionsprobleme zeigen sich vor allem in einer oftmals verzögerten Übernahme von neuem EU-Recht in das EWR-Abkommen sowie in der Prüfung der EWR-Relevanz. Zugleich hat sich gezeigt, dass das EWR-Abkommen allein nicht alle Bedürfnisse abdeckt, weshalb alle drei EWR/EFTA-Staaten zusätzliche Abkommen mit der EU abgeschlossen haben – z. B. im Asylbereich.

In der Fachliteratur wird der EWR auch für sein Demokratiedefizit kritisiert, weil die EWR/EFTA-Staaten zu wenig in den EU-Entscheidungsprozess eingebunden sind und deren nationale Parlamente bei der Übernahme von neuem EU-Recht meist vor vollende Tatsachen gestellt sind. Vergleichbare Demokratiedefizite treten in allen Assoziationsformen und auch bei einer EU-Mitgliedschaft auf. Eine EWR-spezifische Herausforderung ist aber die fehlende Transparenz über das tatsächliche Integrationsniveau. 

Während in der EU grössere Integrationsschritte von langwierigen Debatten begleitet werden, wurden im EWR neue Verfahren ohne viel Aufsehen eingeführt, selbst wenn diese Verfahren bisweilen quasi-supranationale Elemente im EWR einführten. Zusammenfassend lässt sich festhalten: Der EWR ist ein Erfolgsmodell, aber eines, an dem ständig weitergearbeitet werden muss. 

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Gruppenfoto des EWR-Rat in Brüssel vom 20. November 2025: Sabine Monauni, Regierungschefin-Stellvertreterin Liechtenstein, Espen Barth Eide, Aussenminister Norwegen, Þorgerður Katrín Gunnarsdóttir, Aussenministerin Island, Marie Bjerre, Europaministerin Dänemark, Valdis Dombrovskis, EU-Kommissar für Wirtschaft und Produktivität, Umsetzung und Vereinfachung. (Quelle: European Union/Francois Lenoir)

 

Geostrategische Trends 

In den vergangenen Jahren hat sich die internationale Ordnung stark verändert. Folgende strategische Entwicklungen lassen sich feststellen: 

• Es entsteht eine multipolare Ordnung mit einem strategischen Wettbewerb zwischen den Grossmächten, insbesondere zwischen den USA und China. Dieser Wettbewerb eskaliert zunehmend in Form von wirtschaftlichen und cybertechnischen Konflikten bzw. deren Androhung. 

• Es erfolgte ein starker Macht- und Bedeutungsverlust von internationalen Institutionen und Normen. Das Völkerrecht wurde geschwächt und die Problemlösungsfähigkeit der internationalen Gemeinschaft bei globalen Herausforderungen in Frage gestellt. 

• Der anhaltende Aufstieg populistischer Kräfte schwächt vielerorts die demokratischen Institutionen. Die Frustration über die unzureichende Handlungsfähigkeit der Politik in einer komplexeren Welt schafft fruchtbaren Boden für nationalistische Agenden. 

• Die Grenzen zwischen Krieg und Frieden verschwimmen. Dies zeigt sich insbesondere im Verhältnis von Europa und Russland. Damit entstehen hybride Konflikte geprägt von Desinformations- und Propaganda-Kampagnen, Einmischung in Wahlen und politische Prozesse sowie Angriffe auf Kritische Infrastrukturen. 

Für Liechtenstein sind diese Trends besorgniserregend. Internationale Politik droht, ein reines Machtspiel zu werden. Ein Kleinstaat wie Liechtenstein kann zwar Verhandlungsgeschick haben, aber eben keine Macht. Entsprechend ist es auf internationales Recht und verlässliche Partner angewiesen – allen voran die Zusammenarbeit mit der EU im Rahmen des EWR. 

Verhältnis EU zum EWR

In ihrer Geschichte zeigte sich die EU unterschiedlich offen gegenüber der wirtschaftlichen und politischen Zusammenarbeit mit Nicht-Mitgliedstaaten. Die Gründung des EWR fiel in eine Zeit, in welcher die EU stark von der eigenen Attraktivität überzeugt war und deshalb andere Staaten ohne weiteres an den Errungenschaften des europäischen Integrationsprozesses teilhaben liess. Die multiplen Krisen der letzten Jahre haben aber zu einem gewissen Umdenken geführt. Die EU war zunehmend darauf bedacht, Zugangshürden zum Binnenmarkt zu schaffen sowie generell ihre Grenzen zu schützen, frei nach dem Motto «Gute Zäune, machen gute Nachbarn.» Beispiele hierfür waren die Verschleppung der EU-Erweiterung, strengere Kriterien für assoziierte Mitglieder sowie zahlreiche Rechtsakte, mit welchen die EU auf protektionistische Massnahmen anderer Grossmächte reagierte. 

Wie so oft, gibt es in der EU aber auch gegenläufige Entwicklungen. So hat der Erweiterungsprozess jüngst wieder an Fahrt gewonnen – insbesondere für Montenegro und Albanien. Die EUKommission sieht die EU als Hüterin der liberalen Demokratie und bezeichnet die Erweiterung als politische Priorität und geopolitische Investition. Für die EWR/ EFTA-Staaten und den EWR ist dies grundsätzlich ein gutes Zeichen. Eine Herausforderung für den EWR bleibt jedoch die 2023 erlassene und kürzlich aktualisierte Europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit. Mit dieser Strategie beabsichtigt die EU strategische Abhängigkeiten zu verringern und ihre Resilienz angesichts zunehmender wirtschaftlicher Zwangsmassnahmen und Störungen der Wertschöpfungsketten zu stärken. Sie ist somit eine direkte Reaktion auf die geopolitischen Entwicklungen. 

Für die Zukunft Europas ist diese Strategie und die darin angedachten Massnahmen von grosser Bedeutung. Ihr Erfolg ist deshalb auch im Interesse der EWR/ EFTA-Staaten. Die Umsetzung der Strategie wird aber das Prüfen der EWR-Relevanz von neuem EU-Recht weiter erschweren. Zudem werden Politikfelder, die bisher nicht Teil des EWR waren, wie z. B. Zoll- und Aussenhandelspolitik, Industriepolitik oder Sicherheitspolitik, immer wichtiger für das Funktionieren des Binnenmarkts. Die EWR/EFTA-Staaten könnten so gezwungen sein, näher an die EU heranzurücken, damit der EWR weiterhin reibungslos funktioniert. Island und Liechtenstein profitieren dabei davon, dass die geostrategische Relevanz Norwegens aufgrund seiner Energiereserven stark gestiegen ist und die EU kein Interesse daran hat, die Partnerschaft mit Norwegen zu schwächen.

Optionen und Szenarien

In den vergangenen 30 Jahren hat sich das integrationspolitische Umfeld des EWR laufend verändert. Die EU hat sich erweitert und vertieft. Es wurden neue Integrationsmodelle für Nicht-Mitgliedstaaten sowie für ehemalige Mitgliedstaaten geschaffen. Auch wurden neue regulatorische Prioritäten gesetzt und neue Governancemodelle eingeführt. Hinzukommen regelmässig wechselnde politische Mehrheiten – in den EWR/ EFTA-Staaten, den EU-Staaten und dem EU-Parlament. Bis jetzt hat der EWR stets eine Antwort auf die veränderten Rahmenbedingungen gefunden. Dennoch ist es wichtig, dass sich Liechtenstein mit den verschiedenen Optionen und Szenarien für seine zukünftigen Beziehungen mit der EU auseinandersetzt. Die klar beste Option und das wahrscheinlichste Szenario für Liechtenstein bleibt aber vorerst die Fortführung der EWR-Mitgliedschaft.